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Noch Platz für die Natur?

Ausgabe 38 – Wie soll Ausgleich für Bauprojekte geregelt werden?

Moin,

seine Geduld sei am Ende, ließ Bundeskanzler Friedrich Merz letzte Woche wissen. Und zwar die mit den Sozialdemokraten. Die, so seine Darstellung, blockierten das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, weil sie sachfremde Dinge damit verknüpfen würden. Diese Aussage zeigt, dass der Bundeskanzler Zusammenhänge nicht begreift und eigene Beschlüsse nicht vor Augen hat. Denn der SPD ging es bei ihrer „Blockade“ um den Naturschutz, der durch das Infrastrukturzukunftsgesetz radikal beschnitten wird, weshalb es ein zweites Gesetz braucht, um diesen Schaden zu heilen. Wie beides zusammenhängt und warum die ganze Gesetzesplanung von Anfang an ein ziemliches Himmelfahrtskommando war, darum geht es in dieser Newsletterausgabe. Zur Lektüre auch dem Bundeskanzler empfohlen.

Schön, dass Sie dabei sind.

Dieser Pfosten markiert die künftige Bautrasse für eine neue Autobahn

Wird in Deutschland irgendwo gebaut, muss für die dadurch zerstörte Natur Ausgleich geschaffen werden. Für eine neugebaute Straße entsteht so nicht selten irgendwo ein „aufgewerteter Park“, sprich: Eine Wiese wird ein bisschen hübscher gemacht. Mit ein paar neuen Bäumen, ein paar Ansitzstangen für Greifvögel und einigen neuen Parkbänken, damit auch der Mensch was davon hat. Schon hier zeigt sich ein Grundproblem des Naturschutzausgleichs in Deutschland: Es ist oft semi gut. Irgendwo wird versiegelt, aber im Gegenzug wird eben nicht irgendwo entsiegelt. Es gibt auch solide Projekte, oft prägen aber Kompromisse die Umsetzung.

Was auch daran liegt, dass es immer schwieriger wird, Flächen für Ausgleichsprojekte zu finden. Städte sind zunehmend eng bebaut, einen Ausgleich in räumlichem Zusammenhang zur Baustelle zu schaffen, nicht ganz einfach. Bei großen Infrastrukturprojekten wie Autobahnen oder Bahnstrecken ist die Suche nach passenden Ausgleichsflächen echte Sisyphos-Arbeit.

Weil genau diese Projekte in Deutschland schneller gebaut werden sollen, möchte die Bundesregierung den Naturschutzausgleich vor Ort nicht mehr zwingend machen. Was ein Gamechanger für den Infrastrukturbau wäre, würde für den Naturschutz enorme Konsequenzen mit sich bringen. Um das zu verstehen, müssen wir ein wenig ins gesetzliche Klein-Klein.

Im Infrastrukturzukunftsgesetz bricht die Bundesregierung mit dem Prinzip des tatsächlichen Ausgleichs und will Ersatzzahlungen gleichwertig machen. Sprich: Ein Ablasshandel für Naturschutz wird eingeführt. Bauträger sollen sich künftig freikaufen können. Geld fließt in einen zentralen Topf, mit dem dann auch wo anders Naturschutz gemacht werden kann. Kann. Theoretisch. Merkposten setzen, bitte.

Dies ist nur einer von mehreren naturschutzrelevanten Aspekten, die Infrastrukturbau beschleunigen sollen. Auch sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen zurückgeschraubt werden, Klagerechte von Verbänden beschränkt werden sowie Infrastruktur, die durch das Sondervermögen gebaut wird, als im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert werden.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat die Pläne der Bundesregierung umfangreich kritisiert. [Link] (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

„Die Beschleunigungsgesetzgebung erreicht damit eine neue Qualität, die nun dezidiert auf Kosten von Natur- und Umweltschutz geht. Dies ist in Anbetracht des schlechten Naturzustands und der weiterhin unbewältigten ökologischen Probleme, vor allem des anthropogenen Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, hochproblematisch.“

Ein kritisierter Aspekt: Das überragende öffentliche Interesse. Dies könne dazu führen, dass Umweltbelange es künftig kaum noch schaffen, sich in Abwägungsprozessen gegen Infrastrukturausbau durchzusetzen. Übrigens nicht nur im Kontext von Autobahnen und Bahnstrecken – auch der städtische Wohnungsbau soll in einem anderen Gesetzesvorhaben entsprechend priorisiert werden, d.h. auch in Städten rückt die Natur nach hinten. Eben jene Natur, die für Kühlungseffekte in Zeiten des Klimawandels gebraucht wird.

Das überragende öffentliche Interesse ist ein Kniff, Bauprojekte gewissermaßen mit einem Joker zu versehen. Die Ampel-Koalition hatte so den Ausbau der Erneuerbaren Energien unter dem Eindruck der Energiekrise 2022/2023 vorangebracht, aber auch den Bau von LNG-Infrastruktur angekurbelt. Das überragende öffentliche Interesse führt schlicht bei Abwägungsprozessen unterschiedlicher öffentlicher Güter zu einer Höherbewertung. Will sagen: Ein Super-Cheat, der den Player zum Endboss macht.

Bis hierhin sind die Pläne der Bundesregierung für den Umwelt- und Naturschutz also eher suboptimal bis eine mittelschwere Katastrophe. Weshalb es weitere Regelungen braucht, um z.B. zu regeln, wie denn künftig das durch den Ablasshandel eingenommene Geld ausgegeben werden soll, damit daraus für die Natur noch etwas gutes wird.

Hierfür hat sich die schwarz-rote Koalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet ein Gesetz mit dem formschönen Namen „Naturflächenbedarfsgesetz“ auf den Weg zu bringen. Hieran könnte sich der Bundeskanzler erinnern - oder auch an den Abend im Koalitionsausschuss, als das Vorhaben nochmal beschlossen wurde. Nun. Das Gesetz ist ein komplexes Unterfangen, bei dem schon die Ampel nicht weiter kam, aber aus anderen Gründen namens FDP.

Eben weil der Name in etwa so sexy klingt wie „Sauerland“ hat das Gesetzesprojekt in den vergangenen Monaten zunächst mal ein Rebranding bekommen: Es heißt jetzt „Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“.

Der Grundgedanke ist: Auch Naturräume sind notwendige Basis für funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sorgen zum Beispiel für saubere Luft und sauberes Wasser. Ziel ist es, künftig größere Flächen für Naturschutz zu sichern, mit dem Geld aus dem Infrastruktur-Ablasshandel.

Hierfür wird ein “Bundeslandschaftsprogramm” geschaffen. Der Bund oder auch beauftrage Dritte können dafür Flächen erwerben. Ziel ist es, wegzukommen von kleinteiligem Ausgleich, hin zu größeren Flächen und ganzen Biotopverbünden. Sprich: Lebensräume vernetzen, die für das Überleben von Arten wichtig sind. Plump gesagt: Nicht nur ein winziger Tümpel, sondern mehrere Tümpel, die über Korridore vernetzt sind, sodass die Kröten nicht mehr über die Bundesstraße müssen. Für bestimmte Naturkulissen sieht das Gesetz sogar ein Vorkaufsrecht des Bundes vor.

Auftritt Deutscher Bauernverband – der von dieser Idee alles andere als begeistert ist. Denn in vielen Regionen sind die Pachtpreise für Land ohnehin schon deutlich gestiegen, unter anderem, weil Großinvestoren hektarweise Agrarflächen aufkaufen, um damit Geld zu verdienen. Dazu kommen wachsende Industriegebiete, immer mehr Freiflächen-PV, aber eben auch die Infrastrukturprojekte, die Flächen brauchen, die damit nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbar sind. Es herrscht also ein handfester Konflikt um Flächen in Deutschland. Wenn der Staat hier jetzt als Akteur mit hohen Finanzmitteln und Vorkaufsrecht auftritt, nachvollziehbar, dass die Bauernschaft das wenig prickelnd findet.

Diesen Kritikpunkt hat sich die Union zu eigen gemacht.

Und jetzt wird’s crunchy.

Das Infrastrukturzukunftsgesetz, welches den Ablasshandel einführt, ist bereits im parlamentarischen Verfahren. Es soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, so jedenfalls der Wunsch des Bundeskanzlers. Auch, damit das Geld aus den Sonderschulden ordentlich fließen kann. Aber das Gegenstückgesetz, das *checks notes* Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur ist bislang nicht mal im Bundeskabinett beschlossen. Über eben dieses Gesetz wurde zuletzt hart gerungen, der Tagesspiegel meldet für den Morgen des 15. Juni eine Einigung auf Eckpunkte. Da ist also noch ein ganzes Stück zu gehen, Kompromisse vorprogrammiert. Der Bundestag könnte also einen Schaden beschließen, der am Ende nie geheilt wird.

Ich habe bereits vor Monaten Verantwortliche für das Projekt in der mir ureigenen überaus charmanten Art (ja, das ist Ironie) gefragt, ob sie ob dieser chronologischen Herangehensweise den Verstand verloren haben. Nun versucht die SPD diesen Schaden zu begrenzen, indem eine Kabinettseinigung zum Naturflächenbedarfsgesetz herbeigeführt wird, bevor ein Bundestagsbeschluss zum Infrastrukturzukunftsgesetz getroffen wird. Genau das ist der Streit, den Bundeskanzler Merz als „sachfremd“ betitelt, der aber offenkundig eng verknüpft ist.

Dieser Baum wird in wenigen Monaten für den Bau einer Autobahn gefällt

Wie die Koalition sich hier einigt, wird entscheidend für das weitere Funktionieren von Naturschutz in Deutschland. Diverse Umweltorganisationen verweisen darauf, dass der Ausgleich für Bauprojekte bisher eher unzufriedenstellend funktioniert, in dem Gesetz liegt also durchaus auch eine Chance, vor allem größere Gebiete für die Natur zu sichern.

Diese Herangehensweise kann aber auch bedeuten, dass Natur immer stärker auf ihr zugewiesene Räume verwiesen wird, während andernorts Bauverdichtung stattfindet. Das wäre in vielerlei Hinsicht schlecht – denn Artenvielfalt braucht nicht einige wenige Naturräume, sondern auch eine Vielfalt in punkto Landschaft. Manche Pflanzen brauchen kargen Sand, andere nasses Moor. Es reichen daher nicht einige Flächen. Hinzu kommt, dass grüne Infrastruktur gerade in urbanen Räumen für den Umgang mit der Erderwärmung entscheidend ist. Wasserspeicher, Schattenspender, natürliche Kühlung – alles wichtig angesichts der Zunahme von Hitzetagen in Deutschland. Und hinzu kommt: So defizitär bisherige Ausgleichsprojekte oft sind, sie können auch Akzeptanz schaffen. Für Menschen sind bauliche Eingriffe in ihrem Umfeld besser zu ertragen, wenn sie wissen, dass sie konkret vor Ort eine Verbesserung anderer Art als Ausgleich erleben.

Hinzu kommt: Ein Gesetz, das für die Art wie wir künftig in Deutschland leben wollen, von zentraler Bedeutung ist, findet medial nur wenig Beachtung. Das halte ich für hochproblematisch. Gut, dass Sie jetzt nach der Lektüre dieser Ausgabe auf Stand sind. Teilen Sie das Wissen (und diesen Newsletter) gerne mit anderen.

Was sonst noch Beachtung verdient:

Im Saarland haben am vergangenen Freitag Stahlarbeitende für Klimaschutz protestiert. Saarstahl hat bereits früh und mit großer finanzieller Unterstützung des Staates auf fossilfreie Stahlerzeugung gesetzt und will jetzt, dass die politischen Rahmenbedingungen dafür erhalten bleiben. Sprich: Der Emissionshandel. Der ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage unter erheblichen Druck geraten, weil insbesondere die Chemieindustrie klagt, dass sie so nicht mehr wettbewerbsfähig sei. Wird der ETS1 aber abgeschwächt und Preise für Zertifikate sinken, bekommen „early movers“ wie Saarstahl ein Problem für ihren Business Case. Denn ihre Investitionen lohnen sich nur unter bestimmten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hier steht also die Zukunft eines Unternehmens und staatlicher Fördergelder auf dem Spiel. [Link] (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) Die EU-Kommission will Mitte Juli präsentieren, wie es mit dem Emissionshandel für Industrie und Energie weitergehen soll.

In Brüssel tobt außerdem ein Kampf ums Abwasser. Um das künftig noch sauber halten zu können, sollen Klärwerke eine vierte Reinigungsstufe einführen. Unser Wasser ist immer stärker mit Stoffeinträgen belastet, Ewigkeitschemikalien, Mikroplastik, Reststoffe von Medikamenten. Eigentlich war der Plan, dass z.B. Pharmahersteller stärker an den Kosten dieser Abwasserreinigung beteiligt werden. Herstellerverantwortung, Verursacherprinzip. Wer den Schaden verursacht, zahlt. In Brüssel läuft hierzu seit Monaten eine heftige Lobbyschlacht und sie könnte so ausgehen – Sie ahnen es – dass die Hersteller nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wer dann die Kosten für die Reinigung bezahlt? Na, wir alle.

Die Türkei setzt auf Elektrifizierung. Zumindest auf dem Papier und zumindest im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen. Die Türkei wird im November Ausrichter der Weltklimakonferenz und hat nun bei den Zwischenverhandlungen in Bonn vorgeschlagen, die Weltgemeinschaft möge doch auf ein gemeinsames Elektrifizierungsziel hinarbeiten. 2035 sollen dann 35% des globalen Energiebedarfs aus Strom gedeckt werden. Der Vorschlag steht ganz klar unter dem Eindruck der fossilen Preiskrise infolge der Blockade der Straße von Hormus. Diese trifft den globalen Süden noch viel härter als uns in Europa, auch durch die verursachte weltweite Düngerkrise. In Bonn kann man zwischendurch den Eindruck gewinnen, dass sich im Sprechen über fossile Energien etwas verschiebt. Zumindest solange bis Saudi-Arabien wieder rummault. Die Klimakonferenz im November jedenfalls könnte wieder interessant werden…

Danke für Ihr Interesse!
Bis zum nächsten Mal.
Frau Büüsker