Der Gläubiger hat einen Drittschuldner ermittelt, aber keine aktuelle Anschrift des Schuldners. Im Melderegister ist der Schuldner nach unbekannt abgemeldet. Kann trotzdem ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergehen? Welches Gericht ist örtlich zuständig? Was ist im Antrag und Beschlussentwurf einzutragen? Und was passiert mit der Schuldnerzustellung des Beschlusses?
Diese Fragen stellen sich in der Praxis immer wieder.
Datum
02.04.2025
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