Wie sollte der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde taktisch vorgehen, wenn der Schuldner im Vermögensverzeichnis angibt, Krankengeld zu beziehen?
Wie sollte der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde taktisch vorgehen, wenn der Schuldner im Vermögensverzeichnis angibt, Krankengeld zu beziehen?