[Ein passendes Live-Online-Seminar zum Thema “Verjährungsunterbrechung und -neubeginn im Vollstreckungskontext” gebe ich am 16.05.2024. Noch schnell hier (Opens in a new window) anmelden.] Die Vollstreckungsbehörde hat ein Bußgeld beizutreiben. Sie stellt fest, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist, und fragt sich, ob dadurch die Vollstreckungsverjährung unterbrochen ist oder ruht?
Date
May 1, 2024
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