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Bürokratieraubbau

Es ist mir ein bisschen peinlich, aber es gab eine Zeit, da war mein Berufswunsch: irgendwas mit Stempeln. Denn all die wirklich spannenden und verlässlichen Dinge – Post, Bonusheftchen, Freischwimmerausweis – hatten genau damit zu tun. Heute hingegen ist das Image der Stempelverantwortlichen in den Ämtern und Behörden kein gutes. Dabei ist der Gedanke hinter der preußischen Verwaltung ein demokratischer: Alle halten sich an dieselben Regeln und können sich im Konfliktfall darauf berufen. Doch, egal wie unterschiedlich die politischen Haltungen sein mögen, in Sachen Bürokratieabbau scheint man sich vielerorts einig. Möglichst schlank und schnell und regelfrei soll es werden, vor allem bei Natur- und Denkmalschutz. Da lohnt ein genauerer Blick auf die Vorschläge, die aktuell in mehreren Bundesländern für Diskussionsstoff sorgen.

Vorbei die Zeiten, als Stempel noch das Statussymbol der Verwaltung waren (Bild: Alter Fritz, CC BY 2.0) (Opens in a new window)
Vorbei die Zeiten, als Stempel noch das Statussymbol der Verwaltung waren (Bild: Alter Fritz, CC BY 2.0)

Nachschärfen in Sachsen

Die bundesweite Debatte – Natur- und Denkmalschutz als Hemmschuh für Innovation und Aufschwung – kristallisiert sich in den Bundesländern unterschiedlich aus. Bayern (Opens in a new window) etwa gibt seit Jahren den Eigentümer:innen stufenweise mehr Macht in Genehmigungsverfahren. In Berlin (Opens in a new window) steigt der politische Druck für Lockerungen zugunsten des Wohnungsneubaus. Und Mecklenburg-Vorpommern (Opens in a new window) erhielt Ende 2025 ein neues Gesetz mit mehr Spielraum für Photovoltaik und Barrierefreiheit auf der einen und strengeren Strafen für Denkmalverluste auf der anderen Seite. Doch in drei Bundesländern – Sachsen, Hessen und NRW – spitzt sich die Situation in diesen Monaten zu.

In Sachsen will die Regierung die Staatsverwaltung grundlegend neu ordnen, um Personal, Kosten und Zeit zu sparen. Folgt man dem Koalitionsvertrag (Opens in a new window) von CDU und SPD für 2024 bis 2029, hätte dies weitreichende Konsequenzen. Darin wird gefordert, die Denkmalfachbehörde mit anderen Zuständigkeiten zu einem neuen Landesamt für Regionalentwicklung zusammenzulegen. Damit will man, so die Begründung, mehr Spielraum schaffen für erneuerbare Energien, neue Nutzungen und die Zukunft von Industriedenkmalen.

Unterm Strich bliebe weniger Einfluss für das Fachamt, stattdessen mehr Entscheidungsgewalt für die Unteren Denkmalschutzbehörden. Man wolle, so der Koalitionsvertrag, den Denkmalbegriff präzisieren sowie “die Eigentümerstellung und Eigentümerinformation” stärken, auch durch den “Wegfall von einzelnen Genehmigungs- und Anzeigepflichten”. Kurz, weniger Beratung durch die Fachbehörde, dafür mehr Entscheidungsgewalt für die kommunale Verwaltung.

Eines von vielen Beispielen der denkmalgeschützten Nachkriegsmoderne in Hessen: Frankfurt, Olivetti-Türme (Egon Eiermann, 1972) (Bild: epizentrum, CC BY SA 3.0, 2013) (Opens in a new window)
Eines von vielen Beispielen der denkmalgeschützten Nachkriegsmoderne in Hessen: Frankfurt, Olivetti-Türme (Egon Eiermann, 1972) (Bild: epizentrum, CC BY SA 3.0, 2013)

Zwei-Klassen-Denkmalpflege in Hessen?

Die beiden hessischen Regierungsparteien CDU (Opens in a new window) und SPD (Opens in a new window)haben für den Landtag eine Gesetzesnovelle (Opens in a new window) vorgelegt. Bürgernäher, effizienter und einfacher soll es werden, wenn Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten anstehen. Von Vertrauen in die Bürger:innen und Kommunen ist die Rede, von schlankeren Entscheidungsprozessen, ohne an Schutzstatus zu verlieren. Sollten die Ämter z. B. einen Antrag auf Veränderung im Denkmal nicht innerhalb einer gewissen Frist bearbeitet haben, gelte die beantragte Maßnahme automatisch als genehmigt. Wiederkehrende Eingriffe, ebenso Anpassungen zugunsten von Barrierefreiheit und Klimaschutz, sollen erleichtert werden. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit würde als Argument gestärkt, die Rolle des Landesdenkmalamts hingegen geschwächt. Denn die Fachbehörde soll sich lieber auf die Highlights wie Welterbestätten konzentrieren, den Rest regle die Denkmalschutzbehörde auf kommunaler Ebene.

Auf Seiten der FDP (Opens in a new window)wurde Kritik laut, dass die geplante Reform nicht weit genug gehe. Statt pittoreske Denkmale schütze man aktuell vor allem verfallende, das Ortsbild störende Häuser. Wo es Not täte, sollten demnach Eigentümer:innen und Kommune selbst eine Unterschutzstellung aufheben können. Dabei fürchten Expert:innen, dass schon die CDU-SPD-Änderungsvorschläge zu weit gehen. Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) sprach von einer drohenden Abrisswelle. Gerade die Nachkriegsmoderne mit ihrem oft noch schlechten Image bliebe so ungeschützt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verweist auf die mögliche Aushöhlung fachlicher Expertise. Aller Kritik zum Trotz wollen CDU und SPD ihren Gesetzesentwurf weitertragen, damit er schon zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten kann.

Düsseldorf, der Landtag (selbst ein Fall für den Denkmalschutz) vom Rheinturm aus (Bild: Kevin P. Nichols, gemeinfrei, 2009)
Düsseldorf, der Landtag (selbst ein Fall für den Denkmalschutz) vom Rheinturm aus (Bild: Kevin P. Nichols, gemeinfrei, 2009)

Salamitaktik in NRW

Viele dieser Maßnahmen hat Nordrhein-Westfalen bereits 2022, trotz lauter und begründeter Kritik der Fachwelt, in ein neues Denkmalschutzgesetz gegossen. Doch damit nicht genug. 2025 erfolgten – mit einer auffällig in die Sommerpause manövrierten Anhörungsphase für die Verbände – erste Schritte zu einer weiteren Änderung: Für verteidigungsrelevante Anlagen von Land und Bund sollen sowohl die Baugenehmigung (Opens in a new window) als auch der Denkmalschutz gelockert werden. Die Spanne der davon betroffenen Bauten würde sehr weitherzig angelegt, von historischen, bereits stillgelegten Kasernen bis zu vom Land getragenen Hochschulbauten. Am 14. April ist nun die Anhörung zu dieser geplanten Neufassung der NRW-Landesbauordnung (Opens in a new window) angesetzt. Sie will (Opens in a new window) Fristen bei Liegenschaften im Bundes- und Landesbesitz (Opens in a new window)verkürzen, Genehmigungsverfahren verschlanken und die Kompetenzen der Fachbehörden – von Bau- und Bodendenkmalpflege – beschneiden.

Unabhängig von regionalen Schwerpunkten kämpfen solche Gesetzesänderungen gegen ein altes Klischee von Denkmalpflege. Diese setzte, zugegeben, über die Jahrzehnte manchmal zu sehr aufs Verbieten und zu wenig aufs Überzeugen. Entsprechend steckt das Instrument Denkmalschutz aktuell in einer Legitimationsklemme. Aus Sicht der Immobilienbranche geht es zu weit, aus Sicht mancher Akteur:innen der Bauwende greift es zu kurz. Doch Denkmalschutz funktioniert weder als Stadtreparatur noch als Ressourcenretter. Im besten Fall hilft er dabei, gewachsenes baukulturelles Erbe lebendig weiterzureichen. Dafür handelt eine neue Generation von Denkmalpfleger:innen gerade mit vielen gesellschaftlichen Akteur:innen aus, welche Werte dafür gelten sollen. Und wie für nicht denkmalgeschützte, aber erhaltenswerte Bauten gute Strategien aussehen könnten. Dieser kreative Prozess braucht ein wenig Zeit, Vertrauen und Freiraum, nicht neue Paragraphen.

11.4.2026, Karin Berkemann

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