Hi, hier schreibt Laura! 👋
„Warum hat sie ihn nicht angezeigt?“ Ich kann nicht zählen, wie oft ich diese Frage schon gelesen oder gehört habe, wann immer es um das Thema sexualisierte Gewalt ging. Eine hochgradig problematische Frage, die, ob bewusst oder unbewusst, Zweifel ausdrückt. Und Verantwortung verschiebt: vom Täter zum Opfer.
Stattdessen sollten wir fragen: „Was hält Betroffene davon ab, Anzeige zu erstatten?“ oder „Was brauchst du, um diesen Schritt zu gehen?“ Denn dann sprechen wir über Barrieren. Nicht über Glaubwürdigkeit.
Laut Bundeszentrale für Politische Bildung (🔗 bpb.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)) schwankt die Quote der Verurteilungen bei Sexualdelikten zwischen 15 und 30 Prozent. Viele Taten würden aber gar nicht erst vor einem Gericht verhandelt, weil sie nicht durch die Staatsanwaltschaften angeklagt würden. Wenn es keine Zeug*innen und verwertbare Spuren gibt, heißt es schnell: „Aussage gegen Aussage“ – und damit „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Auch ohne jeden Zweifel für den Angeklagten
Tatsächlich aber heißt es nicht selten „Auch ohne jeden Zweifel für den Angeklagten“, wie in dem Fall aus Löwen in Belgien, der mich ein Jahr später noch nicht wieder losgelassen hat. (🔗 Der Freitag (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))
Ein Gericht hatte einen 24-jährigen Medizinstudenten der Vergewaltigung für schuldig befunden – und die Strafe ausgesetzt. Weil der Täter „jung und begabt“ sei, so der Richter. Der Freitag schreibt: „Es sei Strafe genug, dass er seine Schuld vor Gericht gestanden hat und sich dieser bewusst sei. Das belgische Strafgesetz sieht für Vergewaltigungen normalerweise fünf bis zehn Jahre Gefängnis vor.“
Ich habe einen Namen von Chanel Miller, erschienen bei Ullstein.
Unter dem Pseudonym Emily Doe verlas Chanel Miller vor Gericht einen Brief an den Mann, der sie nach einer Party an der Stanford University vergewaltigt hatte und zu nur sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Das Gericht argumentierte damals ähnlich wie in dem Fall in Löwen. Man wolle dem jungen, aufstrebenden Sportler keine Steine in den Weg legen. Chanel Millers Statement wurde anonym auf Buzzfeed veröffentlicht und erreichte Millionen Menschen weltweit. Der Kongress debattierte über den Fall, der zuständige Richter wurde abgesetzt, und man änderte die Gesetze in Kalifornien, um Opfer zu schützen. In „Ich habe einen Namen“ tritt Chanel Miller aus der Anonymität heraus und holt sich die Deutungshoheit über ihre Geschichte zurück.
Kein Wunder also, dass ein Großteil der Gewalttaten in Deutschland nicht angezeigt wird. Die Anzeigequote bei sexuellen Übergriffen liegt unter Frauen bei drei Prozent. Nur psychische Gewalt wird noch seltener angezeigt. Dies ist eines der Ergebnisse der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat. Im Rahmen dieser Studie wurden in einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage 15.479 Personen in Deutschland zu ihren Gewalterfahrungen von Juli 2023 bis Januar 2025 befragt. (🔗 BMI (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))
Schon mal von der Anonymen Spurensicherung gehört?
Vor Kurzem erhielten wir eine E-Mail von der der Mädchen- und Frauenberatungsstelle Frauenforum in Unna. Ob wir schon einmal von der Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten gehört hätten? Hatte ich nicht. Ihr vermutlich auch nicht? Und das muss sich dringend ändern.
Ich durfte Ariane Raichle vom Frauenforum ein paar Fragen stellen, die sie mir und euch per Mail beantwortet hat:
Laura: Warum spielt die Anonyme Spurensicherung in eurer Beratungsarbeit eine so wichtige Rolle – gerade für Betroffene, die sich zunächst gegen eine Anzeige entscheiden?
Ariane Raichle: Die Anonyme Spurensicherung ist für uns ein Schlüsselangebot, weil sie Selbstbestimmung in einer Situation ermöglicht, in der Betroffene oft das Gefühl haben, die Kontrolle verloren zu haben. Nach sexualisierter Gewalt stehen viele Betroffene unter Schock. Eine sofortige Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist in dieser Situation oft nicht möglich. Die Anonyme Spurensicherung schafft hier einen geschützten Handlungsspielraum: Spuren können gesichert werden, ohne dass automatisch die Polizei eingeschaltet wird. Das nimmt Druck. Betroffene gewinnen Zeit – und damit die Möglichkeit, später eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass die Anonyme Spurensicherung nicht als Entscheidung gegen eine Anzeige zu verstehen ist, sondern als Entscheidung für mehr Selbstbestimmung.
Was genau passiert bei einer Anonymen Spurensicherung, und welche Chancen eröffnet dieses Angebot in einer akuten Krise?
Die Anonyme Spurensicherung ist ein wichtiges Angebot für Betroffene sexualisierter oder auch häuslicher Gewalt. Viele entscheiden sich nicht unmittelbar nach der Tat für eine Anzeige. Häufig braucht es zunächst Zeit zur Stabilisierung. Die Anzeigequote liegt laut LeSuBia (2026) bei nur etwa drei Prozent (bei Frauen). Problematisch ist jedoch: Wertvolle Tatspuren am Körper – etwa DNA-, Sperma-Spuren oder Hämatome – sowie an der Kleidung gehen schnell verloren, wenn sie nicht zeitnah fachgerecht dokumentiert und gerichtsfest gesichert werden. Das Zeitfenster dafür ist sehr eng. In der Regel sollten Spuren innerhalb von 72 Stunden gesichert werden. Wenn sogenannte K.-o.-Tropfen im Spiel waren, verkürzt sich dieses Zeitfenster sogar auf etwa zwölf Stunden.
Gerade weil es bei Vergewaltigungen neben der Betroffenen meist keine weiteren Zeug*innen gibt, kommt es vor Gericht häufig zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. In solchen Verfahren können rechtsmedizinisch gesicherte Spuren eine zentrale Beweisgrundlage darstellen. Fehlen diese, greift im Zweifel der Grundsatz „in dubio pro reo“: im Zweifel für den Angeklagten. Die Anonyme Spurensicherung schließt genau diese Versorgungslücke. Sie ermöglicht es Betroffenen, Spuren sichern zu lassen – auch ohne vorherige Anzeige bei der Polizei.
Dafür können sich Betroffene an eine Klinik oder ein Institut für Rechtsmedizin wenden, welche ein entsprechendes Angebot bereithält. Wichtig ist, wenn möglich: Nach der Tat nicht duschen, nicht waschen und keine Kleidung wechseln, damit potenzielle Spuren erhalten bleiben. Auch wenn die Spurensicherung vertraulich erfolgt, muss in der Regel eine Versichertenkarte mitgebracht werden. Neben der rechtsmedizinischen Sicherung und Dokumentation der Spuren findet immer auch eine medizinische Versorgung statt, etwa die Behandlung von Verletzungen oder eine weiterführende medizinische Beratung.
Die gesicherten Beweise werden anschließend anonymisiert gelagert. Sie werden nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, wenn sich die betroffene Person zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheidet.
Mit welchen Fragen oder Unsicherheiten kommen Betroffene häufig in die Beratung?
Frauen, die eine Vergewaltigung erlebt haben, befinden sich häufig in einem psychischen Ausnahmezustand. Viele stehen unter Schock und erleben zugleich intensive Gefühle von Scham, Schuld oder Angst – vor dem Täter, vor möglichen Konsequenzen oder vor einem belastenden Verfahren. Hinzu kommt oft die Sorge, nicht ernst genommen zu werden oder eine Mitschuld zugeschrieben zu bekommen.
In der Beratung geht es zunächst darum, diese Gefühle einzuordnen und zu sortieren. Wir unterstützen die Betroffenen dabei, wieder etwas Stabilität zu gewinnen und Orientierung zu finden. Gleichzeitig informieren wir über mögliche Schritte und zeigen Handlungsoptionen auf.
Entscheidend ist jedoch: Wir drängen niemanden in eine bestimmte Richtung. Unser Ziel ist es, dass die betroffenen Frauen in ihrem eigenen Tempo und möglichst selbstbestimmt entscheiden können, wie es für sie weitergeht.
Wo seht ihr aktuell die größten Hemmnisse oder Informationslücken?
Ein zentrales Problem ist nach wie vor die geringe Bekanntheit der Anonymen Spurensicherung. Viele Betroffene wissen schlicht nicht, dass es dieses Angebot gibt – und erfahren oft erst zu spät davon.
Hinzu kommen erhebliche regionale Unterschiede. Kliniken sind nicht verpflichtet, eine Anonyme Spurensicherung anzubieten. Entsprechend ist die Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet. Betroffene müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um eine entsprechende Einrichtung zu erreichen. Für Menschen ohne Mobilität, ohne unterstützendes Umfeld oder in akuten Belastungssituationen kann das bedeuten, dass sie das Angebot faktisch nicht wahrnehmen können.
Was es daher dringend braucht, ist eine breite, präventive Aufklärung darüber, welche Unterstützungsmöglichkeiten nach einem sexuellen Übergriff bestehen. Diese Informationen müssen niedrigschwellig, gut verständlich und leicht zugänglich sein – damit Betroffene im Ernstfall wissen, welche Optionen sie haben.
Was wünscht ihr euch für die Zukunft?
Bezogen auf die Anonyme Spurensicherung gibt es weiterhin strukturellen Verbesserungsbedarf – insbesondere auf politischer Ebene. Eine zeitnahe und verbindliche Regelung wäre dringend notwendig.
Ein zentrales Problem betrifft die Finanzierung: Aktuell wird die Anonyme Spurensicherung in vielen Regionen nur übernommen, wenn die betroffene Person gesetzlich versichert ist. Privatversicherte oder Menschen ohne Versicherungsschutz sind häufig nicht abgesichert. Das führt zu Ungleichheiten im Zugang – und das bei einem Angebot, das eigentlich niedrigschwellig und für alle verfügbar sein sollte. Auch die Finanzierung von umfassenden Schulungen für Ärzt*innen sowie von Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Angebots ist vielerorts nicht ausreichend geklärt. Dabei sind gerade Sensibilisierung und Information entscheidend, damit Betroffene überhaupt von dieser Möglichkeit erfahren. Darüber hinaus wünschen wir uns, dass mehr Kliniken die Anonyme Spurensicherung anbieten und sich verbindlich beteiligen. Nur so kann eine flächendeckende, niederschwellige Versorgung sichergestellt werden.
Langfristig sollte die Anonyme Spurensicherung ein selbstverständlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung nach einer Vergewaltigung sein: Ein Angebot, das bekannt ist, verlässlich funktioniert und allen Betroffenen offensteht. Denn nur wenn die Möglichkeit bekannt und zugänglich ist, können Betroffene wirklich selbstbestimmt entscheiden.
Was braucht es noch?
Ganz grundsätzlich braucht das Thema sexualisierte Gewalt deutlich mehr Öffentlichkeit. Dabei geht es nicht nur um Zahlen und Häufigkeiten, sondern um ein tieferes Verständnis der Dynamiken, Ursachen und strukturellen Bedingungen, unter denen solche Gewalt entsteht und fortbesteht.
Es braucht eine klare gesellschaftliche Haltung gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt. Noch immer erleben Betroffene, dass ihnen eine (Mit-)Verantwortung zugeschrieben wird – sei es durch subtile Fragen, stereotype Zuschreibungen oder offene Zweifel. Diese Form der Täter-Opfer-Umkehr verstärkt das Leid und trägt dazu bei, dass viele schweigen.
Eine konsequente Sensibilisierung, Aufklärung und Positionierung sind daher unverzichtbar – damit Verantwortung klar benannt wird: Bei den Täter*innen, nicht bei den Betroffenen.
Freundin erfroren: Bergsteiger bekommt Bewährung
Und wo wir gerade bei milden Urteilen waren: Habt ihr den Fall von Kerstin G. mitbekommen? Sie starb bei einer Bergtour mit ihrem Partner auf dem österreichischen Großglockner. Thomas P. ließ seine erschöpfte Freundin zurück. Sie ist erfroren. Thomas P. bekam eine Geldstrafe und fünf Monate auf Bewährung. (🔗 Tagesschau (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))

Die Autorin und politische Bildnerin Jo Lücke, die unter anderem die Care-Gewerkschaft LuA gegründet hat, hat aufgeschrieben, warum das aus ihrer Sicht ein viel zu geringes Strafmaß ist. „Meine Punkte sind: das Erfahrungsgefälle, männliche Selbstdarstellung und Selbstüberschätzung, patriarchale Sozialisation, unbewusste Vorurteile und die Broculture in einer Extremsport-Szene.“ Ihr findet den ganzen Text auf Jo Lückes Instagram-Account (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) oder auf ihrer Website (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).
Katrin ist für die Wochendämmerung in das Epstein-Files-Rabbit-Hole gestiegen, damit ihr es nicht müsst. ▶️ Zur aktuellen Folge (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).
Solltet ihr nun etwas brauchen, das euch wieder etwas hochzieht, so hab ich noch einen Tipp von meinen Kolleginnen Özge und Katharina. Ich selbst bin zwar gar kein Wintersport-Fan, aber bei den Olympischen Winterspielen gibt es so einige Frauen, die gerade von sich reden und gute Laune machen!
Alysa Liu, die mit 16 ihre Karriere im Eiskunstlauf beendete und jetzt, mit 20 zurück ist – aber sich total viel Autonomie zurückgeholt hat. Inzwischen bestimmt sie Outfits und Musik selbst, lässt sich nicht mehr vorschreiben, was sie zu essen hat. Sie freut sich über die Siege ihrer Konkurrentinnen – ich schau seit Tagen alle Videos und Interviews von ihr an – schreibt Katharina. (🔗 Tagesspiegel (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))
https://youtu.be/Bthfcm5R7Eg?si=AWjt0FCC07Xcw7FB (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Özge ist begeistert von der Schlagfertigkeit der Aerial-Springerin Eileen Gu. (🔗 CGTN Sports Scene (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)) Und dann wären da noch die Athletinnen Amber Glenn und Agnes Reisch, die bei den Spielen darüber gesprochen haben, wie ihre Periode sie beeinträchtigt. (🔗 Kicker (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre))
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▶️ Genug ist genug! Wenn Frauen streiken (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
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Laura