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Alles nur Empörungsgelüste und die Sehnsucht nach "Distinktionsgewinnen"?

Anmerkungen zum Text "Es kann nicht alles »Faschisierung« sein " von Oliver Nachtwey im Jacobin-Online-Magazin

“Der bürgerliche Autoritarismus sieht sich immer an die Demokratie und an Bürger- und Menschenrechte gebunden. Er missachtet sie beständig, ist aber gleichwohl von Kritik und Widerstand adressierbar, dass diese Rechte innerhalb seiner eigenen Maßstäbe eingehalten werden müssen.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Ist das noch so?

Oliver Nachtwey, renommierter Soziologe, Mitherausgeber der “Blätter”, verfasste diese Zeilen für das “Jacobin”-Online-Magazin.

Zeigt sich in der neuen Grundsicherung, in Maßnahmen wie Abschiebehaft wie auch der Zurückweisung von Asylsuchenden an Grenzen, in einer zunächst noch rhetorischen Kontaminierung von allem, was der Politik der Bundesregierung widerspricht, mit “gewalttätigem Linksextremismus”, noch eine Bindung an Grund- und Menschenrechte?

Als Beispiel sei der Klimaschutz genannt und das Verfassungsgericht zitiert:

"Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen." (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Hält sich die aktuell konservativ dominierte Exekutive noch daran, empirisch, nicht begrifflich? Das Grundgesetz verpflichte den Staat, Freiheit über die Zeit hinweg zu sichern und Freiheitschancen verhältnismäßig zwischen den Generationen zu verteilen. Interessiert das die Bunderegierung noch?

Zur Grundsicherung:

Das Bundesverfassungsgericht leitet ein eigenständiges Grundrecht her. Dieses steht nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht. Es kombiniert zwei Normen kombiniert: Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums leitet aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG her. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Beides zusammen sichere jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sei. Das Gericht unterscheidet dabei ein physisches Existenzminimum (Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene, Gesundheit) und ein soziokulturelles Existenzminimum. Beides zusammen sichere die physische und soziokulturelle Existenz.

Berücksichtigt das die Bundesregierung derzeit noch? Diese Grundsicherung stehe dabei zudem nicht nur deutschen Staatsbürgern, sondern auch ausländischen zu. Also: Grundrechte sind allen gleichermaßen zuzugestehen.

Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze, veranlasst durch Alexander Dobrindt, an den Grenzen ordneten Gerichte als Verstoß gegen das EU-Recht an (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Der Innenminister berief sich dabei meines Wissens auf eine vermeintlich existierende “Notlage” - was man auch als Befolgen eines bekannten Diktums Carl Schmitts interpretieren kann: Souverän sei, wer über den Ausnahmezustand entscheide. Also wer behaupte, dass ein solcher überhaupt existiere. So könne das Aushebeln rechtsstaatlicher Verfahren begründet werden. Von Seiten eines Gerichts wurde jedoch im Falle der Zurückweisung von Asylbewerbern an Grenzen ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei nicht dargelegt worden, inwiefern eine Gefahr für die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestünde. Erst das könne eine Notlage begründen - so habe ich das zumindest verstanden. Man könne Zurückweisungen an Grenzen auch nicht dadurch rechtfertigen, dass es sich lediglich um Einzelfälle handele (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).

Den Innenminister interessiert das bisher nicht, soweit ich es verfolgt habe.

Das kann man zwar so aufzulösen versuchen: der bürgerliche Autoritarismus missachte zwar beständig Grund- und Menschenrechte, sei aber gleichwohl von Kritik und Widerstand adressierbar, dass diese Rechte innerhalb seiner eigenen Maßstäbe eingehalten werden müsse. Aber was soll denn das heißen? Sie hören zwar zu, ansonsten interessieren Grund- und Menschenrechte aber nicht weiter? Und ergibt das noch Sinn?

Wenn auf Gerichtsbeschlüsse diesbezüglich nicht mehr reagiert wird - was ist das dann für ein System, und was macht das für Betroffene dieser Maßnahmen für einen Unterschied, wie man das nennt?

Für Hannah Arendt war die schrittweise Entrechtung und Entmenschlichung von Personen, der Entzug des Rechtes, Rechte zu haben, zentral für die Entwicklung und Etablierung des Totalitarismus. Diese Mechanismen haben den Weg geebnet, Überflüssige produziert - und sie meinte damit ausdrücklich auch staatenlose Flüchtlinge wie sich selbst. Bis irgendwann alle entrechtet waren.

Sie sah die Kopplung von Menschen- an Staatsbürgerrechte als das Problem schon im klassischen Nationalstaat angelegt, also auch nicht ausschließlich als Kriterium für den bereits entfalteten Totalitarismus - dennoch wurde er möglich, weil diese Kopplung ihn vorbereiten half. Auf solche Diagnosen reagierte die allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948, ebenso die Genfer Konvention, später auch das EU-Recht.

Wie soll man das denn nennen, wenn in konkreten Praxen der Eindruck entsteht, dass diese in internationalem Recht fest geschriebenen Regeln keine Gültigkeit mehr haben, weil sie einfach ignoriert werden, zumindest soweit ich das verfolgt habe?

“Die zentralen Bestimmungen des Faschismus (die von den Faschisierungstheoretikern in der Regel recht nonchalant ignoriert werden), umfassen ein Streben nach ultranationalistischer Transzendenz oder Wiedergeburt, den Aufbau von Milizen sowie das Genießen von Gewalt – davon kann aber beim Konservatismus keine Rede sein.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Wenn Gewalt im Alltag z.B. gegen Queers, gegen Muslime, auch gegen Juden zunimmt, braucht es da noch staatlich organisierte Milizen, wenn zugleich “Vielfalt für nicht förderungswürdig erklärt” wird? Wieso braucht Oliver Nachtwey sonst in der rechten Publizistik übliche Sottisen wie die folgende, Bourdieu paraphrasierende:

“Faschisierung wird dadurch häufig zu einer moralischen Empörungsvokabel, die zwar einen innerlinken Distinktionsgewinn verspricht, weil sie sich so schön radikal raunen lässt, aber am Ende mehr verunklart als klärt.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Diese Poschardt-Versatzstücke helfen wenig, wenn Queers sich in manchen Regionen nicht mehr auf die Straße trauen. Wenn man sich die Aufmärsche gegen CSD-Demos anschaut, sind es andere Formen der Gewaltandrohung und punktuelle auch faktischen Gewalt, die wirken - gegen das, was als “nicht förderungswürdig” behauptet wurde.

Vielleicht, könnte ja sein, sind Faschisierungsprozesse auch gar nicht nur an das politische System geknüpft, sondern auch an solche Alltagserfahrungen. Dass also lebensweltlich durch Telegram-Gruppen wie auch Meme angestachelte Entwicklungen eine solche Dominanz entfalten, dass es schon reicht, so etwas wie Faschisierung gar nicht nur auf Ebene der formal noch vorhandenen demokratischen und rechtlichen Institutionen zu verorten, sondern dass sie sich da zeigt, wo Menschen leben und frei atmen wollen. Dort, wo zudem, wie eingangs ausgeführt, auch Ängste entstehen, dass die Bundesregierung es mit dem Recht nicht mehr allzu genau nimmt und auch der Kanzler es sich nicht nehmen lässt, Menschen mal eben in den “Zirkus” zu behaupten. Solche, die in seine Annahmen eines gelungenen Lifestyles nicht hineinpassen. Und wieso gelten diese gut begründeten Ängste als “moralische Empörungsvokabel”, wenn Menschen innerlich schon auf gepackten Koffern sitzen?

“Analytisch robuste Kriterien, wann Faschisierung nah an den Faschismus rückt (zu 20, 30 oder 40 Prozent faschisiert?), gibt es bisher nicht und sind gerade wegen der betonten Prozesshaftigkeit notwendig fluide.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Könnte es nicht sein, dass es sich gar nicht um dergestalt zu messende Prozesse handelt, sondern um qualitativ erfahrbare, die sich eher an Intensität und Wirkung orientiert begrifflich fassen lassen?

Wieso tauchen aber Betroffenenperspektiven und die lebensweltliche Dimension im Text von Nachtwey gar nicht auf? Er ist Mitherausgeber der “Blätter” - könnte er als gewichtige Stimme im öffentlichen Diskurs ggf. Jürgen Habermas zwischendurch ernstnehmen, einen seinen Vorgänger in dieser Funktion, und das in der Hinsicht, dass Gesellschaft sich nicht nur aus der Beobachter-, sondern erst aus Teilnehmenden-Perspektiven verstehen lässt und auch die Begründung von Normen die Sichtweise aller Betroffenen ernst zu nehmen habe? Dass also nicht nur eine abstrakte Beschreibung institutioneller Gefüge Zugang zu Wirklichkeiten bietet? Wieso ist nicht das, was Menschen durch Frontex konkret erleben und erfahren, für ihn relevant, sondern das, was Nicos Poulantzas geschrieben hat?

“Wir haben allerdings gute Begriffe, um sie zu kritisieren, zum Beispiel Rassismus, Dehumanisierung, Autoritarismus, Exklusion, Diskriminierung, Rechtswidrigkeit und so weiter.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Es würde wohl niemand auf “Faschisierung” bestehen, wenn diese Begriffe noch eine politische Wirkung entfalteten. Tun sie aber nicht. Da sei notfalls NIUS und Springer vor.

All diese Faktoren sind in der aktuellen Politik auch der Konservativen ganz und gar praktisch und im Alltag erfahrbar. Kann man begrifflich auch anders fassen, aber es geht doch um die Phänomene selbst.

Der Text in “Jacobin” ist auch keiner für ein soziologisches Fachblatt, das sich nur um präzise Definitionen scheren würde. Es handelt sich zumindest in meiner Lesart um eine politische Intervention.

Wieso kommt Oliver Nachtwey dann aber gar nicht auf die Idee, dass sich in Begriffen wie “Faschisierung” schlicht Verzweiflung zeigt angesichts konkreter politischer Entwicklungen, die für Menschen aus Fleisch und Blut, empfindungsfähige Wesen, tatsächliche Konsequenzen haben und denen es an irgendeinem Punkt auch völlig egal ist, wie man das nun nennt, wenn sie demnächst obdachlos werden könnten oder sich in Abschiebehaft wiederfinden? Deren Motiv, in so einer Situation zu landen, entspringt wohl kaum dem Bedürfnis nach Empörung oder moralischer Distinktion. Die “Ehe für alle” hilft mir einen Scheißdreck, pardonnez-moi, wenn ich mit meinem Mann nicht Händchen haltend durch die Uckermark laufen kann.

Mir ist es tatsächlich ein Rätsel, wie man zu solchen Aussagen kommen kann:

“... dann muss man vermuten, dass zu viel aufs Handy gestarrt wurde, während man in den Bibliotheken an den riesigen Regalmetern der alten wie jungen Faschismusforschung vorbeigegangen ist.” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Vielleicht ist das, was auf Personen in Social Media einprasselt, die von faschistoiden Vorstellungen dessen, was überhaupt als Mensch in seiner Würde zu akzeptieren sei, aktuell relevanter wirkt als das, was auf riesigen Regalmetern in Bibliotheken herumsteht? Eben hinsichtlich dessen, was lebensweltliche Erfahrungen prägt? Weil in Social Media wirkungsvoll mobilisiert wird, nicht in den Regalmetern über Faschismustheorie? Dass dieses Folgen für ein politisches System hat, das kann man ja nicht mal eben nachlesen oder durch die richtige Begrifflichkeit eindämmen. Das ist in den USA und Großbritannien, auch hier, doch sichtbar (auch auf Handy-Displays), ganz unabhängig davon, wie man es nun bezeichnet.

Aus was für einer Sicht hat Hannah Arendt denn geschrieben? Wie kam denn Jürgen Habermas auf seine System/Lebenswelt-Differenz? Um nur die zwei zu nennen, die mich am stärksten beeinflussten. Klar, ich bin auch nur Fernseh-Fuzzi und kein Soziologie-Professor, habe mich auch nicht auf Wissenschaftsmärkten zu positionieren. Aber ich reibe mir dennoch erstaunt die Augen.

Die Interviews, die ich mit mit Seyla Benhabib, Thomas Meyer und Omri Boehm für meine Dokumentation “Hannah Arendt - eine Jüdin im Pariser Exil” führte, erschienen mir erheblich stärker der Lebenswelt zugewandt zu vermitteln, welche Alltagserfahrungen es sind, auf die Diskurse wie jene rund um den Begriff “Faschisierung” sich beziehen.

Nennen wir es halt anders, aber doch bitte mit der Zielsetzung, dass Grund- und Menschenrechte im Sinne der Verfassung auch gewahrt bleiben und nicht Entschuldigungstraktate für Konservative die Publizistik fluten, weil “innerlinker Distinktionsgewinn” das Problem sei. Wer ist da überhaupt Adressat? Wieso nicht der Bundeskanzler oder der Innenminister? Die haben doch die Macht, nicht Forschende, die von “Faschisierung” schreiben.

Ich würde mir wünschen, dass jemand wie Oliver Nachtwey, dessen Worte zweifelsohne Gewicht haben und der jederzeit auch zu gelungenen Interventionen bereit ist, die skizzierten Dimensionen ebenso berücksichtigen würde - und nicht lediglich die Regalmeter zum Faschismusbegriff in Bibliotheken. Den von aktuellen Politiken Betroffenen hilft es nicht, wenn man sich immer nur differenzierten Analysen des Konservatismus widmet.

Sujet Gesellschaft

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