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(UN)ERHÖRT

Redaktion free.fem.minds Magazin

Literatur-Tipp

und ein aufrüttelndes Interview
mit einer der Protagonistinnen aus dem Buch.

Ungewöhnlich nah. Berührend. Greifbar und vor allem begreifbar. Das ist der erste Eindruck beim Blättern von (UN)ERHÖRT, dem neuen Buch über Gewalt an Frauen, das heute am 25. November 2025 erscheint.

Mutige Frauen haben dem Werk ihr Gesicht, ihre Stimme und ihre Geschichte geliehen und sie tun es auf eine Weise, die neu ist. Voller Würde und Stärke zeigen die Schwarz-Weiß-Fotografien Frauen, die authentisch, erhaben und mit gewinnender Ausstrahlung im Leben stehen. Frauen, die ihre bitteren, gewaltvollen Erzählungen von erlebter Gewalt in den starken Kontrast stellen zu dem, wer sie trotz allem sind. Frauen, die sich befreit haben. Gewonnen haben. Freiheit leben.

Das Buch – Ein Projekt von Romy Stangl, Anna Clara Schrenker & Peter Müller – berührt auf eine eigenartige Weise und man kann gar nicht genau sagen, woran es im Einzelnen liegt. Würde ist das Wort, das sich beim Lesen immer wieder einschleicht. Mut. Diese Frauen haben sich zurückgeholt, was ihnen Täter zu nehmen versucht haben. Ein Befreiungsschlag in Form von Porträts und Erzählungen. Ab sofort online erhältlich.

Mit einer der Frauen aus dem Buch (UN)ERHÖRT, Dorothea, haben wir über Gewalt gegen Frauen und den Weg danach gesprochen. Ein Interview über (mangelnde) Möglichkeiten und Mut.

  • Liebe Dorothea, Sie haben Gewalt verlassen. Für viele Frauen erscheint dieser Schritt (noch) unmöglich. Was sind aus Ihrer Sicht die größten Probleme und Hürden für Frauen und Kinder bei Männergewalt?

Häufig sind die Möglichkeiten einer gewaltbetroffenen Frau nur sehr begrenzt, die Beziehung zu verlassen. Fehlende finanzielle Unabhängigkeit, systematische soziale Isolierung, die Zerstörung von Selbstvertrauen und Selbstsicherheit und gemeinsame Kinder halten Betroffene oft lange in Gewaltbeziehungen. Männliche Gewalt durch einen Partner ist nach wie vor ein Tabuthema in der Gesellschaft. Die Hürde, sich jemandem anzuvertrauen, ist sehr hoch. Eine Trennung von einem gewalttätigen Partner ist zudem extrem gefährlich. Diese Männer sehen unabhängig von Herkunft und Bildung eine Partnerin als Besitz. Auf dem Papier besteht in Deutschland Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Nach wie vor herrschen aber häufig patriarchale Strukturen.

Hinzu kommt folgendes Problem: Hilfsstrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen werden entgegen der Lippenbekenntnisse von Politikern aktuell die Finanzen gestrichen, dabei fehlen bereits über 14.000 Frauenhausplätze.

Das Gewalthilfegesetz oder aktuell die Fußfessel suggerieren nur scheinbare Fortschritte im Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz bietet Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Hilfe. 2023 haben Männer 361 Femizide verübt, die aktuellen Zahlen sprechen für 2024 von 308 ermordeten Frauen, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen stieg um 5,6 Prozent. Das Dunkelfeld ist sicherlich da noch viel größer. Die Fußfessel ist Spanien nur ein kleiner Teil des Gewaltschutzkonzeptes in Spanien. Davon ist Deutschland noch ganz weit entfernt. Wir sprechen hier nicht von Zahlen, sondern von Menschen mit ihren Familien, die ebenfalls betroffen sind und in der Öffentlichkeit nicht gesehen werden. 

Die Frage ist also: Wie viele Frauen werden bis 2032 staatlich nicht verhindert noch ermordet? Die Justiz betreibt häufig Täterschutz. Eine mangelnde Anzeigebereitschaft betroffener Frauen wird gerne moniert. Die große Gefahr, der Frauen rund um die Trennung und bei einer Anzeige gegen den Täter ausgesetzt sind, wird da nur selten gesehen.

Die Staatsanwaltschaften verweisen (entgegen Abschnitt 86 der RiStBV) sehr häufig auf eine Privatklage auf eigene Kosten, anstatt von Staats wegen weiter zu ermitteln. Täter werden nur sehr selten strafrechtlich verurteilt, leben ohne große Einschnitte ihr Leben weiter. Viele wissen das und Täter fühlen sich dadurch weiter in ihren Taten bestätigt oder geben sich sogar selbst als Opfer aus.

Bei gemeinsamen Kindern führt der Weg nach einer Trennung in der Regel zum Familiengericht. Dort erleben Betroffene eine Täter-Opfer-Umkehr durch das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Täter versuchen nun über die Kinder, weiter Macht und Bestrafung auf die Ex-Partnerin auszuüben. Entgegen der Istanbul Konvention, die seit dem 1.2.2018 geltendes Gesetz in Deutschland ist, wird richterlich angeordnet häufig ein Opferschutz durch das Umgangsrecht ausgehebelt. Gewalt „nur“ gegen die Mutter wird nicht als Gewalt gegen die im Haushalt lebenden Kinder eingestuft. Dabei zeigen Studien, dass Gehirne dieser Kinder vergleichbare Spuren aufweisen wie Gehirne von Soldaten nach Einsätzen in Kriegsgebieten.

Trotzdem wird sehr häufig Müttern, die eine erlebte Gewalt vor den Familiengerichten oder in Jugendämtern schildern, sogar letztendlich das Sorgerecht entzogen und auch gegen den Willen der Kinder werden diese zum gewalttätigen Vater zwangsweise umplaziert. Das widerspricht Grundrechten, Kinderrechten und geltenden Gesetzen – unbemerkt von der Gesellschaft und der Politik. Doch Kinder sind kein Besitz! 

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dies ist aber noch nicht im Bewusstsein der meisten angekommen. Pressemitteilungen über Gewalttaten suggerieren mit Bezeichnungen wie „Familientragödie“ oder „im Streit“ eine Mitverantwortung der betroffenen Frauen genauso wie die häufige Frage „Warum bist du nicht einfach gegangen?“ Wer betroffene Frauen kennt, kennt häufig auch den Täter. Ich wünsche mir, dass der Täter gefragt wird „Warum hast du das getan?“ Um Gisele Pelicot zu sprechen: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Dem Täter sollte von allen Seiten vermittelt werden, dass seine Taten nicht erlaubt und nicht geduldet werden.

  • Was muss sich ändern, damit der Gewaltschutz künftig auch Familiengerichte und damit den Schutz für mitbetroffene Kinder miteinschließt?

Richter und Richterinnen ignorieren häufig beim Gewaltschutz Vorgaben der Istanbul-Konvention. Manchmal erleben Betroffene, dass Mitarbeiter der beteiligten Institutionen sogar noch nicht mal etwas von der Istanbul-Konvention gehört haben. 

In der Gesellschaft herrscht häufig der Irrglaube, dass vor Gericht automatisch Mütter bevorzugt werden. Das Gegenteil ist jedoch beim Gewaltschutz der Fall. Jugendämter und gerichtlich bestellte Verfahrensbeistände sollten eigentlich Kinderrechte schützen. Auch das ist nicht automatisch so. Das Umgangsrecht eines gewalttätigen Vaters wird noch viel zu selten in Frage gestellt.

Wie auch in anderen Bereichen herrscht ebenfalls an Gerichten und in Jugendämtern Personalmangel und Überforderung. Regelmäßige, verpflichtende Fortbildungen für alle Beteiligten, die von kontrollierten Anbietern durchgeführt werden, sind jedoch absolut notwendig. Als Teil der Gesellschaft tragen sicherlich auch Mitglieder dieses Systems patriarchalische Strukturen in sich, die ihr Meinungsbild und ihre Entscheidungen oder Auslegungen beeinflussen.

Eine unabhängige Justiz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Aus meiner Sicht besteht aber das größte Problem darin, dass in der Regel nur eine Richterin oder ein Richter oft über Jahre auch in verschiedenen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit für eine gewaltbetroffene Frau und deren Kinder zuständig ist. Dadurch entfallen viele Kontrollmöglichkeiten von Beschlüssen.  Das hat fatale Folgen für die Betroffenen. Die gleichen Richter sollen zukünftig auch für die Verordnung einer Fußfessel zuständig sein. Da sind sicherlich Zweifel am Durchsetzungswillen von Gerichtsseite erlaubt.

Auch hier ist die Sichtbarmachung der dramatischen Folgen in der Gesellschaft und der Politik unabdingbar, damit notwendige Schritte zum Schutz von Frauen und Kindern in Angriff genommen werden können. Ein gesellschaftlicher und medialer Druck auf die Regierung ist absolut notwendig, um Änderungen zu erreichen.

  • Sie sind im Buch (Un)erhört mit Ihrer persönlichen Geschichte vertreten. Damit zeigen Sie Gesicht, machen sichtbar und machen Mut. Was wünschen Sie sich für von gewaltbetroffene Frauen?

Das Buch (Un)erhört soll betroffenen Frauen Mut machen, ihnen zeigen, dass sie nicht alleine sind. Wir Überlebende von Gewalt sind keine Einzelfälle!

Ich wünsche mir für dich als betroffene Frau eine Vertrauensperson, die zuhört, die da ist und vor allem dir glaubt! Die dich an die Hand nimmt, dir Anlaufstellen benennt, dich auch dorthin begleitet – es aber auch aushält, wenn du noch nicht gehen kannst.

 Es ist so unendlich schwer, über Gewalt durch einen Partner zu sprechen. Man ist voller Scham, fühlt sich oft mit verantwortlich.

Selbst habe ich über 13 Jahre gebraucht, um endlich die Trennung zu schaffen und auch danach musste ich mühsam das Sprechen erst lernen. In einer solchen Beziehung wird man systematisch psychisch, finanziell, emotional, sozial … soweit gebracht, dass man kein Selbstwertgefühl, keinerlei Selbstbewusstsein mehr hat. Wenn ein Täter spürt, dass man beginnt sich zu lösen, steigern sich die Gewalttaten, die Drohungen und Erpressungen in Bezug auf eine mögliche Trennung. Es geht immer um Macht und Besitz und sein Besitz darf nicht abtrünnig werden. 

Ebenso wünsche ich mir ein Umfeld, das nicht die häufige Frage stellt „Warum bist du nicht einfach gegangen?“. Diese Frage ist verletzend, gibt der Betroffenen zumindest eine Mitschuld. Dabei liegt die Schuld alleine beim Täter. Er entscheidet sich wieder und wieder für die Gewalt. 

Viele von uns haben Kinder. Wohin soll man mit Kindern ohne viel Geld gehen? Es gibt zu wenig Frauenhausplätze, die oft weit weg liegen. Viele müssen zumindest einen Anteil an den Kosten für die Plätze selbst tragen. Die Entfernung zum ursprünglichen Lebensort führt oft zum Arbeitsverlust, zum Herausreißen der Kinder aus ihrem Umfeld. Nach der Trennung kommt eine Überlebende in der Regel in Nachtrennungsgewalt und vor allem auch in institutionelle Gewalt.

Ich wünsche mir eine einfühlsame, geschulte Polizei, die Frauen ernst nimmt, Hilfsanlaufstellen nennt und eine Anzeige, wenn Frauen sich dafür entscheiden, so gut wie möglich für die Staatsanwaltschaft vorbereitet. 

Meine Beamtin vermittelte mir am selben Tag eine Ansprechpartnerin bei der Diakonie. Diese für mich ersten Gespräche waren damals überlebenswichtig. Leider wurde ich von der Beamtin nicht darüber aufgeklärt, dass meine Strafantragsfrist (drei Monate) schon abgelaufen war. Durch die akute Gefährdungssituation hatte ich erst nach 3,5 Monaten eine Anzeige gemacht. Den Strafantrag ließ man mich unterschreiben. Mit vielen Beweisen, die ich irgendwann trotz der Gefahr durch den Täter angefangen hatte zu sammeln. Dazu einem handschriftlichen Geständnis des Täters. Alles wurde in meiner Ermittlungsakte mit dem Vermerk „langjährige häusliche Gewalt gegen mich und meine Kinder“ an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Jeder sagte, der Täter würde zur Verantwortung gezogen. Doch die Staatsanwaltschaft verwies mich auf eine Privatklage – wissend, dass die Frist dafür abgelaufen war. Es sei nur „mein Rechtsfrieden gestört“, „nicht der der Öffentlichkeit“. Aus diesem Grund würde „kein öffentliches Interesse“ an einer Strafverfolgung bestehen.

Ich wünsche mir, dass endlich Staatsanwaltschaften und Gerichte die bestehenden Vorschriften und die Istanbul-Konvention umsetzen, anstatt aktiv Täter zu schützen. Jeden Tag wird von Institutionen gegen unsere Grundrechte verstoßen.

Ich wünsche mir eine Regierung und Politiker, die nicht nur an ein oder zwei Tagen im Jahr Lippenbekenntnisse gegen Gewalt äußern und ansonsten sogar noch weiter finanzielle Mittel für Frauenhäuser und Beratungsstellen streichen.

Ich wünsche mir auch für Femizidopfer ein öffentliches Gedenken, eine Schweigeminute. Wir gedenken so vieler Opfer, aber bei ermordeten Frauen, weil sie Frauen sind, bleibt die Politik stumm.

Ich wünsche mir eine Presse, die endlich Gewalt und Femizide als das benennt, was sie sind, die den Finger in die Wunde der vielen Missstände legt.

Und ich wünsche mir eine Gesellschaft, die nicht schweigt und wegschaut, die begreift, dass Gewalt gegen Frauen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist.

Wenn ich in der Öffentlichkeit spreche, fordere ich bei der Aussage, dass statistisch gesehen jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mal Gewalt erlebt, die Zuhörer auf,  in ihrer Sitzreihe abzuzählen. Den Gesichtern sieht man dann häufig das Entsetzen an, dass Gewalt doch nicht so weit von ihnen entfernt ist.  

In Spanien, in Frankreich und anderen Ländern gehen sowohl Frauen als auch Männer gemeinsam auf die Straße gegen Gewalt. In Deutschland vermisse ich das schmerzlich.

Was mir bei meiner Verarbeitung besonders hilft, ist mein Austausch mit anderen Betroffenen. Es gibt Selbsthilfegruppen- auch online. Wenn du Gewalt erlebst: Ich wünsche dir auch hier Austauschpartner. Du hast ein Recht auf ein gewaltfreies Leben!
Du bist nicht allein!

Dorothea ist eine der bemerkenswerten Frauen, die in (UN)ERHÖRT ihre Geschichte erzählen. Ihren Weg im Gewaltschutz für Frauen teilt sie unter anderem auf Instagram auf ihrem Profil @doro.l1970.

Topic Gewalt gegen Frauen

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