Redaktion free.fem.minds Magazin

Eine am 20.11.2025 veröffentlichte, kriminologische Untersuchung der Universität Tübingen liefert wissenschaftliche Erkenntnisse zur geschlechtsspezifischen Tötung von Frauen. Eines der Ergebnisse: Männer morden, wenn Frauen gehen.
Die Handlungsmuster von Tätern und der Zeitpunkt, wann Männer Frauen überdurchschnittlich oft brutal attackieren,
sind schon lange bekannt. Jetzt liefert ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Eberhard Karls Universität Tübingen den Nachweis. Von 197 untersuchten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten wurden 133 (67,5 %) im Rahmen der Forschungsarbeit als Femizide im weiteren soziostrukturellen Sinne klassifiziert.
„Femizide in Deutschland“ (FemiziDE) war ein empirisches Verbundforschungsprojekt des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. Von 2022 bis 2025 wurde das Projekt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert. Der vorliegende Forschungskurzbericht stellt die zentralen Ergebnisse des Projekts vor.
Grundlegende Erkenntnisse in der Übersicht
80–90 % aller Tötungsdelikte in Deutschland werden laut Polizeilicher Kriminalstatistik von Männern begangen. Tödliche Gewalt ist also ein typisch männliches Verhalten.
Partnerinnenfemizide sind die häufigste Form von Femiziden und auch von Frauentötungen in Deutschland.
Rund drei Viertel der Partnerinnenfemizide beruhen auf einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung oder
einer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen
Untreue des Opfers.
Diese als De-Etablierungsfemizide kategorisierten Delikte zeichneten sich in der Regel durch eine gewalt- und konfliktreiche Vorbeziehung sowie sexistische Einstellungen und Rollenbilder des Täters aus. Zur Tötung kam es in der Regel erst, wenn der Täter die Beziehung als endgültig gescheitert wahrnahm.
Elf Fälle waren von Alterstötungen, in denen ein älterer Mann seine schwerkranke Ehefrau und im Anschluss sich selbst tötete (Fallgruppe alters- und krankheitsbezogene Femizid-Suizide).
Zudem fand die Forschungsgruppe zehn (Groß-)Mutterfemizide, zwei Femizide in losen sexuellen Beziehungen, drei ehrbezogene Femizide, sieben Sexualfemizide (darunter zwei Sexarbeiterinnentötungen) und drei misogyn-psychotische Femizide.
In einigen der untersuchten Femizide schätzte die Polizei das Eskalationspotenzial des Täters falsch ein.
In der Forschungsarbeit lautet dieser Punkt „schätzte die Polizei das Eskalationspotenzial des Beziehungskonflikts falsch ein“. Es mag nebensächlich erscheinen, aber eine Vielzahl gewaltbetroffener Frauen wehrt sich bisweilen erfolglos, das Stigma des beidseitigen Beziehungskonfliktes loszuwerden. Aus Sicht des Gewaltschutzes ist die gewählte Formulierung scharf zu kritisieren, da Gewalt keinen Konflikt darstellt und lediglich von Täterseite ausgeht. Die Falscheinschätzung der Polizei in den untersuchten Fällen hängt Schilderungen von Gewaltbetroffenen zufolge häufig mit dieser Falschannahme zusammen, es handle sich um einen beidseitigen Konflikt.
8,3 % der Täter nutzten Umgangskontakte mit einem gemeinsamen Kind, um sich über Gewaltschutzmaßnahmen hinwegzusetzen und die Frau zu töten.
Die meisten Opfer hatten vor der Tat weder Schutz in einem Frauenhaus gesucht noch sich an die Polizei gewandt – häufig aus Angst vor einer weiteren Gewalteskalation. Selbst wenn es zu einer Anzeige gekommen war, versuchten manche Opfer, diese im Nachhinein zurückzunehmen. In drei Fällen fanden die Opfer keinen Platz in einem Frauenhaus.
Von den 108 Partnerinnenfemiziden führten nur 50 zu einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts. Zum Teil, weil die Täter sich selbst im Anschluss töteten oder weil sie in Sicherungsverwahrung in Psychiatrische Einrichtungen eingewiesen worden waren.
In einem Fall beurteilte das Gericht, dass der Täter strafbefreiend von seiner Tötungsabsicht zurückgetreten sei. Das Urteil lautete daher auf Körperverletzung.
Die Hälfte der Verurteilungen lautete auf Mord. Die andere auf Totschlag. Als Mordmerkmale wurden Heimtücke, gefolgt von niedrigen Beweggründen erfasst.
In zwölf Fällen urteilte das Gericht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei vollendeten Delikten lag die Strafhöhe bei durchschnittlich 16,1 Jahren, bei versuchten Taten bei durchschnittlich 7,7 Jahren.
Die Gründe, warum die Gerichte von einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen absahen, waren unterschiedlich. In 18 von 46 Urteilen wurde dieses Mordmerkmal überhaupt nicht thematisiert.
Als häufigster Grund gegen die Niedrigkeit der Beweggründe wurde angeführt, dass das Gericht nicht habe feststellen können, welches das Hauptmotiv des Täters gewesen sei.
Häufig betonten die Gerichte zudem die (subjektiv) verzweifelte Lebenslage des Täters.
Kritikpunkte an der Ausarbeitung der Forschungsarbeit
Wie bereits weiter oben kritisiert, wird an einigen Stellen von Beziehungskonflikt und konfliktbehafteter Beziehung gesprochen. Diese Formulierung verkennt die Gewaltverantwortung des Täters und die Ausweglosigkeit für das Opfer. Andauernde Handlungsmuster von Coercive Control ergeben für betroffene Frauen langfristig eine Handlungsunfähigkeit, die sie daran hindert, sich aus der Dynamik zu befreien. Bei Zwangskontrolle handelt es sich um eine schwere Form der psychischen Gewalt. Das Opfer befindet sich zu keinem Zeitpunkt als Konfliktpartei in einem Paarkonflikt.
Ein weiterer Kritikpunkt soll den hier nicht betonten Ausführungen in der Untersuchung gelten, die auf eine überproportionale Häufung von Tätern mit migrantischem Hintergrund hinweisen. Ebenfalls wird auf eine Gewaltdynamik hingewiesen, die sich für Täter und Opfer nach Migration ergebe und aus dem Zusammenprall westlicher Werte und Freiheiten mit den Vorstellungen des Täters entstehe. Die Anzahl der untersuchten Fälle stellt nur einen Teil der vollendeten Femizide in Deutschland dar. Diese wurden aus verschiedenen Bundesländern nach eigenen Kritierien ausgewählt. Diese Auswahl erschwert eine bundesweite Schlussfolgerung hinsichtlich einer Häufung von Tätern mit Migrationshintergrund und verfälscht das Ergebnis bezogen auf ganz Deutschland. Dies gilt insbesondere, da Femizide grundsätzlich auf Sexismus und einem Machtanspruch und Kontrollverlust des Täters basieren.
Als Handlungsempfehlung zur Prävention sieht die Forschungsarbeit eine bessere Unterstützung von sozial benachteiligten und psychisch erkrankten Männern vor. Wenngleich diese Täter einen Teil der Femizide verüben, so sind es doch mehrheitlich starre misogyne und kontrollierende Aspekte, die Männer durch alle sozialen Milieus zu Tätern werden lassen. Es ist wichtig, im gesellschaftlichen Diskurs deutsche und psychisch unauffällige Täter gleichermaßen im Blick zu behalten, die damit keiner der beiden Gruppen angehören.
Positiv bewerten lässt sich der Hinweis, dass Angehörige der Polizeibehörden sehr viel besser über die Gewaltdynamiken durch Männergewalt in Beziehungen fortgebildet werden müssen. Ein Muss sind an dieser Stelle auch grundlegende Kenntnisse über die Handlungsmuster der sogenannten Zwangskontrolle, da hierin etwa die Ursache für von Opfern zurückgezogene Anzeigen und Eskalationsstufen zu sehen ist.
Zur Untersuchung „Femizide in Deutschland“ (FemiziDE) (Kurzbericht) über den Link
https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/handle/10900/172346 (Abre numa nova janela)