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Unbekannte Erben mit Grundstück II

Hier (Opens in a new window) hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw.  Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das  Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und  nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend  passende Musterformulierungen.

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