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Anschlusszusage – aber richtig!


[Dieser Beitrag erschien zuerst am 25. April 2023 auf Substack.]

Es gibt gute Nachrichten! Die seit Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur WissZeitVG-Reform erneut aufgeflammte Debatte um #IchBinHanna #IchBinReyhan lässt endlich Fortschritte erkennen: Die Anschlusszusage hat sich inzwischen als von vielen Seiten zustimmungsfähige Lösung für die Probleme der Postdoc-Phase herauskristallisiert. Jetzt, wo klar ist, dass es ein Anschlusszusage-Modell braucht, stellt sich im zweiten Schritt allerdings die drängende Frage, wie ein solches Modell bestmöglich ausgestaltet werden kann. Um das zu klären, sollten wir uns noch einmal vor Augen führen, was genau ein solches Modell leisten soll.

Erhöhung der Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase

Der Koalitionsvertrag unserer Bundesregierung (Abre numa nova janela) ist in dieser Frage eindeutig, s. S. 23:

„Gute Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen. Deswegen wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation reformieren. Dabei wollen wir die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase deutlich erhöhen […].“

Dieser Auszug ist in doppelter Hinsicht aufschlussreich: Zum einen benennt er eindeutig, was die Bundesregierung für die Postdoc-Phase versprochen hat – und zum anderen ist klar, dass dieses Versprechen im Rahmen der WissZeitVG-Reform eingelöst werden soll (das verrät das Wörtchen „dabei“ ganz unmissverständlich). Die Anschlusszusage ist grundsätzlich ein sehr gut geeignetes Instrument, um Planbarkeit und Verbindlichkeit zu erhöhen: Durch eine transparente Vereinbarung, unter welchen Bedingungen eine Entfristung erfolgt, ist die Anschlusszusage eine Regelung, die für Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber Verbindlichkeit schafft – und sie erhöht die Planbarkeit für die Beschäftigten deutlich, indem eine Entfristung am aktuellen Arbeitsort bei Erreichen der vereinbarten Ziele in Aussicht gestellt wird. 

Zweckentfremdung ausschließen

Aber ist jede Variante der Anschlusszusage gleichermaßen dazu geeignet, Planbarkeit und Verbindlichkeit zu erhöhen? Hier gibt es ohne Frage große Unterschiede. Wird der befristeten Phase mit Anschlusszusage eine weitere befristete Phase ohne Anschlusszusage vorangestellt, besteht bei allzu ausgreifender Länge der Befristungsphase ohne Anschlusszusage das Risiko, dass diese zweckentfremdet wird: Beschäftigte drohen am Ende keine zweite Phase mit Anschlusszusage zu erhalten und das Personal-Auswechsel-Spiel erfolgt weiterhin.

Genau dieses Risiko birgt das Anschlusszusage-Modell der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Abre numa nova janela): Es sieht vor, dass wissenschaftliche Arbeitgeber Postdocs bis zu vier Jahre ohne Anschlusszusage befristen können. Und die bisherige Erfahrung mit dem WissZeitVG zeigt: Was wissenschaftliche Arbeitgeber rechtlich tun dürfen in Sachen Befristung, das tun sie auch — aus diesem Grund gibt es so viele Kettenbefristungen und das Personal wird gegen seinen Willen nach insgesamt 12 Jahren auf die Straße gesetzt, statt es mitsamt seiner Expertise und Fähigkeiten auf unbefristeten Stellen zu halten. Nach dem Allianz-Modell wäre dann aller Voraussicht nach für Postdocs schon nach vier Jahren Schluss. Denn vier Jahre sind für Hochschulen ausreichend lang, um die Arbeitsleistung von Postdocs in neuen Projekten ausgiebig genug zu nutzen — und sie anschließend trotzdem vor die Tür zu setzen.

Hochschulen werden Postdocs nach vier Jahren austauschen – sagen sie selbst

Nun ließe sich einwenden, dass diese Prognose allzu pessimistisch ist. Warum sollten wir davon ausgehen, dass Hochschulen nach der vierjährigen Befristung ohne Anschlusszusage ihre Postdocs auswechseln, statt ihnen eine weitere Befristung mit Anschlusszusage anzubieten? Ganz einfach: Sie sagen selbst, dass sie das tun werden!

Am vergangenen Freitag war ich gemeinsam mit FU-Berlin-Präsident Günter Ziegler und Staatssekretär Jens Brandenburg zu Gast beim Wortwechsel im DLF Kultur (Abre numa nova janela). Da sagte Ziegler das Folgende zu mir (ab Minute 33:56):

„Aber das ist doch erkennbar ’ne Milchmännchenrechnung [sic], mit der wir’s hier jetzt zu tun haben. Es gibt diese Haushaltsstellen und die Haushaltsmittel für Stellen, aber es ist klar, da wo wir die Mittel haben für eine befristete Vier-Jahres-Stelle alle vier Jahre, gibt es stattdessen eben nur eine Dauerstelle alle, was weiß ich, 30 Jahre. Wir wollen viele Leute ins System reinkriegen, denen die Möglichkeit zur Qualifikation geben, die wollen das ja auch, und da ist es sinnvoll, das eben auf befristeten Stellen zu machen.“

Was Ziegler, Präsident einer großen deutschen Uni, hier eindeutig zu verstehen gibt, ist also: Wenn er die rechtliche Möglichkeit hat, Postdoc-Stellen alle vier Jahre neu zu besetzen statt Stellen mit Anschlusszusage zu vergeben, dann wird er genau das tun. Sein Ziel dabei: Möglichst „viele Leute ins System reinkriegen“. Die „Möglichkeit zur Qualifikation“ zu bieten ist dafür nur das wohlfeile Feigenblatt.

Die FU Berlin ist mit diesem Vorhaben nicht allein unterwegs. Auch eine andere Berliner Uni hat sich bereits klar dazu bekannt, Postdocs weiterhin austauschen zu wollen, statt ihnen Perspektiven zu geben: In ihrer Verfassungsbeschwerde zum Berliner Hochschulgesetz argumentiert die HU Berlin, sie habe ein verfassungsmäßiges Recht dazu, Postdoc-Stellen so zu besetzen, dass sie „nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden“ (siehe dazu dieser Beitrag von Jan-Martin Wiarda (Abre numa nova janela)). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde steht noch aus – klar ist aber, dass die HU hier ebenso deutlich sagt, was sie tun wird, wenn es rechtlich möglich ist, Postdoc-Stellen ohne jede Perspektive zu besetzen: nämlich exakt das. (Dass die Anschlusszusage und übrigens ebenso auch das Instrument einer Befristungshöchstquote keineswegs mit der Verfassung konfligieren, zeigen Arnold Arpaci und Simon Pschorr in diesem Beitrag (Abre numa nova janela).)

Aber gibt es nicht auch fortschrittlichere Uni-Leitungen, denen wir zutrauen können, dass sie den Ernst der Lage für Beschäftige und Wissenschaft erkannt haben und Bedingungen endlich verbessern wollen? Gewiss. Zu nennen wären etwa TU-Berlin-Präsidentin Geraldine Rauch, die selbst ein Anschlusszusage-Modell vorgeschlagen hat (Abre numa nova janela), das für Postdocs Befristung nur noch mit Anschlusszusage erlaubt – oder auch Simone Fulda, Präsidentin der Uni Kiel, die in einem Statement (Abre numa nova janela) zum Ausdruck gebracht hat, dass das WissZeitVG ihres Erachtens einer grundlegenden Überarbeitung bedarf: zugunsten einer attraktiven und fairen Karriere in der Wissenschaft.

Aber eine Befristungsregelung, die abhängig Beschäftigte schützt, kann nicht von Best-Case-Szenarios ausgehen – zumal sich eine große Zahl der Präsident_innen und Rektor_innen bislang gar nicht dazu geäußert hat, wie sie zukünftig die Arbeitsbedingungen an ihren Hochschulen zu gestalten gedenkt. (Spätestens jetzt wäre übrigens ein echt guter Zeitpunkt, das nachzuholen.) Arbeitsrecht muss der Realität Rechnung tragen. Auf Selbstverpflichtungen zu hoffen, scheitert seit Jahren. Deshalb muss der Bund endlich handeln.

Anschlusszusage muss möglichst früh erfolgen

Wenn der Phase mit Anschlusszusage also überhaupt eine befristete Phase ohne Anschlusszusage vorgeschaltet werden soll (etwa, um den Flaschenhals nicht direkt nach der Promotion anzusetzen, was den Druck zum sofortigen Finden einer Stelle mit Anschlusszusage erhöhen und so stromlinienförmige Lebensläufe erneut begünstigen würde), dann muss diese Phase knackig kurz sein. So kurz, dass ein Auswechseln der Postdocs für die Institutionen nicht mehr attraktiv ist, weil ein neues Projekt in dieser Zeit nicht zum Abschluss gebracht werden kann (Simon Pschorr schlägt hier maximal zwei Jahre vor – und hat in diesem Twitter-Thread (Abre numa nova janela) mehr dazu geschrieben, wie die einzelnen Phasen dann auszugestalten wären).

Es muss für Institutionen einen Anreiz geben, die Phase mit Anschlusszusage tatsächlich anzubieten. Nur so lässt sich die im Koalitionsvertrag artikulierte Zielsetzung der Planbarkeit und Verbindlichkeit verlässlich erreichen – können Postdocs vier Jahre ohne Anschlusszusage befristet werden, wird das auch weiterhin nichts mit Planbarkeit und Verbindlichkeit!

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