Kürzlich erreichte mich die Frage, warum ein Gerichtsvollzieher beispielsweise keinen Flachbildfernseher mit 55 Zoll pfändet, der ca. ein halbes Jahr alt ist und ursprünglich 300,00 EUR gekostet hat, wenn der Schuldner noch über einen weiteren, kleineren Fernseher verfügt.
Datum
14.09.2024
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