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120 Millionen Euro Geldbuße für X – was bedeutet das?

Enorm wichtig: Erstmals soll eine US-amerikanische Tech-Plattform eine Geldbuße zahlen – weil sie den europäischen Plattform-Regeln nicht folgte. Konkret trifft es X, die Plattform von Elon Musk. Das ist von großer Bedeutung, denn es stellt sich die Frage: Nimmt es die EU-Kommission nun richtig ernst mit der Regulierung der Tech-Konzerne – traut sie sich auch, sich mit Trump anzulegen? Hier erkläre ich, was das bedeutet und was uns bevorsteht.

Es war eigentlich schon höchste Zeit, dass die EU-Kommission eine Entscheidung vorlegt: Denn sie hat förmliche Verfahren gegen mehrere Tech-Plattformen vorgelegt (u.a. X, Instagram, Facebook, TikTok). Doch bisher gab es keine Entscheidung, keine Geldbußen. Das ist jetzt anders! Elon Musks Plattform X soll 120 Millionen Euro Geldbuße (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zahlen, entschied die EU-Kommission.

Zuvor waren die Rufe schon laut geworden, dass die EU-Kommission handeln soll. So strebt zum Beispiel die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament zuletzt eine Untersuchung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) an, ob die EU-Kommission (als zuständige Einrichtung) genug macht, um Big-Tech auf die Finger zu schauen.

Und nun gibt es erstmals eine Geldbuße: Die EU-Kommission kritisiert drei Dinge: Wie die “Verifizierung” bei X aussieht, fehlende Transparenz bei der Werbung und fehlende Daten-Herausgabe an die Wissenschaft.

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Im Detail:

» Erstens kritisiert die EU-Kommission, wie X seine “verifizierten Accounts” nutzt – also die blauen Häkchen, die eigentlich die Echtheit eines Profils kennzeichnen sollten. “Die Ausgestaltung des ‘blauen Häkchens’ bei X ist irreführend, da der Verifizierungsstatus ohne eine aussagekräftige Identitätsprüfung erworben werden kann. Dies verstößt gegen das Verbot irreführender Gestaltungspraktiken (Art. 25 DSA)”, erklärt Susanne Lackner von der KommAustria in einer aktuellen Aussendung. Hinter solchen Profilen können sich zum Beispiel auch Scam-Accounts verstecken, bemängelt die EU-Kommission und spricht von einer “Täuschung” der Userinnen und User.

» Zweitens befindet die EU-Kommission, dass die Werbe-Datenbank von X (die Einblick in die dort geschalteten Werbungen geben soll) nicht transparent genug ist.

» Drittens kritisiert sie, dass X nicht den gesetzlichen Ansprüchen folge und der Wissenschaft genügend Einblick in die Plattform-Daten gibt. Doch das wäre wichtig, damit Forscher:innen die Plattform und ihre gesellschaftliche Auswirkung untersuchen können.

Genau diese Kritikpunkte waren vorhersehbar. Denn schon im Juli vergangenes Jahr hat die Kommission ihre “preliminary findings” veröffentlicht (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), also ihre Untersuchungsergebnisse, und X die Möglichkeit gegeben, darauf zu reagieren – doch eine massive Änderung der Plattform wäre mir zumindest nicht aufgefallen.

Wir befinden uns jetzt in einer enorm wichtigen Phase: Denn erstmals hat die EU-Kommission eine Entscheidung vorgelegt – und zwar im Rahmen der neu eingeführten Plattform-Regulierung (dem Digital Services Act). Und noch dazu trifft diese Geldbuße ein US-amerikanisches Tech-Unternehmen – in einer Zeit, in der Donald Trump als Präsident im Weißen Haus sitzt.

Die US-Regierung macht enormen Druck auf Europa, die Tech-Regeln abzuschwächen. Erst kürzlich erklärte US-Handelsminister Howard Lutnick, dass die EU die Regeln zurückfahren solle, um einen “coolen Deal” für Zölle auf Stahl und Aluminium (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zu bekommen. Und die große Sorge in den letzten Wochen und Monaten bei einigen Beobachter:innen war schon: Schreckt die EU-Kommission vor harten Strafen gegen US-Tech-Konzerne zurück – um eine Eskalation mit Trump (z.B. mit Blick auf Zölle) zu vermeiden?

Es ist also grundsätzlich gut, dass es jetzt mal eine Geldbuße gibt. Man sieht, die EU-Kommission setzt ein Zeichen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Man muss gleichzeitig anmerken: Für Elon Musk ist dieser Betrag leicht zu bezahlen – 120 Millionen Euro sind für ihn eine überschaubare Strafe. Insgesamt ist es möglich, 6 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens als Geldbuße zu verhängen. 2,15 Milliarden Euro bis 2,32 Milliarden Euro Umsatz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) machte X im Jahr 2024 schätzungsweise. Auch hieß es im Vorfeld, dass zur Berechnung der Geldbuße sogar der Umsatz der anderen Unternehmen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) von Elon Musk herangezogen werden könnte. Das wäre dann ein weitaus höherer Betrag. Man kann also sagen: Die Geldbuße ist für Musk überschaubar. WICHTIG ist aber: Hiermit endet der Fall nicht, denn die EU-Kommission verlangt, dass X reagiert. Es hat 60 Tage Zeit, seine Änderungen rund um verifizierte Accounts zu präsentieren und einzulenken, sowie 90 Tage Zeit bei den anderen Punkten. Wenn X nicht entsprechend reagiert, können weitere Geldbußen folgen.

Und wir werden also sehen, ob X einschreitet, ob es den Anforderungen der EU-Kommission entspricht. Diese erste Entscheidung ist auch ein wichtiger Gradmesser, ob die Plattform-Regulierung in der EU genügend stark greift.

Es ist übrigens auch möglich, dass sich X juristisch wehrt – und letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden muss, ob die auferlegte Geldbuße rechtens ist. Auch das kann gut sein, weil große Tech-Unternehmen oft alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen, um Strafen zu vermeiden oder zu verringern. Wir wissen vieles noch nicht.

Und spannend ist ebenso: Genau betrachtet laufen noch andere Untersuchungen gegen X. So hat die EU-Kommission von X weitere Informationen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) über seine Algorithmen verlangt. Also die vorliegende Entscheidung erfasst nicht einmal alle Themen, weswegen die EU-Kommission X und seine Einhaltung der Gesetze prüft.

Die nächsten Wochen und Monate werden sehr aufschlussreich sein: Weil wir jetzt mitbekommen werden, ob zum Beispiel eine Plattform wie X einlenkt – und somit das Vorgehen der EU etwas bewirkt. Auch wird interessant sein, wie das Weiße Haus selbst bei dieser (vergleichsweise niedrigen) Geldbuße gegen ein Tech-Unternehmen reagiert.

Diese Entscheidung kommt in einer Phase, in der schon einige Kritik an der EU-Kommission aufgekommen ist - eben zum Beispiel seitens der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, die die Arbeit der EU-Kommission untersuchen möchte. Oder auch das Technologie-Magazin “Wired” hat erst neulich einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel “Europe Is Bending the Knee to the US on Tech Policy” (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Also demnach füge sich Europa den USA bei der Plattform-Regulierung. Dementsprechend spannend ist nun diese Entwicklung.

Wir werden in dieser Phase wahrscheinlich Einblicke bekommen, wie standhaft die EU-Kommission nun auftritt. Wie ernst sie es meint, sollte zum Beispiel Druck aus den USA kommen oder sollte X nicht genügend einlenken. Es ist deshalb ungeheuer wichtig, dass breit über diese Geldbuße berichtet wird, dass hier das Vorgehen der EU-Kommission auch europaweit große Aufmerksamkeit bekommt. Damit wir letztlich wissen: Funktioniert die europäische Plattform-Regulierung und nimmt die EU-Kommission ihre Aufgabe als Hüterin dieses Regeln auch passend wahr?

Ab 18.2. Feindbild Frau - neues Buch! (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Ein Hinweis: Im Februar erscheint mein neues Buch! In “Feindbild Frau” beschreibe ich digitale Gewalt gegen Politikerinnen – also konkrete Erlebnisse mit Hasskampagnen, mit sexualisierten Drohungen, anderen wiederkehrenden Abwertungen. Denn: Indem wir diese Muster gut kennen, können wir auch als Gesellschaft besser darauf reagieren und solidarischer gegenüber Betroffenen auftreten. Die Gefahr ist, dass gerade weibliche Stimmen aus der öffentlichen Debatte verdrängt werden. Das Buch liefert auch Tipps für Betroffene von Hass im Netz sowie Vorschläge für uns alle als Beobachter:innen. Ich sprach für das Buch mit Politikerinnen aus Deutschland und Österreich, die über ihre Erlebnisse und Gegenstrategien erzählen und sich selbst gegen solche Gewalt wehren. Wer ein signiertes Exemplar will, kann es hier vorbestellen. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Das war es für dieses Mal, wir hören bzw. lesen uns in zwei Wochen! Und eine Anmerkung: Mir passierte es in den letzten zwei Wochen sehr oft, dass mich Leser:innen des Newsletters offline darauf freundlich ansprachen. Möchte nochmal sagen: Danke an alle, die hier regelmäßig mitlesen!

Lieben Gruß

Ingrid Brodnig

Das Bild von Elon Musk im Weißen Haus in der Web-Version stammt vom “White House”-Account auf Flickr (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Credit: „P20250207DT-0103“ von The White House, United States Government Work. Das anwesende Kind wurde von mir verpixelt.

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