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#100 Gemeinschaftsraum

Meine kleine Reihe über #92 Haus-und Nutzungsordnungen #97 Bewohner:innenVerein und #98 Sorgende Gemeinschaft finde jetzt den Abschluss mit #100 Gemeinschaftsraum.

Gemeinschaftsräume und -flächen sind für gemeinschaftliche Wohnprojekte unverzichtbar: Sie stärken das soziale Miteinander der Bewohner:innen und erweitern den oft begrenzten privaten Wohnraum.

Die Broschüre meiner geschätzten Kollegin Helene Rettenbach (mit Mathias Sommer) ist ein wahrer Ideenschatz.

https://www.stiftung-trias.de/fileadmin/media/trias_Publikationen/Broschuere_Gemeinschaftsraum_2021.pdf (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

In vielen Konzeptvergabeverfahren werden weitere vielfältige Gemeinschaftsräume als Nachbarschaftscafe, Repairwerkstätten oder Kulturzentrum geplant.

Nutzungsvielfalt im "Das kleine große Haus eG" in München

Insbesondere für Genossenschaften sind Finanzierung dieser Räume (Herstellungskosten, laufende Nebenkosten) und Betrieb (Verwaltung, Ausstattung, gemeinschaftliche Aktivitäten) eine langfristige Herausforderung.

Nach der Paywall habe ich die drei unterschiedlichen Organisationsformen verglichen:

  • Alle Bewohner:innen können die Gemeinschaftsräume nutzen und alle Kosten werden über Mietzins und Nebenkosten direkt vom Vermieter umgelegt.
    Haus- und Nutzungsordnungen sind Anlage zum Mietvertrag oder können auch in einer WEG beschlossen werden » LINK zu #92 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) . Eine eigenständige Organisationsform für die Bewohner:innen ist nicht zwingend notwendig.

  • Ein eingetragener Verein mietet die Gemeinschaftsräume an. Die Gemeinnützigkeit stellt besondere Anforderungen.

  • Eine Bewohnergesellschaft übernimmt die Verwaltung, den Betrieb und legt alle Kosten anteilig auf die Gesellschafter:innen um. Die Gemeinschaftsräume stehen primär nur den Gesellschafter:innen zur Nutzung zur Verfügung.

Die Bewohnergesellschaft sollte frühzeitig vom Vermieter etabliert werden. Dafür stelle ich nach der Paywall ein MUSTER für eine Genossenschaft (als Anlage zum Dauernutzungsvertrag) zur Verfügung.

Die Bewohnergesellschaft kann sich digital organisieren.
Kennen Sie schon die hilfreiche Open Source Community Plattform Organisator (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)oder Gemeinwohl & Demokratie (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)?

Hier kommt die versprochene Tabelle:

https://drive.google.com/file/d/1Hy_Eyq_n7lemjbDUE8j7ncUDVw5nnGDl/view?usp=drive_link (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

📌 Gemeinnützige Quartiersvereine haben es nicht leicht, den vereinbarte Mietzinsen zu erwirtschaften.

Eine untergeordnete wirtschaftliche Tätigkeit ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Die entgeltliche Raumüberlassung hat jedoch ihre Tücken! Die Organisation muss auf die korrekte Zuordnung der Einnahmen achten (Sphärenabgrenzung), um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren.

https://www.gemeinwohl-bauen-praktisch.de/fileadmin/user_upload/09_Gemeinwohlfl%C3%A4chen_betreiben_Dokumente/003_Erl%C3%A4uterungen_Raum%C3%BCberlassung_Gemeinn%C3%BCtzigkeit.pdf (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

📌 Die Bewohnergesellschaft ist einfacher zu gründen und flexibel zu gestalten. Diese kann mit der Genossenschaft “verwebt” werden, da alle Bewohner:innen auch gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft sind.

(S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
MUSTER als Anlage zum Nutzungsvertrag in einer Genossenschaft

Jeder Vermieter könnte über einen Kooperationsvertrag die Bewohnergesellschaft etablieren, wenn die Verwaltung und der Betrieb der Gemeinschaftsräume delegiert werden soll.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, (Wohn)Projektberaterin

https://anwalt-in-schwabach.de/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)


Sujet juristische Fachthemen

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