Die Vollstreckungsbehörde hat einen Kontenabruf durchgeführt und eine DRV-Auskunft eingeholt. Es folgen entsprechenden Pfändungen. Daraufhin meldet sich der Schuldner und bittet Übersendung von Kopien der Abfrageergebnisse. Darf oder sogar muss die Vollstreckungsbehörde diesem Anliegen nachgekommen?
Date
July 12, 2024
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