[Dieser Beitrag erschien zuerst am 6. Juni 2023 auf Substack.]
Warum eine Postdoc-Höchstbefristung von 4 Jahren die Probleme von #IchbinHanna auch weiterhin nicht löst
[Dieser Beitrag erschien zuerst am 6. Juni 2023 auf Substack.]
Vier Jahre Höchstbefristungsdauer für Postdocs, die euphorisch als Lösung für die Probleme von #IchBinHanna beworben werden: Wer die Debatte schon länger verfolgt, wird sich bei der Lektüre des FAZ-Artikels (Öffnet in neuem Fenster) von Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, und Otmar Wiestler, Präsident Helmholtz-Gemeinschaft, aus der vergangenen Woche an eine vergleichbare Szene erinnert haben. Die Szene nämlich, als die Hochschulrektorenkonferenz mit einem ähnlichen Vorschlag aufgewartet hat, der zu Recht zum Gegenstand deutlicher Kritik auf Twitter wurde.

Damals war der Hauptkritikpunkt, dass sich die Situation der Postdocs durch eine vierjährige Höchstbefristungsdauer nicht verbessern, ja, im Gegenteil sogar noch verschlechtern würde: Statt sechs Jahre Zeit zu haben, um eine der raren Professuren oder Dauerstellen zu ergattern, hätte die Verkürzung den Zeitraum noch weiter verringert und damit den Druck auf die Postdocs erhöht. Aber ist der Vorschlag von Stratmann und Wiestler nicht besser als der der HRK, weil er davon ausgeht, dass nach den vier Jahren ein Tenure Track anschließt? Anlässlich des für heute Mittag angekündigten WissZeitVG-Referentenentwurfs sollten wir uns noch einmal klar machen, warum das nicht der Fall ist – und warum auch ein 4-Jahres-Modell mit Anschlusszusage ohne starke zusätzliche Instrumente das Risiko birgt, die Situation für #IchBinHanna noch weiter zu verschlechtern.
Alles besser mit Anschlusszusage? Nicht, wenn kein Druck besteht, sie auch zu gewähren!
Zunächst einmal ist das Verständnis des Tenure Tracks, das Stratmann und Wiestler in ihrem Artikel propagieren, in der Community zu Recht auf einige Verwunderung gestoßen:
https://twitter.com/RosefeldtTobias/status/1664176402327826433?s=20 (Öffnet in neuem Fenster)Aber selbst dann, wenn der Tenure Track so umgesetzt wird, wie es gegenwärtig schon üblich ist – zu Beginn der befristeten Professur wird eine Zielvereinbarung zwischen Professor_in und Hochschule geschlossen und bei Erreichen der Ziele eine Lebenszeitprofessur angeboten –, ist damit im Vergleich zum Status quo schlicht nichts gewonnen. Denn: Einen Tenure Track können Postdocs auch jetzt schon erhalten, das ist also nichts Neues. Es gibt aber nicht allzu viele befristete Professuren, und Lebenszeitprofessuren, die es für einen Tenure Track braucht, sind auch nicht gerade zahlreich. Gemeinsam mit Simon Pschorr, Geraldine Rauch und Tobias Rosefeldt habe ich ausgerechnet (Öffnet in neuem Fenster), dass pro Jahr 12.000 Bewerber_innen auf nur 1.740 freiwerdende Professuren kommen. 85% der Bewerber_innen gehen hier also leer aus, wenn nicht plötzlich eine große Zahl von Professuren hinzukommt (was eher nicht zu erwarten ist). Und wenn der Vorschlag 6+4+6 von Stratmann und Wiestler umgesetzt würde, dann bliebe es zudem auch weiterhin bei einem Alter von Anfang 40, zu dem die Beschäftigten die erste unbefristete Beschäftigung erhalten. Es dürfte unstreitig sein, dass das nicht vertretbar ist.
Das alles ist einer der Gründe, warum mit der Fixierung auf Professuren Schluss sein muss. Es ist eine wesentliche Einsicht der Debatte um #IchBinHanna, dass es mehr Dauerstellen neben der Professur braucht – und einen transparenten, verbindlichen Weg dorthin. Wäre also ein Modell, das auf die vier Jahre eine Anschlusszusage für eine unbefristete Stelle im Mittelbau folgen lässt, eine aussichtsreichere Variante? Das wäre nur der Fall, wenn es zusätzlich ein Instrument wie die Befristungshöchstquote gäbe, um sicherzustellen, dass die Anschlusszusage auch wirklich angeboten wird. Denn sonst droht nach den vier Jahren Schluss zu sein.
Ein 4-Jahre-Plus-Modell droht ohne zusätzliche Instrumente zum 4-Jahre-Schluss-Modell zu werden
Wir wissen, dass das aktuelle WissZeitVG Befristungen in der Wissenschaft nicht eindämmen kann: Nach sechs Jahren Postdoc-Befristung erfolgt für die meisten nicht die Entfristung, sondern der Rauswurf aus der Wissenschaft. Im Kern der Kritik am HRK-Vorschlag stand die Einsicht, dass diese Praxis der Personalrotation zulasten der Beschäftigten und der Wissenschaft mit vier Jahren Höchstbefristungsdauer praktisch genauso weitergeführt werden kann und höchstwahrscheinlich auch weitergeführt werden wird. Vier Jahre sind für die wissenschaftlichen Arbeitgeber lang genug, um die Arbeitsleistung von Postdocs zu nutzen. Ein Anreiz, darauf eine Anschlusszusage folgen zu lassen, besteht damit hingegen nicht. Dass die Anschlusszusage im Gesetz steht, wird für sich genommen also nicht ausreichen, damit sie auch tatsächlich umgesetzt wird. Die dringend nötige Verbesserung der Situation von Postdocs droht auszubleiben.
Möglichst kurze Befristung vor der Anschlusszusage und Befristungshöchstquote
Aus diesem Grund ginge ein Referentenentwurf, der vier Jahre Befristung vor der Anschlusszusage erlaubt, an der Zielsetzung der Ampelregierung vorbei. Wenn es überhaupt eine Befristung ohne Anschlusszusage geben soll, muss sie möglichst kurz sein, d.h. maximal zwei Jahre. Eine Befristungshöchstquote kann zusätzliche Sicherheit erzeugen, dass die Eindämmung der ausufernden Befristungen tatsächlich gelingt und echte Perspektiven für Postdocs entstehen.
Hoffen wir also, dass uns das Vier-Jahres-Modell im heute veröffentlichten Referentenentwurf nicht erneut begegnet – und stattdessen die vielen aussichtsreichen Ansatzpunkte zu einer Verbesserung der Postdoc-Situation aufgegriffen werden, die in der Debatte der letzten Wochen immer mehr an Kontur gewonnen haben.
Anderenfalls werden #IchBinHanna #IchBinReyhan das tun, was sich bewährt hat: Lautstark einfordern, dass Befristung ohne Perspektive der Vergangenheit angehört. Denn was immer aus dem Referentenentwurf geworden ist: DAS ist auf jeden Fall eine Erfolgsgeschichte.