Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger hat beim Vermieter des Schuldners dessen Anspruch auf Auszahlung von Nebenkostenguthaben gepfändet. Es stellt sich allerdings heraus, dass die Miete vollständig vom Jobcenter getragen wird, weil der Schuldner Bürgergeld bezieht. Steht das Guthaben der Vollstreckungsbehörde bzw. dem Gläubiger zu?
Datum
11.10.2025
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