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Zwangsgeldbeitreibung bei Unterlassungspflichten

Ingo Notlage wurde mit Verwaltungsakt die Unterlassung aufgegeben, den öffentlichen Verkehrsraum nicht mit Betriebsstoffen zu verschmutzen, die aus seinem näher bezeichneten Pkw austreten. Gleichzeitig wurde ihm für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht. Nach einem erneuten Vorfall wurde das Zwangsgeld festgesetzt. Daraufhin meldet Notlage seinen Pkw ab und lässt ihn verschrotten.

Darf das Zwangsgeld noch beigetrieben werden?

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