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Erster FPÖ-Prozess: Angeklagter wegen „Linke Zecke“-Beleidigung strafrechtlich verurteilt

Seit vielen Jahren sind wir mit einer wahren Flut an Drohungen, Gewaltaufrufen und strafrechtlich relevanten Beleidigungen konfrontiert, wiederholt standen wir deshalb in der Vergangenheit auch unter Polizeischutz. Seit Juli 2025 wehren wir uns mit rechtlichen Mitteln dagegen, etliche Klagen wurden seither von unserem Anwalt eingebracht. Nun fand der erste Gerichtsprozess in Niederösterreich statt.

Beim Angeklagten handelte es sich um Herrn Walter Mayrhofer, einen Kandidaten bei der letzten Gemeinderatswahl der Freiheitlichen Partei Österreichs aus der niederösterreichischen Gemeinde Purgstall an der Erlauf. Uns war diese Person zuvor völlig unbekannt. Trotzdem kommentierte Herr Mayrhofer am 19. Juli 2025 öffentlich ein Facebook-Posting von Sebastian, in welchem dieser schrieb:

Mir reicht es endgültig, ich klage jetzt auch alles ein. Jahrelang musste ich zuschauen, habe geglaubt mir die Beleidigungen und Diffamierungen gefallen lassen zu müssen. Damit ist jetzt Schluss. Ich muss das nicht ertragen. Alle sollen wissen: Wer mich beleidigt, der wird geklagt. Ohne Ausnahmen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ich bin nicht bereit die Projektionsfläche von Menschen zu sein, die sich an irgendwem abreagieren wollen. So gehts nicht weiter!”

„Zecken“-Sager: Entmenschlichung wird nicht hingenommen

Als Reaktion auf dieses Posting von Sebastian kommentierte der FPÖ-Kandidat aus Purgstall: „Psychotherapie für euch linke Zecken wäre nicht schlecht“ und versah diese Äußerung mit zwei Tränen lachenden Emojis. Ein Kommentar, der nicht nur eine Geisteskrankheit insinuiert, sondern auch mit entmenschlichender Sprache arbeitet. Entsprechend wurde von Dr. Robert Kerschbaumer eine Klage u.a. wegen Verletzung von §115 StGB eingebracht, also wegen einer strafrechtlich relevanten Beleidigung.

Dazu Sebastian: „Es erinnert an die dunkelsten Zeiten unserer Geschichte, wenn Menschen mit Ungeziefer gleichgesetzt werden. Beginnend mit Hitlers „Mein Kampf“ war es im Nationalsozialismus üblich, dass man bestimmte Menschengruppen als Parasiten bezeichnet hat. Genau in diese Richtung ging auch der Kommentar des FPÖ-Kandidaten und das lassen wir uns nicht bieten. Niemand muss sich Ratte, Zecke oder dergleichen nennen lassen. Wir müssen dieser gezielten Entmenschlichung rechtliche Grenzen setzen, bevor aus Worten wieder Taten werden“.

Das Urteil: 50 Tagsätze plus Schadenersatz

Das Landesgericht Krems kam in der Verhandlung am 8. Oktober 2025, bei der Sebastian von Rechtsanwältin Mag. Sonja Fragner als Substitutin für Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer vertreten wurde, zum Schluss, dass es sich alleine schon bei der Bezeichnung „linke Zecke“ um eine Beleidigung handeln würde. Verstärkt würde diese durch die Empfehlung einer psychotherapeutischen Behandlung.

Entsprechend wurde Herr Mayrhofer vom Gericht zu einer Strafe in Höhe von 50 Tagsätzen á 10 Euro verurteilt, die Hälfte davon wurde bei Bewährung auf ein Jahr bedingt nachgesehen. Zusätzlich muss Herr Mayrhofer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 300 Euro leisten – dies stellt bereits ein Entgegenkommen aufgrund der Einkommenssituation dar, ursprünglich waren 500 Euro gefordert worden.

Der Verurteilte erklärte vor Gericht, dass er auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel verzichten würde, dennoch erwächst dem Urteil erst am 14. Oktober Rechtskraft, da er nicht anwaltlich vertreten wurde. In diesen Fällen sieht das Gesetz verpflichtend vor, dass Urteile erst nach drei Werktagen volle Rechtskraft entfalten.

Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer ergänzt: „Das Urteil ist die Reaktion des Rechtsstaates auf die Verrohung des politischen Klimas. Die zentrale Ausrede des Angeklagten war, er habe sich mit der Wortwahl 'linke Zecke' lediglich an FPÖ-Obmann Herbert Kickl orientiert. Diese Entschuldigung wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Hetze von der politischen Spitze ist kein Freibrief für strafbare Beleidigungen. Das Ergebnis ist eine gerichtliche Vorstrafe, die nach Rechtskraft im Strafregister eingetragen wird. Wer glaubt, solche Begriffe straffrei verwenden zu können, irrt - das Gesetz sieht hierfür bis zu sechs Monate Haft vor. Weil der Angeklagte bisher ein unbescholtener Bürger war, blieb es bei einer Geldstrafe. Diesen Status hat er jetzt verloren. Beleidigungen haben strafrechtliche Konsequenzen, unabhängig von Ausreden oder politischen Vorbildern.“

Hoffnung, dass auch Herbert Kickl jetzt gewaltvolle Sprache unterlässt

Das Urteil stellt aber nicht nur einen erfolgreichen Auftakt für die folgenden Klagen gegen FPÖ-Repräsentanten dar, sondern besitzt besondere Symbolkraft für den politischen Diskurs. Immerhin hatte FPÖ-Obmann Herbert Kickl selbst politisch Andersdenkende und insbesondere SPÖ-Chef Andreas Babler bei einer Rede als „linke Zecken“ bezeichnet und wurde dafür bei der Staatsanwaltschaft von diesem angezeigt.

Veronika zeigt sich über das Urteil erfreut: „Diese Entscheidung des Gerichts ist nicht nur für uns persönlich wichtig, sie besitzt auch einen hohe Wert für den allgemeinen politischen Diskurs in unserem Land. Immerhin verwendet FPÖ-Obmann Herbert Kickl ganz ungeniert die „Linke Zecke“-Beleidigung in seinen Reden und befördert dadurch die Radikalisierung der Sprachgewohnheiten und die Verrohung im zwischenmenschlichen Umgang. Wir hoffen, dass Kickl und allen in der FPÖ nach diesem Gerichtsentscheid klar ist, dass es sich bei so einer gewaltvollen Sprache um keine harmlose Formulierung handelt und auch Worte mitunter sogar gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen“.

Bereits am kommenden Freitag, den 10. Oktober 2025, findet das nächste Gerichtsverfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien statt. Diesmal geht es um die offiziellen Profile des Wiener FPÖ-Parteichefs Dominik Nepp und des FPÖ-Klubobmanns Maximilan Krauss, beide betrieben von der Wiener FPÖ-Landespartei. Diese muss sich als Medieninhaberin vor Gericht für nicht gelöschte Hasskommentare gegen Veronika und Sebastian Bohrn Mena verantworten.

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Danke und alles Liebe, Veronika & Sebastian

Tópico Vor Gericht

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