[Erweiterte Fassung vom 29.05.2025] In vielen Fällen ist es für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde interessant, nach einer Pfändung Einblick in die Lohnabrechnungen des Schuldners zu nehmen. Damit lässt sich beispielsweise prüfen, ob der Arbeitgeber den pfändbaren Lohn richtig berechnet. Außerdem kann mit den Lohnabrechnungen eine Drittschuldnerzahlungsklage beziffert werden.
Doch wer ist auf welchem Weg zur Herausgabe verpflichtet?
Date
May 29, 2025
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