Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat beim Schuldner eine Kontopfändung veranlasst. Das kontoführende Kreditinstitut weist in der Drittschuldnererklärung darauf hin, dass der Schuldner über ein Sparkonto verfügt, jedoch vorrangige Rechte Dritter bestünden, weil es als Mietkautionskonto geführt werde. Außerdem handele es sich um ein Gemeinschaftskonto. Was folgt daraus für die Pfändung des Sparguthabens und einer Mietkaution?
Datum
27.04.2022
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