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#79 Macht und Konflikte im Wohnprojekt

Weltweit erleben wir die RĂŒckkehr hierarchischer Strukturen und einer Leistungsgesellschaft. Große Firmen verabschieden sich von DEI Programme (Diversity, Equity, Inclusion & Belonging). Bundeskanzler MĂ€rz fordert „wir mĂŒssen mehr Arbeiten“ und stellt die Eingliederungshilfe auf den PrĂŒfstand. Statt Homeoffice wird die RĂŒckkehr zum Arbeitsplatz gefordert. Eigentlich hatten wir gedacht, dass feudale Machtstrukturen ĂŒberwunden sind.

Allen, die an Überlegungen - auf der Metaebene - zu dieser polarisierenden Zukunftsentwicklung interessiert sind, empfehle ich den Podcast “Horx & Horx” Folge vom 25. April 25. (Öffnet in neuem Fenster)

Diskurse in der Projekteszene

Der Diskurs geht in der Zivilgesellschaft weiter: Was bedeutet "Macht" in einem System, einer Organisation oder einem Projekt, in dem Hierarchien abgelehnt werden und alle Menschen gleich sind?

Im “Ökodorf Podcast” spricht Eva StĂŒtzel (Öffnet in neuem Fenster)ĂŒber ihr Buch “Macht voll verĂ€ndern”: Macht bedeutet im positiven Sinne, Einfluss auf Situationen und Menschen nehmen zu können. Macht bedeutet Gestaltung. Wie können alle Menschen gestaltend wirksam werden – je nach ihre FĂ€higkeiten und Talenten? Wie können diejenigen, die mehr Gestaltungskraft haben, also privilegiert sind, diese Privilegien zum Wohle aller einsetzen und damit ein noch schöneres, gemeinschaftliches Leben kreieren? Wie können Konflikte unter BerĂŒcksichtigung von Rang und Macht fair und ehrlich ausgetragen werden?

Zeitgleich hat der Kommunikationsberater Dr. Peter Modler sein Buch "Macht" veröffentlicht. Obwohl dieses Buch sich mit Erfahrungen im Unternehmenskontext beschĂ€ftigt, wird hier allgemein die KlĂ€rung der Rollen und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten beleuchtet. Ich empfehle das kurzweilige Interview im Podcast “(R)echt interessant”

https://youtu.be/y-47eL7nit4?si=MZAdTS4THcybLLe8 (Öffnet in neuem Fenster)

Was bedeutet dies konkret fĂŒr Wohnprojekte?

Rollen und Konflikte juristisch betrachtet

Entsprechend der Rechtsform eines Wohnprojektes (Genossenschaft, GmbH, Verein, etc.) mĂŒssen bestimmte Rollen besetzt werden. Dem Vorstand, dem GeschĂ€ftsfĂŒhrer, dem Aufsichtsrat, werden bestimmte Aufgaben und Kompetenzen per Gesetz zugeordnet, fĂŒr deren Einhaltung er / sie in seiner Rolle auch persönlich haftet. Er / muss “MACHEN” - hĂ€ufig im Ehrenamt.

Im Rahmen der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten eines Gesellschaftsvertrages oder einer Satzung können zusĂ€tzliche Rollen (Arbeitsgruppen, Beirat, etc.) etabliert werden, die bestimmte Entscheidungen methodisch vorbereiten. Die Partizipation derer, die keine formale Rolle einnehmen, kann unterschiedlich stark normiert sein. Systemisches Konsensieren oder Soziokratie lassen sich zusĂ€tzlich integrieren. Selbst wenn eine Entscheidung einstimmig konsensiert wurde, muss sie dennoch formaljuristisch korrekt beschlossen und protokolliert werden » Post #23a BeschlĂŒsse (Öffnet in neuem Fenster).

Jede:r geschĂ€ftsfĂŒhrende Gesellschafter:in / Vorstand kann nach eigenem Ermessen wichtige Entscheidungen im grĂ¶ĂŸeren Gremium diskutieren und beschließen lassen, auch wenn er / sie diese kraft gesetzlicher Legitimation auch alleine treffen könnte. Auch muss das haftende Organ eine Mehrheitsentscheidung nicht vollziehen, wenn er / sie diese Entscheidung fĂŒr juristisch bedenklich hĂ€lt. Er / Sie kann MACHT ,unterschiedlich nutzen.

Bei der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages sollte die Bedeutung der verschiedenen Rollen thematisiert werden. Die Anregungen der beiden Autoren können dabei helfen, eine entsprechende Haltung zu entwickeln, die es ermöglicht, Konflikte konstruktiv zu gestalten.

đŸ”„Eskalation

Typischerweise gibt es zwei FĂ€lle, an denen sich der Konflikt festbeißt:

Fall 1: ein:e FunktionstrÀger:in soll neu bestellt oder entlassen werden, oder ein FunktionstrÀger möchte das Amt niederlegen. Es droht die HandlungsunfÀhigkeit der Rechtsform.

Fall 2: ein:e Gesellschafter:in erfĂŒllt die vertraglichen Verpflichtungen nicht aus unterschiedlichen GrĂŒnden. Laut Gesellschaftsvertrag wĂ€re der Ausschluss aus der Gesellschaft möglich.

Hinter der Paywall geht es weiter mit praktischen Tipps und einer Musterformulierung zur juristisch korrekten “Streitschlichtung”

Im Rahmen der “Konfliktlösung nach der Harvard-Methode” werden weder strikt die Vertragsregelungen (wenn > dann) umgesetzt, noch wird ein Kompromiss1 angestrebt.

ZunĂ€chst gilt es, die Interessen der Parteien, die hinter ihren Positionen verborgen liegen, zu identifizieren. GefĂŒhle von Ohnmacht und unterschiedliche Erwartungen können eine Rolle spielen. Eine Mediator:in kann den Prozess begleiten und die Kommunikation zwischen den Parteien fördern.

Im nĂ€chsten Schritt sind kreative und nachhaltige Win-Win-Lösungen gefragt. Es ist fraglich, ob die Parteien ohne spezielle fachliche Expertise in der Lage sind, verschiedene Handlungsoptionen eigenstĂ€ndig zu erarbeiten. Auch Mediator:innen stoßen in diesem Bereich schnell an ihre Grenzen:

  • welche "Verhandlungsmasse" ist juristisch ĂŒberhaupt erlaubt

  • welche Bedeutung haben die Handlungsoptionen langfristig fĂŒr das Projekt

  • wie formulieren wir rechtssicher das Ergebnis (Beschluss, Vergleich, 
)

Je nach Situation sollte ein:e Juristin oder ein:e Projektsteuerin hinzugezogen werden. Diese:r kann den kreativen Prozess begleiten und bei der AbwÀgung helfen. Die Entscheidung treffen weiterhin die Beteiligten.

Die Harvard-Methode ist besonders wirksam, wenn:

  • Interessen hinter Positionen verborgen sind,

  • die Beziehung zwischen den Parteien erhalten oder gestĂ€rkt werden soll,

  • kreative und nachhaltige Lösungen gefragt sind,

  • objektive Kriterien zur Bewertung beitragen können,

  • klassische Kompromisse zu Unzufriedenheit fĂŒhren wĂŒrden.

Sie eignet sich fĂŒr berufliche, wirtschaftliche, private und gesellschaftliche Verhandlungssituationen, in denen Win-Win-Ergebnisse möglich und gewĂŒnscht sind. Jede Entscheidung, auch das Verlassen einer Gruppe, ist besser als eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung.

Der Unterschied zwischen Mediation und der Harvard-Methode liegt vor allem darin, dass es sich bei der Mediation um ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung mit UnterstĂŒtzung eines neutralen Dritten (Mediator) handelt, wĂ€hrend die Harvard-Methode ein spezifisches Verhandlungskonzept ist, das sowohl innerhalb als auch außerhalb einer Mediation angewendet werden kann.

In manchen GesellschaftsvertrĂ€gen finden sich konkrete Regelungen ĂŒber eine Streitschlichtung. Das VerhĂ€ltnis zur gerichtlichen Auseinandersetzung wird so zusĂ€tzlich geklĂ€rt.

Damit kein weiterer Streit ĂŒber die Regelung der Streitschlichtung entsteht, sollte diese ungefĂ€hr so lauten:

📌Musterformulierung

§ Streitschlichtung

(1) FĂŒr alle Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die sich aus diesem Gesellschaftsvertrag oder im Zusammenhang mit seiner GĂŒltigkeit ergeben, verpflichten sich die Gesellschafter, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts ein Schlichtungsverfahren durchzufĂŒhren. Dies gilt auch fĂŒr Streitigkeiten ĂŒber die Wirksamkeit dieses Vertrages und dieser Schlichtungsvereinbarung selbst.

(2) Der Schlichter soll ĂŒber einschlĂ€gige Erfahrungen und Fachkenntnisse im Gesellschaftsrecht und mit Wohnprojekten verfĂŒgen. Können sich die Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Schlichtung nicht auf eine Person einigen, wird der Schlichter oder das Schlichtergremium auf Antrag einer Partei von N.N. benannt.

(3) Das Schlichtungsverfahren wird nach der Schlichtungsordnung und GebĂŒhrenordnung der jeweils benannten Schlichtungsstelle durchgefĂŒhrt .
oder
Das Streitschlichtungsverfahren wird nach dem Harward Verfahren durchgefĂŒhrt. Die Kosten werden von den Streitparteien hĂ€lftig ĂŒbernommen.

(4) Erst wenn das Schlichtungsverfahren ohne Einigung beendet wurde oder eine Partei nachweislich das Verfahren verweigert, steht den Parteien der Rechtsweg offen. Die Ausschlussfristen fĂŒr Klageverfahren gegen BeschlĂŒsse gelten jedoch weiterhin.

Ich bin kein Freund dieser Regelung. Sie suggeriert eine trĂŒgerische Sicherheit. Viel wichtiger ist die grundsĂ€tzliche Haltung aller Beteiligten.

Ich empfehle zusÀtzlich:

  • Grundlegende Werte im Leitbild oder der PrĂ€ambel des Gesellschaftsvertrag helfen bei der Verhandlung.

  • Ehrenamtliche FunktionstrĂ€ger brauchen einen Vertrauensvorschuss - kombiniert mit bedarfsgerechter UnterstĂŒtzung und wirksamen Kontrollmöglichkeiten.

  • Im Vertrag gibt es strenge Worst-Case-Regelungen und Anreize fĂŒr eine gĂŒtliche individuelle ErmessensausĂŒbung - auf Basis einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung.

  • FĂŒr die UnterstĂŒtzung durch Fachleute / Schlichter sollte ein Budget angesammelt werden, um im Falle von Konflikten schnell handeln zu können.

  • Vergessen Sie nicht, dass es gesetzlich verankerten Rechtsschutz gegen BeschlĂŒsse gibt, wie Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen. Nach einem Beschluss kann es bereits zu spĂ€t sein, um eine gĂŒtliche Einigung zu erzielen. Es laufen die Ausschlussfristen zur Klageeinreichung. Hierzu habe ich bereits einiges geschrieben.

https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/5a45d9d3-78f4-4d76-b31c-0de78f3c588e?secret_token=1ERSMDlmAnTMkv1aP9yrUkKCuNVe-yl_ocFK7nNNoDZCDeBGHtGrclKQeehE9oP4 (Öffnet in neuem Fenster)

Angelika Majchrzak-Rummel
RechtsanwÀltin, Projektberaterin

https://anwalt-in-schwabach.de/ (Öffnet in neuem Fenster)

  1. Zwei streiten sich um eine Orange. Der Schlichter halbiert die Orange. Beide sind unzufrieden. Nach KlĂ€rung der BedĂŒrfnisse wĂ€re klar geworden: einer möchte den Saft, der andere möchte den Schalenabrieb. Beide sind zufrieden.

    ↩

  2. ↩

Kategorie Interview

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