Hier (Öffnet in neuem Fenster) habe ich beschrieben, was gilt, wenn ein Kind Leistungen nach dem UVG bezieht, der Unterhaltsschuldner verstirbt und das Kind ihn allein beerbt. Aber wie ist die Rechtslage, wenn der Unterhaltsschuldner mehrere Kinder hatte, die ihn gemeinsam beerben und von denen alle oder nur ein Teil im Leistungsbezug nach dem UVG stand?
Datum
08.02.2026
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