Begriff und Begriffsvielfalt
Der Begriff „Sorgende Gemeinschaft“ entzieht sich einer präzisen juristischen Definition. Dies ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines gesellschaftspolitischen Konzepts, das bewusst offen gehalten wird: Es soll lokale Eigeninitiative fördern, unterschiedliche Akteure einbinden und kontextspezifische Lösungen ermöglichen, anstatt ein einheitliches Modell vorzuschreiben.
In der Praxis zeigt sich eine erhebliche Bandbreite - sowohl bei der Erwartungshaltung der Beteiligten als auch bei der konkreten Umsetzung.
Allen gemeinschaftlichen Wohnprojekten liegt eine gemeinsame Grundüberzeugung zugrunde: Durch Gemeinschaft lassen sich Synergieeffekte erzielen, die dem Einzelnen zugutekommen – sei es durch geteilte Infrastruktur, gegenseitige Unterstützung im Alltag oder die Reduktion von Einsamkeit und sozialer Isolation.
Dabei unterscheiden sich die Projekte fundamental in ihrem Verbindlichkeitsgrad und ihrem inhaltlichen Schwerpunkt. Eine grobe Systematisierung lässt sich entlang zweier Achsen vornehmen:
📎 Verbindlichkeit: von informell-freiwillig bis zu vertraglich geregelten Gegenseitigkeitspflichten
📎 Inhaltlicher Fokus: von reiner Nachbarschaftspflege über Versorgungssicherheit im Alter bis zur integrierten Quartiersversorgung.
Die Modelle im Überblick
1. Freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis
Das einfachste und häufigste Modell ist das freundschaftliche Nachbarschaftsverhältnis.
Es entsteht auch ohne gemeinschaftliches Eigentum, in einem Mietshaus, in der Nachbarschaft oder in einer Baugruppen: wer gemeinsam plant und baut, entwickelt Vertrauen und persönliche Beziehungen, die über die Fertigstellung des Gebäudes hinaus wirken.
Charakteristisch für dieses Modell ist das Fehlen formalisierter Regelungen zu Unterstützungsleistungen. Gemeinschaftsräume ermöglichen soziale Kontakte. Das Miteinander beruht auf gelebter Gegenseitigkeit und persönlichem Ermessen.
Auch wenn es einen Bewohnerverein / eine Bewohnergesellschaft (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) und ein soziales Konzept gibt, lautet die Maxime hinsichtlich wechselseitiger Hilfe und Unterstützung treffend: “Alles kann, nichts muss.” Die Freiwilligkeit ist das zentrales Element.
2. Leben in Versorgungssicherheit
Wenn die Mitglieder eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts allmählich älter werden, stellt sich früher oder später die Frage, wie Hilfe und Unterstützung bei Krankheit oder Gebrechlichkeit verbindlich (trotz Freiwilligkeit) organisiert werden können.
Der Aufbau und die Pflege eines internen Netzwerks für den Alltag sind ein zentraler Schritt, denn dadurch verteilt sich die Verantwortung auf viele Schultern. Verantwortung zeigt sich auch darin, professionelle Beratung und Unterstützung zu organisieren und deren Umsetzung zu begleiten.
In einem Wohnprojekt lässt sich ein Umfeld schaffen, in dem Vertrauen wächst und Menschen ihre Vertrauensperson finden. Hilfe anzunehmen fällt so oft leichter. Mit der Zeit können Gespräche über Vergänglichkeit, über Leben und Tod stattfinden und später über die eigenen Vorstellungen für akute Phasen oder die letzte Lebensphase.
Hilfreich sind
Material aus dem Demenzbereich » E-Learning (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), das leicht auf gebrechliche Senioren übertragbar ist.
Infomaterial aus dem Bielefelder Netzwerk (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Digitale Tools für Kommunikation und Organisation (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) nutzen
💡 Vertrauen in andere Menschen ist wichtig für die individuelle Selbstbestimmung aus juristischer Sicht.
Das neue Betreuungsrecht stellt die Selbstbestimmung des Betreuten in den Mittelpunkt und verankert die “Vertrauensperson” als wichtige Mittlerin zwischen dem Betreuten, seinem sozialen Umfeld und dem rechtlichen Betreuer bzw. Bevollmächtigten.
https://drive.google.com/file/d/1pZ5ojmayPjmacRHA4Uczl64_P8jxj3bf/view?usp=sharing (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Versorgungssicherheit entsteht aber erst, wenn strukturelle Maßnahmen bei Krankheit oder Gebrechlichkeit geplant und organisiert werden.
💡 In gemeinschaftlichen Wohnprojekten gibt es wichtige Stellschrauben:
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Es gibt zahlreiche Fördermittel (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zur Verbesserung der Barrierefreiheit, die “gepoolt” werden können: dazu gehören typischerweise Hauszugang und Badezimmer. Auch technische Assistenzsysteme (AAL) können den (längeren) Verbleib im vertrauten Umfeld ermöglichen. Alle Maßnahmen sind in der Gesamtbetrachtung kostengünstiger als eine stationäre Versorgung und alle können davon profitieren.
Pooling von Pflegeleistungen
Ein zentrales Instrument dieses Modells ist das Poolen von Pflegesachleistungsansprüchen nach § 36 SGB XI. Mehrere Pflegebedürftige können ihre individuellen Sachleistungsansprüche bündeln, um gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen und so eine effizientere und kontinuierlichere Versorgung zu organisieren.
Die rechtlichen Grundlagen und die Beratungspraxis hierzu sind ausführlich dokumentiert in: Beratungsstandpunkt: Poolen von Pflegesachleistungsansprüchen (SGB XI) – (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)alter-pflege-demenz-nrw.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Gästewohnung für 24/7-Pflegekräfte
Die Vorhaltung einer Gästewohnung erlaubt einen deutlich längeren Verbleib im eigenen Zuhause. Dies ist insbesonders relevant, wenn osteuropäische Betreuungskräfte eingesetzt werden sollen. Da diese auch Freizeit haben und nicht ausgebeutet werden dürfen, bleiben ehrenamtliche Helfer:innen oder Angehörige weiterhin unverzichtbar.
💡Auch im Wohnprojekt sind die Chancen und Grenzen des Ehrenamtes zu diskutieren. Care Arbeit im Wohnprojekt / in der Nachbarschaft ist freiwillig und somit Ehrenamt.
Ohne professionelle Beratung und Unterstützung geht es - auch in einem Wohnprojekt - langfristig nicht. Pflegestützpunkte, EUTB-Beratung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), Hospizvereine sind niederschwellige Anlaufstellen. Haushaltshilfe, Pflegedienst, SAPV und Senioren-/Alltagshelferinnen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) sind einzubinden.
3. Einbindung in Quartierskonzepte
In der immer älter werdenden Gesellschaft gerät das einzelne Wohnprojekt schnell an seine Grenzen. Folgerichtig sollte sich die sorgende Gemeinschaft im Wohnprojekte in den sozialen Nahraum einbetten: andere Projekte, lokale Vereine, soziale Träger und kommunale Akteure kooperieren. Dieser Schritt ist frühzeitig einzuleiten.
Caring Community – internationaler Ansatz
Das Konzept der “Caring Community” hat in der Schweiz und im deutschen Raum zunehmend Verbreitung gefunden.
https://caringcommunities.ch/wissen/arbeitshilfen/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Kern des Ansatzes ist die Überzeugung, dass professionelle Pflege und informelle Sorge sich gegenseitig ergänzen müssen, anstatt in Konkurrenz zu stehen. Die Gemeinschaft übernimmt Aufgaben, die weder die Familie noch der Sozialstaat allein bewältigen kann – und schafft damit einen dritten Bereich zwischen privatem Haushalt und institutioneller Versorgung.
Auch Sekundärgenossenschaften könnten helfen:
(S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)In Bayern wurden viele Jahre die “Seniorengenossenschaften” gefördert, die juristisch aber eingetragene Vereine sind. Frau Dr. Calmbach hat deren Nutzungspotential untersucht. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Die Seniorengemeinschaft Riedlingen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)hat die Herausforderung zur Professionalisierung mit Kostendeckung geschafft. Kein leichtes Unterfangen.
Das Bielefelder Modell u.a.
Das “Bielefelder Modell” ist eines der bekanntesten deutschen Beispiele für die Integration von gemeinschaftlichem Wohnen und quartiersbasierter Pflege. Die BGW Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) setzt dies in ihren Mietwohnungen um.
Auch andere kommunale Wohnungsunternehmen integrieren “soziale Arbeit” in ihren Immobilien. Die Nürnberger wbg (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)setzt das “SIGENA Nachbarschaftsprojekt” um und auch andere bauen ihren Mieterservice aus.
Für Verwaltungsprofis ist dies viel einfacher als für selbstorganisierte Wohnprojekte. Als kommunales Unternehmen wird der Service in ein kommunales seniorenpolitisches Gesamtkonzept (länderspezifisch) eingebettet.
Fazit
Wohnprojekte sind vielfach Orte gelebter Selbsthilfe und Solidarität. Das ist einerseits wertvoll, andererseits aber auch ambivalent: Sehr kleine Projekte verharren in ihrem “Nestle“ und scheuen davor zurück, professionelle, kostenpflichtige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Manche haben das Projekt gerade mit der Erwartung gegründet, teure externe Leistungen zu vermeiden.
Steigt die Zahl der Bewohner:innen mit Pflegegrad, könnte der strategische Übergang in eine “selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaft” geplant werden. Die Bundesländer haben entsprechende Beratungsstellen » BW (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), Bayern (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), …
Größere Wohnprojekte dagegen können gleich von Anfang an Versorgungskonzepte entwickeln. Insbesondere Genossenschaften stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen, wenn sie gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum schaffen und darüber hinaus strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur beheben wollen.
Es gibt viele Chancen und Herausforderungen.
Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Projektberaterin
P.S. Auf meiner Homepage finden Sie meinen Terminkalender für unterschiedliche Veranstaltungen. Ich freue mich, Sie vielleicht persönlich zu treffen.
https://anwalt-in-schwabach.de/veranstaltungen-schulungen/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)