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Familiengericht. Ein Rollenspiel.

Redaktion free.fem.minds Magazin
Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V.

Ein Rollenspiel mit echten Protagonisten sollte deutlich machen, was in familiengerichtlichen Verfahren insbesondere für Kinder und Jugendliche falsch läuft. Wie Pseudo-Diagnosen entstehen und auf welcher Grundlage die Beteiligten argumentieren. Der nachfolgende Text ist einmalig in seiner Art. Er zeigt ein Vorgehen, dass es so noch nie gab. Da Tonbandaufnahmen in diesen Verfahren nicht zugelassen sind, ist das nachfolgende Transkript der nachgestellten Verhandlung für Betroffene sehr wertvoll. Das ist es, das sie selbst erleben. Die offiziellen Beteiligten im Verfahren und wie sie schlussfolgern, ist echt. Mutter und Vater besetzen diese Rollen lediglich. Ein Fall, wie er täglich in Deutschland passiert. Diesmal gläsern für alle und mit Raum für Fragen.

Redaktionell zur Verfügung gestellt wurde der nachfolgende Text von Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V.. Der Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, institutionellen Machtmissbrauch zulasten von Kindern zu bekämpfen, steht auch inhaltlich hinter dieser Recherche. Der Verein Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. versteht sich als Verein für Kinder und stellt ausdrücklich klar, dass er in Fällen von institutioneller Gewalt sowohl Frauen, als auch Männer begleitet. Die redaktionelle Kooperation soll verdeutlichen, was Betroffenen in Deutschland passiert, warum es geschieht und welche Handlungsalternativen das System wählen könnte. Anja Bautz, Vorsitzende des Vereins Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V., erklärte uns dazu:

Der Text ist nach dem Besuch eines Rollenspiels entstanden, bei dem eine familiengerichtliche Verhandlung von echten Protagonisten (Richter, Anwälte, Jugendamt) vor ca. 30 Leuten – vorwiegend Menschen aus dem Helfersystem, aber auch vor einigen wenigen betroffenen Müttern – nachgespielt wurde. Was wir da erlebt haben war fürchterlich für die dort anwesenden Betroffenen. Wir haben genau das gesehen, was wir immer kritisieren, aber nie konkret ansprechen konnten, weil familiengerichtliche Verfahren nicht öffentlich sind und weil Mitschnitte strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, wie wir aktuell ja alle mitgekriegt haben. Wir haben hier eine wahrscheinlich einmalige Chance, an diesem Beispiel darzulegen, was falsch läuft. Völlig verrückt war, dass die Initiatoren und Protagonisten dieses Rollenspiels sich dessen überhaupt nicht bewusst waren. Die fanden Ihr Vorgehen völlig korrekt. Eine völlig absurde Situation für die, die selber so was mitgemacht haben. Hier ging es darum, der Mutter zu beweisen, dass sie das Problem ist. Kein vernünftig denkender Mensch kann ernsthaft glauben, dass die beschlossenen Maßnahmen dem Kind weiterhelfen. Wir haben den Ablauf skizziert und unsere Alternativen aufgezeigt.

Das System besteht aus handelnden Personen, die unterschiedliche Gründe für Ihr Handeln haben. Und wir wollen die finden, die mit uns gemeinsam diese unerträglichen Zustände an den Gerichten und in den Ämtern beenden wollen.

Familiengerichtliche Gerichtsverfahren –
Rollenspiel – Bericht und Analyse

Einen ganzen Monat lang widmete sich im November 2025 die Zentralbibliothek im Kulturpalast Dresden dem Thema Mutterschaft und Familie.

Als eine der vielfältigen Veranstaltungen, die in Kooperation mit dem Frauenförderwerk e.V. und dem Männernetzwerk Dresden e.V. stattfanden, wurde für den 13.11.2025 zu einem Rollenspiel zum Thema Kindeswohlgefährdung eingeladen.

Verfahren in familiengerichtlichen Angelegenheiten sind nicht öffentlich und daher hatten sich die Initiatoren entschlossen, einen echten Fall nachzuspielen und Gelegenheit zum Austausch darüber zu geben.

Angekündigt wurden Torsten Halir, Richter des Amtsgerichts Dresden, Annett Brand vom Jugendamt und die Rechtsanwälte Andrea Sittig und Dr. Youssef Moussa. Weitere Protagonisten des Rollenspiels waren eine Verfahrensbeiständin (Anwalt des Kindes) aus der Praxis, eine Frau in der Rolle der Mutter und ein Mann als Vater. Als KiJuK e.V. interessierte uns, ob die Fälle von institutioneller Gewalt an Kindern und Jugendlichen Beachtung erhalten, die wir aus der Arbeit mit Betroffenen kennen, ob über die Probleme in der Kinder- und Jugendarbeit gesprochen und über konstruktive Lösungsansätze nachgedacht wird. Uns ist wichtig, den Ablauf dieser Veranstaltung festzuhalten. Wir haben hier die seltene Möglichkeit erhalten, die Abläufe eines echten Falles zu analysieren.

Der Fall wurde folgendermaßen skizziert:

Die 14-jährige Chantal wohnt bei der Mutter, zum Vater besteht kaum Kontakt. Das Jugendamt hat das Gerichtsverfahren veranlasst, da vor ca. anderthalb Jahren gemeldet wurde, dass Chantal nur sporadisch zur Schule geht. Das Jugendamt etablierte nach verschiedenen Gesprächen eine Familienhilfe (regelmäßige Besuche bei Chantal), was aber nichts bewirkte und einschlief. Die Mitarbeiterin des Jugendamts berichtete, die Familienhilfe sei nicht an Chantal „rangekommen“, da sie kein Interesse zeigte. Die Mutter empfände die Besuche nicht als Hilfe und kooperiere nicht wirklich. Es stand im Raum, dass Chantal wegen Kindeswohlgefährdung im mütterlichen Haushalt in eine Wohngruppe ziehen muss.

Verlauf der Gerichtsverhandlung:

Zu Beginn berichtete der Richter von der Befragung Chantals. Er teilte mit, dass sie lethargisch wirkte und ihm sagte, dass sie bei der Mutter wohnen bleiben wolle.

Als nächstes wurde das Problem mit Chantal aus Sicht des Jugendamts, des Richters und der Anwältin des Vaters wie folgt beschrieben:

Chantal geht nur selten zur Schule, was eine Kindeswohlgefährdung darstelle.

In vorangegangenen Gesprächen wurde ein Schulwechsel in eine andere Schule mit mehr Praxisbezug vorgeschlagen, aber Chantal zeige kein Interesse. Chantal sei fast immer in ihrem Zimmer, habe kaum sozialen Kontakte, nur ein Hobby (Manga zeichnen), sei generell unmotiviert und habe unrealistische Vorstellungen, wie einen Abiturabschluss. Chantal gehe nicht zum Zahnarzt, obwohl sie schon schwarze Zähne habe und ihrer psychischen Verfassung wurde bisher nicht auf den Grund gegangen. Die Mutter würde Chantal „isolieren“.

Vor allem das Jugendamt betonte immer wieder, die Mutter habe eine „ungesunde Beziehung“. Diese wäre zu eng, zu „freundschaftlich“ und sie könne sich nicht durchsetzen. Die Mutter würde ihre Sorgerechtspflicht im Bereich schulische Angelegenheiten und Gesundheit nicht nachkommen. Sie würde auf Chantal nicht ausreichend Druck ausüben und durchsetzen, dass sie zur Schule oder zum Zahnarzt geht. Auf der anderen Seite wurde der Mutter ein „Ärztehopping“ vorgeworfen. Hinzu kam eine Bemerkung, dass Chantal deshalb keinen Kontakt zum Vater habe, da er stärker durchgreifen würde und auf Regeln bestehe.

Die Verfahrensbeiständin schilderte, sie habe im Vorfeld ein Gespräch mit Chantal geführt, was sich schwierig gestaltete, solange die Mutter anwesend war. Bei einem Spaziergang konnte sich Chantal etwas mehr öffnen.

Die Mutter sagte, Chantal habe oft Bauch- und Kopfschmerzen und würde in der Schule gemobbt. Sie würde sich in ihrem Zimmer zurückziehen und sie wisse auch nicht, was sie diesbezüglich machen solle. Chantal hätte Angst vor dem Zahnarzt. Die Mutter meinte auch, sie hätte versucht, wegen Chantals Schulverweigerung bei verschiedenen Ärzten Hilfe zu bekommen, diese aber nicht erhalten.

Der Anwalt der Mutter fragte das Jugendamt, wann genau die Mutter nicht kooperiert hätte, worauf die Mitarbeiterin des Jugendamts einen Punkt anführte. Die Diskussion darüber wurde beendet, nachdem der Richter anmerkte, dass das jetzt nicht weiterführe. Als es um Chantals psychische Verfassung ging, betonten der Anwalt der Mutter, als auch der Richter, dass im Gerichtsaal keine Diagnose über Chantal gestellt werden würde.

Auf den Einwand der Mutter zum Mobbing in der Schule wurde wie folgt eingegangen: Im Vorfeld wäre ein Gespräch mit der Schule geführt worden, was den Mobbingvorwurf nicht grundlegend bestätigte.

Des Weiteren wurde darüber debattiert, welche Maßnahmen angebracht sind (Wohngruppe, Umzug zur Cousine des Vaters…). Man war sich einig, „dass etwas geschehen müsse“. Der Richter meinte sinngemäß, dass er den Eindruck habe, Chantal würde sich insgeheim jemanden mit Durchsetzungsvermögen wünschen und dass der Kindeswille nicht immer dem Kindeswohl entspreche. Die Anwältin des Vaters war der Meinung, dass Chantal in eine Wohngruppe müsse, da die Mutter es ja eh nicht „hinbekäme“. Sinngemäß sagte sie außerdem in abfälligem Tonfall, dass man die Kinder heutzutage ja nicht mehr erziehe, sondern begleite und dass die Mutter nicht mal das hinbekäme.

Die Mutter war gegen einen Umzug von Chantal und teilte ihr Unverständnis mit. In einer Episode fragte die Mitarbeiterin des Jugendamts die Mutter, ob sie arbeite. Diese antwortete, dass sie halbtags in der Pflege arbeite. Daraufhin sagte die Jugendamtsmitarbeiterin sinngemäß, dass sie nicht glaube, dass die Mutter alles unter einen Hut bekäme.

Vorgeschlagen wurde auch die Übertragung bestimmter Bereiche des Sorgerechts auf einen Ergänzungspfleger. Es gab eine Diskussion, ob der Ergänzungspfleger die anwesende Verfahrensbeiständin sein soll, was der Richter verneinte, da diese „verbrannt“ sei. Die Mutter machte den Vorschlag, es solle jemand Junges sein, der besseren Zugang zu Chantal finden könne. Die Bemerkung der Anwältin des Vaters dazu war, dass diese sich bei Chantal nicht durchsetzen könne. Daraufhin gab es eine fiktive Unterbrechung, da sich der Anwalt der Mutter mit ihr besprechen wollte. Er riet ihr, der Sorgerechtsübertragung zuzustimmen, was die Mutter auch tat, da sie nicht wollte, dass Chantal in eine Wohngruppe muss. Dem Zuschauer war klar, dass sie in dieser Situation keine andere Wahl hatte, als zuzustimmen.

Beschluss der Sitzung im Rollenspiel:

Der Mutter und dem Vater wurden Bereiche des Sorgerechts entzogen und auf einen Ergänzungspfleger (Vormund) übertragen (Bereich: Schul- und Gesundheitsangelegenheiten und Vertretungsrecht gegenüber Behörden/ Institutionen). In einem halben Jahr wolle man sehen, ob das etwas bewirke. Ein Gutachten, was die Erziehungsfähigkeit der Mutter prüfen soll und ein kinderpsychiatrisches Gutachten standen im Raum.

Folgende Fragen wurden hierzu aus dem Publikum gestellt (auszugsweise):

Eine Frage an die Mitarbeiterin des Jugendamtes lautete, was das Jugendamt befähige, die Diagnose einer „ungesunden Beziehung“ zwischen Mutter und Tochter zu stellen, die eng mit der vorgeworfenen Kindeswohlgefährdung verbunden schien. Das, obwohl betont wurde, dass im Gerichtssaal keine Diagnose von Chantal gestellt werden würde. Die Antwort war, dass das Jugendamt in einem internen Prozess eine sogenannte Sozialpädagogische Diagnose vornehme, die vor Gericht präsentiert werde, damit sich ein Bild gemacht werden könne. Im Studium der Sozialarbeit erhielte man die Kompetenzen dafür. Was genau die Richtlinien für eine sozialpädagogische Diagnose oder eine „ungesunde Beziehung“ sind, wurde nicht weiter ausgeführt und eine gezielte Befragung war im Rahmen der Veranstaltung nicht möglich.

Es sei zudem gefragt worden, ob es immer so sei, dass der Verfahrensbeistand des Kindes und der Vertreter des Jugendamtes, so wie dargestellt, beisammensitzen und „die Köpfe zusammenstecken würde“. Das sei erst verneint worden, der Verfahrensbeistand sitze separat, später wurde ergänzt, dass Jugendamt und Kindesbeistand aus raumtechnischen Gründen auch manchmal nebeneinandersitzen würden.

Eine weitere Frage lautete, ob es für Kinder oder Jugendlichen die Möglichkeit gebe, den Verfahrensbeistand zu wechseln, wenn es der Meinung ist, von diesem nicht gut vertreten zu sein. Das wurde von der Verfahrensbeiständin, dem Richter und dem Anwalt der Mutter verneint. Auf weitere Nachfrage wurde eingeräumt, dass sich das Kind dann an den Richter wenden müsse, das käme aber nicht vor. Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass ein Jugendlicher ab dem 14. Lebensjahr das Recht auf einen eigenen Anwalt habe, um sich vertreten zu lassen. Das wurde vom Richter vehement verneint, das habe er noch nie gehört. Die Person aus dem Publikum widersprach und erwähnte einen Fall, bei dem ein 14-jähriges Kind in einem Familienrechtsverfahren von diesem Recht Gebrauch gemacht hat, googelte einen dazugehörigen Paragraphen (§ 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG) und gab die Info in die Runde. Im weiteren Verlauf sagte der Richter, dass es bei Fällen, bei denen es um psychiatrische Behandlung ginge, eventuell eine Möglichkeit für ein Kind gäbe, einen Anwalt einzusetzen.

Anmerkungen des Vereins Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. zu diesem Rollenspiel:

Aufgrund unserer Arbeit kennen wir viele familienrechtliche Verfahren, bei denen Kindeswohlgefährdung eine Rolle spielt. An uns wenden sich Betroffene, die ihre familienrechtlichen Maßnahmen als willkürlich, ungerecht, fehlerhaft oder bedrohlich erleben, begleitet von einem Gefühl der Ohnmacht. Wir lesen die Akten der Betroffenen, die uns zur Verfügung gestellt werden, um die Fälle beurteilen zu können. Bei vielen (nicht allen) dieser Fälle können wir die Beschwerden der Betroffenen, die Mängel des Verfahrens, bis hin zu Fehlentscheidungen mit dramatischen Auswirkungen für die Kinder bestätigen. Wir sehen bei diesen Fällen ein immer wiederkehrendes Muster. Bestimmte Merkmale und Abläufe und Formulierungen wiederholen sich.

Der hier nachgespielte Fall Chantal enthält einige dieser Merkmale, auf die wir im Folgenden eingehen werden, jeweils mit Ansätzen für eine Verbesserung.

Zunächst einmal sei es besorgniserregend, wenn sich ein Kind wie Chantal seit anderthalb Jahren stark zurückzieht und nicht mehr regelmäßig zur Schule geht. Es entstand der Eindruck, dass eine psychische Erkrankung nicht ausgeschlossen ist, bedenkt man, dass 3,2% bis 8,9% der Jugendlichen in Deutschland eine diagnostizierbare depressive Erkrankung aufweisen (1). Eine Angststörung klang ebenfalls an (Verweigerung des Zahnarztbesuchs, trotz schwarzer Zähne, eventuell aus Angst). Eine mögliche psychische Erkrankung sei zwar angesprochen worden, jedoch war für den Verein Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. beim Rollenspiel nicht zu erkennen, dass professionell damit umgegangen wurde. Weiter berichtete der Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. wie folgt:

An dieser Stelle sehen wir die Parallelen zu anderen Fällen aus der Praxis. Der Fokus/die Verantwortung liegen hautsächlich auf dem betreuenden Elternteil, der nicht das gewünschte Verhalten des Kindes herbeiführt, wobei strukturelle gesellschaftliche Probleme außer Acht gelassen werden. Die Mutter bekäme es nicht hin, Chantal wegen möglicher Erkrankungen untersuchen zu lassen, sie zum Zahnarzt oder in die Schule zu schicken. Der Mutter des Kindes wurde unterstellt, sich nicht durchsetzen zu können und damit der Gesundheitssorge für ihre Tochter nicht nachzukommen. Dieser pauschale Vorwurf mit weitreichenden Folgen (Entzug von Teilen des Sorgerechts) blendet nicht nur die Realität von betroffenen, psychisch erkrankten Jugendlichen aus, sondern widerspricht einer Herangehensweise, die eine Hilfe ermöglicht.

Wenn Probleme sichtbar werden, wie die Verweigerung des Schulbesuchs, dann bedarf es einer umfassenden Prüfung der zugrundeliegenden Ursachen, um eine adäquate Hilfestrategie zu entwickeln. Im Fall Chantal sei das nicht zu erkennen gewesen. Auch zeige sich an dieser Stelle ein weiterer großer, typischer Mangel, der am exemplarischen Fall der Jugendlichen Chantal sichtbar wird. Eine genaue Prüfung im Vorfeld fände oft nicht statt, wodurch die Grundlage einer Beurteilung nicht gegeben sei.

Das liege zu einem großen Teil an einem strukturellen Problem, nämlich den fehlenden Kapazitäten des Jugendamtes (Personal, Zeit und finanzielle Mittel). Eine REPORT MAINZ-Umfrage bei 600 Jugendämtern ergab, dass rund 80% der Jugendämter unter Personalmangel und Überlastung litten. Rund 24% aller antwortenden Jugendämter räumte anonym sogar ein, dass es 2023 deshalb zu einer Gefährdung von Kindern bzw. Jugendlichen gekommen sei. (2).

Wir können das bestätigen. Aus unserer Praxis kennen wir Fälle, bei denen das Jugendamt unangekündigt nicht zu Gerichtsverfahren erschien oder auf E-Mails nicht antwortet. Abhilfe hierfür kann nur die Politik leisten, denn eine Auswirkung dieses Missstandes führt unter anderem dazu, dass einer Vereinfachung der Problematik von Fällen und der Suche nach schnellen Lösungen des Jugendamtes Vorschub geleistet wird.

Ein weiteres strukturelles Problem, welches im Fall Chantal beiseitegeschoben wurde, ist, dass in Deutschland Behandlungsplätze ebenso wie Fachpersonal fehlen, um psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche zu behandeln. Zudem haben die Anzahl betroffener junger Menschen und die Schwere von psychischen Symptomen wie beispielsweise Angst, Depressionen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. (3)

Auch werde der Situation von Alleinerziehenden (deutlich erhöhtes Armutsrisiko, Existenzängste durch starke wirtschaftliche Belastungen, erhöhtes Risiko, psychisch zu erkranken und Stigmata) (4) nicht Rechnung getragen. Im Fall von Chantal wurde der Mutter unterstellt und vorgeworfen, dass sie ihre Arbeit in der Pflege und die Erziehung und Sorge für ihre Tochter „nicht unter einen Hut bekomme“.

Im Raum stand auch, dass Chantal in der Schule gemobbt wird, was nach einmaligem Nachfragen in der Schule, die das nicht bestätigte, vom Tisch war.

Die Aussage und Wahrnehmung der Schutzbefohlenen schienen hier negiert zu werden, was wir aus den uns vorliegenden Fällen kennen.

Von ernsthaftem Mobbing über einen längeren Zeitraum sind in Deutschland 10% bis 15% Prozent aller Schüler betroffen, die oft unter zahlreichen Problemen leiden. Rückzug, Einsamkeit, soziale Isolation, Abfall der schulischen Leistungen, tiefe Hilflosigkeit bis hin zu psychischen Erkrankungen oder Suizid können Folgen sein. Die Realität sei, dass Opfer von Mobbing kaum Unterstützung durch Lehrer, Eltern oder Klassenkameraden erhielten (5).

Um Chantal beispielhaft helfen zu können, müsse zunächst herausgefunden werden, warum sie sich so stark zurückzieht und nicht zur Schule geht. Da eine Depression ursächlich sein könnte, brauche es einen Psychologen zur Beurteilung.

Braucht es Hilfe bei der Suche nach einem passenden Psychologen? Wenn es darum geht, dass Chantal gar keine Motivation hat, sich helfen zu lassen, laute die schwierige Frage, wie und wer einen guten Kontakt zu ihr aufbauen kann. Ein Ansatzpunkt für Hilfe könne in so einem Fall nur über den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung gefunden werden, die sich nicht auf die Defizite, sondern das Potential des Klienten konzentriere.

Sowohl im pädagogischen als auch im therapeutischen Setting ist eine gute Arbeitsbeziehung, die den Klienten einbezieht, ein Hauptfaktor für Erfolg, wie zahlreiche Studien belegen. (6) Wird der Hilfesuchende nicht einbezogen, läuft die Hilfe ins Leere, im schlimmsten Fall schadet sie, wie man im Fall der Chantal vermuten könnte. Der Druck, der durch das Jugendamt in Chantals Familie getragen wird, scheint lediglich ein weiterer Stressfaktor zu sein. Bezeichnend war die Episode, als erzählt wurde, dass Chantal ein Abitur anstrebt. Alle schienen sich einig darüber zu sein, wie aussichtlos und selbstüberschätzend Chantals Aussage wäre. Man fragt sich, woher die Protagonisten wissen, was für Möglichkeiten in Chantal stecken.

Im Rollenspiel, wie auch in vielen dem Verein bekannten Fällen, werde es sich einfach gemacht, indem festgestellt wird, dass das Problem bei der Mutter (dem zu betreuendem Elternteil) liegt. Im Fall Chantal sei ebenfalls die sozialpädagogische Diagnose gestellt worden, dass eine „ungesunde“, zu „freundschaftliche“ Beziehung der Mutter zu Chantal vorliege und sie nicht in der Lage sei, sich bei Chantal ausreichend durchzusetzen.

Wir kennen aus Fällen der Praxis ähnliche „Diagnosen“, die jegliche professionelle, auf wissenschaftliche Evidenz basierte Herangehensweise (Methodik, Fachkompetenz) vermissen lassen. Es ist klar, dass dem Gericht eine Einschätzung des Falls vorgelegt werden muss, die Frage ist nur, nach welchen Richtlinien dies erfolgt und ob Worthülsen wie „ungesunde Beziehung“ ausreichen, um familienrechtliche Maßnahmen, wie der Entzug des Sorgerechts, zu begründen.

Auffallend im Rollenspiel sei auch gewesen, dass Chantals Kindeswille kaum eine Rolle gespielt habe. Es schien klar zu sein, dass ihrem Wunsch, bei der Mutter wohnen zu bleiben, keine Beachtung zugesprochen wird. Es entstand der Eindruck, dass man als 14-jähriges Kind mit Problemen, die zu einer Schulverweigerung führen, sein Recht verwirkt hat, über den eigenen Wohnort zu bestimmen. Es sei klar, dass es, je jünger das Kind ist, umso schwieriger wird, Kindeswille und Kindeswohl abzuwägen. Das sei ein heikles Thema, vor allem, sofern eine Form von Gewalt im Spiel sei. In solchen Fällen bedarf es einer besonders gründlichen Untersuchung durch Fachpersonal, was oft nicht gewährleistet werde. Aus seiner Praxis kenne der Verein Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. einige Fälle, bei denen der Kindeswille ohne ersichtlichen Grund übergangen wurde, auch bei Kindern, die älter als 14 Jahre sind. Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. schilderte weiter:

In der Fragerunde wurde auch ein anderes Problem deutlich.
Welche Möglichkeiten haben Kinder eigentlich, deren Rechte übergangen werden oder wurden? Die erste Reaktion der Personen im Rollenspiel war: Keine.

Es wirkte, als gingen sie davon aus, dass die Protagonisten der Kinder- und Jugendhilfe und des Familienrechts alles richtig machen und sich an geltendes Recht halten. An dieser Stelle ließen sich etliche Fälle aufzählen, bei denen Kinder zu Schaden kamen, durch nachweisliche Willkür und Machtmissbrauch durch Menschen in wichtigen Positionen oder Behörden der Kinder- und Jugendarbeit (prominentes Beispiel: Psychiater Michael Winterhoff).

Wir wissen aus der Praxis, dass es sehr schwierig ist, wenn ein Kind seinen Verfahrensbeistand wechseln will, wenn dieser gegen seine Interessen agiert. Falsch ist es allerdings, dass dies pauschal nicht möglich ist. Das gleiche gilt für das Recht des Kindes, sich ab 14 Jahren von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Es ist schwierig, aber rechtlich möglich, solange keine Kindeswohlgefährdung angezeigt wurde. Das wiederum hebelt das Recht eines älteren Kindes auf anwaltliche Vertretung aus, da das Kind dann nicht mehr als verfahrensfähig gilt. Auch das halten wir für sehr problematisch.

Tatsächlich sind die Möglichkeiten, sich gegen Machtmissbrauch und Willkür zu wehren, sehr beschränkt. Man kann beim Jugendamt eine Beschwerde gegen das Jugendamt einlegen oder vom Amtsgericht zur nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht wechseln. Anders als beim Strafrecht gibt es beim Familienrecht nach dem Oberlandesgericht allerdings keine weitere Instanz.
Zur Verhinderung von Machtmissbrauch und Willkür braucht
es klare Richtlinien im Vorfeld wichtiger Entscheidungen, ein Beschwerdemanagement und unabhängige Kontrollinstanzen
in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit und des Familiengerichts. Es stellt sich die alte Frage: „Wer bewacht die Wächter?“ (aus den Schriften des römischen Dichters Juvenal)

Wie wichtig das wäre, zeige auch die Problematik der Gutachten. Es wurde bei Chantal überlegt, ein kinderpsychiatrisches Gutachten zu erstellen. Ein guter Ansatz, wären da nicht die Erkenntnisse der Fernuniversität Hagen, die, vom Justizministerium des Landes NRW unterstützt, die Qualitätsmerkmale familienrechtspsychologischer Gutachtung überprüft hätte. Die Ergebnisse sind erschreckend und symptomatisch für die Missstände im Familienrecht. In 56% der Gutachten werden aus der gerichtlichen Fragestellung keine fachpsychologischen und den Begutachtungsprozess explizit leitenden Arbeitshypothesen (Psychologische Fragen) hergeleitet. In 85,5% der Gutachten wird die Auswahl der eingesetzten diagnostischen Verfahren nicht anhand der psychologischen Fragen begründet (ebenfalls anders als fachlich gefordert). In über 35% der Gutachten erfolgt die Datenerhebung ausschließlich über methodisch problematische Verfahren (unsystematische Gespräche, unsystematische Beobachtung, keine oder psychometrisch ungenügende projektive Tests/testähnliche Verfahren), usw. Insgesamt erwiesen sich zwischen einem Drittel bis über 50% der Gutachten als mängelbehaftet (je nach zugrundeliegendem Kriterium). (7) In der Praxis werden mangelhafte Gutachten vor Gericht als Entscheidungsgrundlage verwendet und Betroffenen bleibt so gut wie keine Möglichkeit dagegen vorzugehen….

Wir haben an diesem Tag eine, nach unseren Erfahrungen realitätsnahe Vorführung einer beispielhaften Verhandlung in einem Familiengerichtsverfahren erlebt. Wir haben Akteure erlebt, die von der Richtigkeit ihres Vorgehens überzeugt sind. Wir sind uns mit den Protagonisten des Rollenspiels einig, dass Kindern wie Chantal geholfen werden muss.

Kritisch sehen wir die Herangehensweise vor allem, da wir viele Fälle kennen, bei denen es durch diese Art von Hilfe zu einer Verschärfung und Eskalation gekommen ist, worunter vor allem am Ende die Kinder leiden.

Wir rufen hiermit Mitarbeiter der Jugendämter, der Freien Träger, der Gerichte, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Politiker dazu auf, in einen Dialog mit uns einzutreten – unsere Vorschläge und Anregungen dürfen dabei gern das Fundament für einen solchen Austausch bieten. Damit künftig die Kinder und Jugendlichen die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Zur Website des Vereins Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V. WWW.KIJUK.DE (Öffnet in neuem Fenster)

Zu den Quellen in den Ausführungen des Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V.

1.

Mudra Susanne et al. Depressive Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter. PSYCH up2date 2020; 14: 131–145

2.

https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/sen-dung/2024/01-23-pm-kindeswohlgefaehrdungen-100.html (Öffnet in neuem Fenster)

Kinder- und Jugendrechte – Kreidekreis e.V.

3.

Kaman, A., Erhart, M., Devine, J., Napp, A.-K., Reiß, F., Behn, S., & Ravens-Sieberer, U. (2025). Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Er-gebnisse der COPSY-Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Bundesgesundheitsblatt - Ge-sundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 68(6), 670–680.

4.

Rattay, P.; Lippe, E. V. D.; Borgmann, L. S.; Lampert, T.: Gesundheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Deutschland. Journal of Health Monitoring 2(4), Robert-Koch-Insti-tut: Berlin, 2017.

5.

Mobbing in Schulen, Deutsches Ärzteblatt PP, Ausgabe 6/2009

https://www.aerzteblatt.de/archiv/mobbing-in-der-schule-opfer-empfinden-tiefe-hilflosig-keit-581f4c6b-d097-4d50-b075-3d2b797eb502 (Öffnet in neuem Fenster)

6.

Flückiger, C., Rubel, J., Del Re et al. (2020). The reciprocal relationship between alliance and early treatment symptoms: A two-stage individual participant data meta-analysis. Journal of Consulting and Clinical Psychology, 88 (9), 829-843. DOI: 10.1037/ccp0000594

7.

Salewski, C. & Stürmer, S. (2014). Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Untersuchungsbericht zum Projekt „Qualitätsmerkmale in der familienrecht-lichen Begutachtung“, Fernuniversität Hagen.

Kategorie Stimme gegen Gewalt

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