Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt und danach für mehrere Monats nichts hört. Weder wird der Gerichtsvollzieher erkennbar tätig, noch teilt er mit, was gegen den Erlass sprechen soll. Teilweise ist nicht einmal bekannt, welcher Gerichtsvollzieher örtlich zuständig ist, weil die Beauftragung über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle erfolgt ist. Was kann der Gläubiger in diesem Fall tun?
Date
09/03/2025
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