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Gerichtliche Anordnungen: Gerald Grosz wird unfreiwillig zu Leuchtturm der Abschreckung im Kampf gegen Hass im Netz

Der FPÖ-nahe Blogger Gerald Grosz, der für Medien wie oe24 und Deutschlandkurier arbeitet, erlebt derzeit wohl eine Art Sternstunde seiner Karriere. Sein jüngstes Werk wurde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zwar als „vor Häme und Hass triefende, hirnlose Wichsvorlage für Rassisten und Faschistenbezeichnet (Abre numa nova janela), das scheint aber in einschlägigen Kreisen nicht weiter zu stören und sich auch nicht negativ auf die Verkaufszahlen auszuwirken.

Das wird wohl auch an der massiven Bewerbung durch AfD und FPÖ liegen, bei denen Grosz seit Monaten im Stakkato auftritt. Zahlreiche FPÖ-Ortsgruppen haben etwa zu eigenen Leseabenden geladen, auch auf FPÖ-TV ist Grosz mit seiner Publikation präsent. Die FPÖ als stimmenstärkste Partei wird so zur Werbeplattform für Grosz.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/64c66382-ba64-40b1-8ca9-8be92d1b060c (Abre numa nova janela)

Zuletzt wurde er beim Neujahrsempfang der FPÖ von Festredner Gernot Darmann, Sicherheitssprecher im Nationalrat und bereits wegen digitaler Gewalt auf seinem Profil verurteilt, namentlich gewürdigt. Er zeigte sich auch stolz lächelnd mit Herbert Kickl. Und Gerald Grosz ist auch mit dem Thema Hass im Netz bestens vertraut.

Prozess gegen Grosz startet 2026

Einerseits muss er sich 2026 selbst vor Gericht dafür verantworten, Ende 2025 wurde eine einstweilige Verfügung gegen ihn verhängt. Grosz hatte eine Reihe von unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptungen gegenüber Veronika veröffentlicht. Sein Staranwalt Peter Zöchbauer, auch für das Medium oe24 und den Glückspielkonzern Novomatic tätig, war mit dem Versuch der Abweisung gescheitert.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1def552d-4303-4c34-9d63-dba561fb263d (Abre numa nova janela)

Das Gericht kam zum Erkenntnis, dass es nicht gelungen sei den Wahrheitsbeweis für die dubiosen Äußerungen zu erbringen. Unser Anwalt meinte damals dazu: „Die Verteidigungslinie von Gerald Grosz ist der verzweifelten Versuch des Brandstifters, der die Feuerwehr klagt, weil sie seinen Brand gelöscht hat. Grosz versucht, die legitime Verteidigung gegen Hass und Drohungen in sozialen Medien als ‚Geschäftemacherei‘ zu diskreditieren, während er selbst genau diesen Hass medial ausschlachtet.“

An den Äußerungen von Grosz hängen übrigens rund 1.400 weitere Personen aus dem ganzen Land, die sich an der Verbreitung seines Postings beteiligt haben. Das zeigt, was für eine enorme Reichweite Grosz besitzt und wie zentral seine Rolle im Zusammenhang mit dem Hass gegen uns ist. Erste Urteile liegen vor und zeigen, dass auch das Teilen von übler Nachrede eine Straftat darstellt und entsprechend bestraft wird.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/68ce4401-7925-4388-8803-1fe106c7c484 (Abre numa nova janela)

Grosz will nicht veröffentlichen

Doch Grosz ist nicht nur aktiv, sondern auch passiv massiv in digitale Gewalt gegen uns involviert. In dutzenden Postings wurden unwahre, ehrenbeleidigende und kreditschädigende Äußerungen auf dem Profil von Gerald Grosz gegen uns verbreitet. Seine Fans dürften davon ausgegangen sein, dass das keine Konsequenzen habe. Manche davon wurden mittlerweile gelöscht, andere sind immer noch abrufbar.

Um das Ziel der Abschreckung zu erreichen, beantragen wir bei jeder eingebrachten Privatanklage gegen eine Person, die auf dem Profil von Grosz ihre Äußerungen verbreitet hat, die Benachrichtigung der Öffentlichkeit von der Einleitung des Verfahrens. Diese Anordnungen gemäß § 37 Abs 1 Mediengesetz betreffen Gerald Grosz bzw. sein Profil, das offiziell von der ihm gehörenden Gerald Grosz.com (Abre numa nova janela) GmbH betrieben wird.

Als Unternehmensgegenstand dieser GmbH wird die „Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Rhetorik und Sprache, Kommunikation, Sprachfertigkeit, Argumentation und Überzeugungskraft“ angeführt, verkauft werden u.a. Rhetorik-Seminare in einem noblen Wiener Innenstadthotel. Aber auch die Betreibung seiner Social-Media-Kanäle, etwa auf Facebook mit bald 390.000 Followern, gehört offenbar dazu.

Eine von drei am 19.1.2026 erlassenen Anordnungen

Am 19. Januar 2025 wurden die ersten drei von einer Vielzahl von §37-Anordnungen vom Landesgericht Graz bewilligt, Grosz muss also auf seinem Facebook-Kanal, der im Jahr 2014 mit dem Namen „Wir wollen die alte Bundeshymne wieder“ gegründet wurde, veröffentlichen. Und genau das will er offenbar nicht. Sein Anwalt Peter Zöchbauer brachte gegen alle drei Anträge, umfangreiche, aber gleich lautende Schriftsätze ein, in denen er die angeklagten Kommentare verteidigte.

Verteidiger der Hasskommentatoren

Doch es geht in den Schriftsätzen von Zöchbauer für die Gerald Grosz.com (Abre numa nova janela) GmbH nicht nur um die aufgetragene Veröffentlichung, er beantragt auch die Abweisung der Privatanklagen gegen die Kommentatoren selbst. Ein Freispruch werden gefordert für die Personen, die Sebastian etwa „Lügen“ unterstellen oder ihn als „Nutzlos“ bezeichnen. Die Unterstellung der Lüge erfüllt etwa den Tatbestand der üblen Nachrede.

Grosz wird damit zum Fürsprecher derjenigen, die digitale Gewalt gegen uns verbreiten. Mittels seines Staranwalts beantragt er Freisprüche vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz und ergreift damit Partei. Es geht ihm also offenkundig nicht nur um seine eigene Haut, um die Verantwortung zur Veröffentlichung auf seinem Profil. Auch all jene, die von uns für ihre Äußerungen geklagt werden, stehen unter seinem Schutz.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/6e91737c-2a0a-4007-b772-4c7cf3947222 (Abre numa nova janela)

Die Zukunft wird zeigen, ob er mit seinen Versuchen erfolgreich ist oder nicht. Veröffentlichen muss er die Anordnungen trotzdem, denn seinen Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu. So wird man künftig nicht nur Beiträge von oe24, Deutschlandkurier & FPÖ-Propaganda bei ihm lesen, sondern auch eine Vielzahl von gerichtlichen Anordnungen. Mögen sie ihre abschreckende Wirkung entfalten.

RA Kerschbaumer: Grosz wird sich daran gewöhnen müssen

Und Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer ergänzt: Und „Wer vorgibt, die Kunst der Rhetorik zu lehren, aber seinen digitalen Vorgarten für Beleidigungen öffnet, darf sich über die rechtliche Ernte nicht wundern. Meine Mandanten werden sicherstellen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum bleibt - auch nicht für Medieninhaber, die dem Hass eine Bühne bieten und die Täter anschließend unter ihren rechtlichen Schutzmantel nehmen wollen. Die Anordnungen des Landesgerichts für Strafsachen Graz sind erst der Anfang einer umfassenden rechtlichen Aufarbeitung. Gerald Grosz wird sich daran gewöhnen, dass er nun auf seiner eigenen Seite über die Verfahren gegen seine Fans informieren muss. “

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