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Planlose Ungestaltung: Warum die WissZeitVG-Reform (noch) keine ist

von Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon

Hanna ist am 10.06.2021 auf die Welt gekommen und wird morgen fünf Jahre alt. Bei Menschenkindern würde man jetzt im Kindergarten oder der Vorschule versuchen, sie für Wissenschaft zu begeistern. Allerdings nützen auch Forschungswettbewerbe in den Schulen nichts, wenn man eigentlich schon dort zur Aufklärung sagen müsste: Inhaltlich kann Wissenschaft sehr erfreulich sein, die Arbeitsbedingungen im deutschen Wissenschaftssystem sind es hingegen nicht. Studierende sind inzwischen zunehmend verstört und abgestoßen, wenn sie von der Prekarität des Großteils ihrer Dozierenden hören. Die vermeintliche Bestenauslese, von der Wissenschaftsfunktionäre so gern phantasieren, ist und bleibt damit in Wahrheit eine Verbliebenenauslese: Wer hält prekäre Beschäftigung unter Dauerstress bei gleichzeitiger Perspektivlosigkeit am längsten durch? Wer kann es sich leisten, das eigene Leben dem Beruf als Wissenschaftler_in zu unterwerfen, wenn dies aller Voraussicht nach keine Zukunft hat? Wenn das deutsche Wissenschaftssystem potenziellen zukünftigen Arbeitnehmer*innen kein akzeptables Umfeld präsentiert, in dem es sich zu arbeiten lohnt, muss es dabei zusehen, wie der Wissenschaftsstandort Deutschland mehr und mehr verkümmert. Dabei braucht es gerade angesichts von Wissenschaftsfeindlichkeit und der Bedrohung unserer Demokratie dringend starke, resiliente Wissenschaftsinstitutionen. Die aber sind nichts ohne ihre Beschäftigten. Umso wichtiger, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das in seiner aktuellen Form wesentlich zur Prekarität von Wissenschaft als Beruf beiträgt, endlich zu reformieren. Warum der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) inzwischen vorgelegte Referentenentwurf dafür nicht taugt, legen wir in unserer Stellungnahme zum Entwurf dar, die heute exklusiv vorab hier im Newsletter nachzulesen ist.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich

Verschlimmbesserung statt Reform: Das wäre zu erwarten, sollte der vorgelegte Referentenentwurf Gesetz werden. Dieser Entwurf ist nicht nur bestürzend ambitionslos, indem er den Status quo mit marginalen kosmetischen Änderungen fortschreibt. Er ist auch ein Ausdruck der eklatanten Geringschätzung wissenschaftlicher Arbeit sowie der zahlreichen konstruktiven Vorschläge, die die #IchBinHanna-Debatte in den letzten fünf Jahren hervorgebracht hat.

Sollten ausschließlich die winzigen, teils kontraproduktiven Änderungen umgesetzt werden, die der Entwurf vorsieht, wäre dies ein klares Signal an aktuelle und potenzielle wissenschaftliche Beschäftigte: Wissenschaft als Beruf in Deutschland soll in der Breite weiterhin prekär bleiben. Damit verkäme die im Koalitionsvertrag groß angekündigte Reform zu einer Anti-Werbekampagne für Wissenschaft als Beruf in Deutschland. Zigtausende vom WissZeitVG betroffene Forschende, die für ihren Beruf immense persönliche Opfer bringen, könnten sich durch den Wortbruch der Bundesregierung, die die Befristung in der deutschen Wissenschaft durch ein sachgerechtes Gesetz einzudämmen versprach, nur maximal verhöhnt vorkommen. Denn in Folge der 2021 von uns initiierten #IchBinHanna-Bewegung gibt es bekanntermaßen längst einen breiten Konsens, dass die Befristungsregelungen in der deutschen Wissenschaft dringend einer umfassenden Reform bedürfen. Davon zeugen die damals vorgelegten Stellungnahmen in großer Zahl. (Abre numa nova janela) Eine wesentliche Einsicht daraus: Die aktuellen Befristungsregelungen für die Postdoc-Phase sind nicht sachgerecht. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) bestimmt die Promotion als höchsten berufsqualifizierenden Abschluss; sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationsschritte, die zur Berufbarkeit auf eine Professur führen, sind Maßnahmen der systeminternen Rekrutierung von Führungspersonal und rechtfertigen keine Befristung im Sinne einer individuellen Berufsausbildung.

Zu den weiteren aussichtsreichen Maßnahmen, die in der #IchBinHanna-Debatte vorgeschlagen wurden, gehören auch die Anschlusszusage nach maximal zwei Jahren Befristung nach der Promotion, die dringend erforderliche Präzisierung des Qualifikationsbegriffs zur Vermeidung von Kettenverträgen von nahezu beliebiger Dauer, die Einführung von Befristungshöchstquoten sowie die Aufhebung der Tarifsperre.

Dass der nun vom BMFTR vorlegte Referentenentwurf keine einzige dieser Reformoptionen mehr aufgreift und stattdessen die Postdoc-Befristung bei sechs Jahren belässt, ist ernüchternd und ein erschreckendes Zeichen mangelnder Wertschätzung für die jahrelangen Bemühungen zahlreicher Initiativen, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen, das im parlamentarischen Verfahren durch eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs zu korrigieren sein wird.

Dem parlamentarischen Verfahren obliegt es, sich auf das Kernanliegen der Reform zurückzubesinnen, das das BMFTR sträflich ignoriert: Der Referentenentwurf sendet das Signal, dass das Ministerium an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und einer Eindämmung der exorbitanten Befristungsquoten nicht interessiert ist.

Zwar ist es zweifellos richtig, dass die „Befristungsregelungen des WissZeitVG“ nur einen „Baustein unter mehreren“ darstellen und das Ziel „ein Kulturwandel in der Wissenschaft“ sein muss, wie es in der Problem- und Zieldarstellung zum Entwurf heißt. Der Bund verfügt indes mit dem WissZeitVG über ein zentrales Instrument, um diesen Kulturwandel voranzutreiben: Als Bundesgesetz hat das WissZeitVG (anders als etwa die Hochschulgesetze der Länder) deutschlandweit Geltung und ist daher als Hebel für eine echte Reform unverzichtbar. Untätig auf einen „Kulturwandel“ zu hoffen, ohne der eigenen Verantwortung zu dessen Ausgestaltung nachzukommen, ist schlicht Arbeitsverweigerung.

Warum die minimalen Änderungen mitnichten zielführend sind, lässt sich rasch erkennen:

1)    Mindestvertragslaufzeiten in der Promotionsphase:

Hier wird die Theorie der ohnehin vielfach schon bestehenden Praxis angeglichen. Eine nennenswerte Verbesserung bewirkt dies nicht, zumal das Grundproblem nicht behoben würde: Ein Erstvertrag über drei Jahre reicht in der Regel nicht für eine Promotion, sodass Promovierende mindestens einen weiteren Vertrag benötigen. So bleiben problematische Abhängigkeiten ebenso bestehen wie die berufliche Unsicherheit, die das Leben und Arbeiten Promovierender unnötig belastet.

Was es stattdessen braucht: eine realistische Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren für die Promotion.

2)    Wegfall der Möglichkeit, nicht genutzte Befristungsjahre aus der Promotionszeit in die Postdoc-Phase mitzunehmen:

Bisher nicht genutzte Befristungsjahre aus der Phase der Promotion sollen zukünftig nicht mehr in die Postdoc-Phase übertragen werden können. Das setzt den Fehlanreiz, die sechs Jahre Promotionszeit möglichst auszuschöpfen: Wer schneller promoviert, büßt sonst einen Teil der insgesamt zwölf regelhaft zur Verfügung stehenden Befristungsjahre in der deutschen Wissenschaft ein und schneidet sich dadurch ins eigene Fleisch.

Eine Verkürzung der Befristungsmöglichkeiten in der Postdoc-Phase hat nur Sinn, wenn sie mit Instrumenten wie der Anschlusszusage oder der Befristungshöchstquote gekoppelt wird, die eine verlässliche Perspektive auf Entfristung erwirken. Die Frage nach der Regelung der Postdoc-Phase ist und bleibt die zentrale Frage der WissZeitVG-Reform — wenn die Bundesregierung sich scheuen sollte, hier eine Veränderung vorzunehmen, kann sie auch einfach unserem Vorschlag aus dem Jahr 2022 folgen (Abre numa nova janela) und die Postdocs vom WissZeitVG ausnehmen. Die Regelung so zu belassen, wie sie ist, ist jedenfalls keine Option.

3)    Keine Präzisierung des Qualifikationsbegriffs:

Weiterhin kann praktisch Beliebiges als Qualifikationsziel benannt werden — ein Versäumnis, das Kurzzeit-Kettenbefristungen auch zukünftig Tür und Tor öffnen würde, sollte dieser Missstand im parlamentarischen Verfahren nicht endlich behoben werden.

Die Bundesregierung sollte nicht dem Irrglauben aufsitzen, auf die gegenwärtigen Promovierenden und Postdocs verzichten zu können, weil es vermeintlich eine unerschöpflich ‚nachwachsende‘ wissenschaftliche Reservearmee gibt: Wer heutige und mögliche zukünftige Beschäftigte der deutschen Wissenschaft systematisch im Stich lässt und auch noch durch Reformverweigerung verärgert, zerstört die personellen Grundlagen, ohne die Wissenschaft in Deutschland nicht möglich ist. Nachfolgende Generationen sehen dank der anhaltenden medialen Berichterstattung inzwischen sehr genau, wie sie in unserem Land behandelt würden, sollten sie sich hier für Wissenschaft als Beruf entscheiden: als austauschbares Verbrauchsmaterial. Engagierte Wissenschaftler_innen lassen sich so nicht gewinnen. Viele Hochqualifizierte wenden sich beruflich inzwischen vom Wissenschaftssystem ab oder gehen ins Ausland, der Fachkräftemangel ist bekanntermaßen längst ein massives Problem.

Was es nun braucht (genau genommen seit weit mehr als fünf Jahren), sind Reformbemühungen, die diesen Namen verdienen. Will sich die Bundesregierung nicht einer massiven Beschädigung des Wissenschaftsstandorts Deutschland schuldig machen, wird sie den lächerlichen Entwurf des BMFTR stark überarbeiten müssen — in einer Weise, die nicht galaxienweit hinter den gewonnenen Erkenntnissen der Debatte zurückbleibt.

 

 

 

 

 

 

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