Es war einmal eine Titelgeschichte einer österreichischen Wochenzeitung, die zwar intensiv vorbereitet wurde, aber dann doch nicht zum geplanten Zeitpunkt erschienen ist. Sie handelte von einer älteren Frau, die sich in sozialen Netzwerken herumtrieb und dort Handlungen setzte, die für viel Aufregung sorgten. Und fast dazu, dass die Frau landesweite Aufmerksamkeit über das Cover dieser Wochenzeitung erfuhr.
Doch beginnen wir am Anfang. Denn diese Geschichte muss erzählt werden, weil sie prototypisch für das steht, was wir seit Monaten mit ansteigender Intensität erleben. Es geht um eine perfide Rollenumkehr, in der Menschen, die sich selbst an Hass & Hetze im Netz beteiligen, als Opfer eines „Geschäftsmodells“ inszenieren. Aber kein Mitgefühl und keine Reue mit den wahren Betroffenen des digitalen Prügelmobs zeigen.
So auch in diesem Fall. Alles beginnt auf der Facebook-Seite des extremrechten Bloggers Gerald Grosz. Dort äußerte sich im April 2025 ein Mann abwertend über uns. Es war einer von hunderten Hasskommentaren, die sich teils jahrelang abrufbar auf dessen über 380.000 Follower starken Seite befanden und gegen die wir vorgehen. In den Kommentaren schrieb besagter Mann bezugnehmend auf uns: „Respekt einen dümmeren wie ihn und seine Frau ist auf diesem Planeten auch schwer zu finden.“
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/afda197c-cebf-48e7-84bd-95ea20b7d72c (Abre numa nova janela)Beleidigung in Sippenhaft
Nach Einschätzung unseres Rechtsanwalts Robert Kerschbaumer, der alle Kommentare zuerst persönlich sichtet und rechtlich bewertet, eine klassische Beleidigung – aber nur gegenüber Veronika. Denn Sebastian befand sich von 2019 bis Mitte 2025 in einem konfrontativen Diskussionsformat mit Gerald Grosz und musste daher diese explizit im Kontext des TV-Formats geäußerte Beleidigung im gegebenen politsatirischen Kontext hinnehmen.
Veronika aber, die keine Sekunde mit Grosz in einem Studio verbrachte, müsse diese Beleidigung in Sippenhaft nicht erdulden. Der Kommentar stand da nicht einsam herum, er wurde in seiner algorithmischen Verbreitung von „Likes“ verstärkt. Durch diese öffentlich demonstrierte Zustimmung erhalten sie für Facebook eine erhöhte Relevanz, werden also zuerst im Kommentarfeld angezeigt. Dem Beleidiger selbst wird gezeigt, dass derartige Äußerungen erlaubt sind und sogar digitalen Applaus finden.
Dieser technische Umstand führt auch dazu, dass mittlerweile in Österreich strafrechtlich ausjudiziert ist, dass das „liken“ eines strafbaren Kommentars selbst auch strafbar ist. Beim „liken“ handelt es sich laut letztinstanzlicher Entscheidung des OLG Wiens um eine Aneignung und Zustimmung zu einer Beleidigung, Drohung etc.. Das ist auch logisch, wozu sonst hebt jemand öffentlich sichtbar den Daumen?
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b07671f-d6dc-4d3c-b4ab-d59229baa190 (Abre numa nova janela)Ein Angebot zur Güte
Eine der Personen, die diesen Kommentar öffentlich mit einem „Like“ versah, war eine ältere Dame. Über die Motive dieser bereits über 80 Jahre alten Frau aus der Steiermark für diese Tat können wir nur mutmaßen, vielleicht kennt sie ja Gerald Grosz. Immerhin wohnt sie in der Region seines Elternhauses. Vielleicht stimmt sie mit ihm in weltpolitischen Fragen überein. Oder vielleicht kann sie uns einfach nicht leiden.
So oder so, die Frau erhielt Mitte April 2026 ein Schreiben von unserem Anwalt. Darin informierte er sie über die Einbringung einer strafrechtlichen Privatanklage wegen des mutmaßlichen Straftatbestands der Beleidigung, über die rechtlichen Folgen einer möglichen gerichtlichen Verurteilung und gerichtlich angeordneter Veröffentlichungen auf dem Ort der Tatbegehung, nämlich dem reichweitenstarken Facebook-Profil von Gerald Grosz und weitere Klagen, die folgen könnten. Und er wies sie auf die Möglichkeit hin, sich außergerichtlich zu einigen.
Genau diese Vorgehensweise, Menschen vorab über die Ergreifung von rechtlichen Schritten gegen sie zu informieren und ihnen zeitnah eine außergerichtliche Lösung anzubieten, ist nicht nur im Rahmen des Gesetzes, es ist auch ausdrücklich im Interesse der meisten Angeklagten bzw. Beklagten. Auch vor Gericht ist eine der ersten Fragen, die man bei jeder Verhandlung von den Richter*innen gestellt bekommt, jene, ob man sich nicht einigen könne. Manche forcieren einen solchen Vergleich geradezu.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b774242-ef81-4df3-a10d-f6f95682e562 (Abre numa nova janela)Wir wissen, dass viele Menschen sich eine Vorstrafe ersparen wollen, samt der sehr hohen Kosten, die damit verbunden sind, der Schmach von gerichtlich angeordneten Veröffentlichungen, die Bloßstellung, wenn sie als Angeklagte in einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung sitzen müssen und die Demütigung einer mündlich verkündeten Vorstrafe im Namen der Republik. Und wir wissen, dass viele Menschen sich die enorme nervliche Belastung von monatelangen oder gar jahrelangen Prozessen sparen wollen.
Und wir möchten grundsätzlich allen, die nicht mit absoluter Menschenverachtung im Netz aufgefallen sind, eine zweite Chance geben. Daher bieten wir den Vergleich an, der in der Regel deutlich billiger kommt als ein aufwendiges Verfahren und weitere Zivilklagen. Denn das alles kostet sehr schnell über 20.000 Euro. Die meisten nehmen dankend an. Nicht so besagte Dame – und hier beginnt es abenteuerlich zu werden.
Eine Drohung mit dem Alter
In einem Schreiben teilte ihre Tochter unserem Anwalt nämlich mit, dass diese an einem Vergleich absolut kein Interesse hege. Sie hätte sich zwischenzeitlich umfassend von einem „namhaften Medienrechtler“ rechtlich beraten lassen und sehe keine Chancen unsererseits. Doch es war nicht einfach nur ein „Danke, kein Interesse an einem Vergleich“-Mail, sondern ein Schreiben, das von vermeintlichem Fachwissen und einer gewissen Arroganz geprägt war. Sogar eine Drohung schwang deutlich in den Zeilen mit:
„Meine Mutter sieht weiteren gerichtlichen Schritten daher mit Gelassenheit entgegen. Sollte es dennoch zu solchen Schritten kommen, wird sie die ihr nunmehr zur Verfügung stehende juristische Fachexpertise selbstverständlich mit anderen Betroffenen teilen.“ Die über 80 Jahre alte Dame aus der südlichen Steiermark packte also den virtuellen Fehdehandschuh aus und machte klar: Wir können gerne öffentlich streiten!
Und sie zeigt auch klar, in welche Richtung die öffentliche Darstellung ihrerseits gehen würde, denn ihr hohes Alter könnte uns besonders schaden: „Es ergeht daher der Rat und darauf fußend die Einladung an Sie und Ihre Mandantin, die von ihnen bereits gesetzten Schritte einzustellen und – zur Gesichtswahrung Ihrer Seite, nicht als juristisches Argument misszuverstehen – im Hinblick auf das fortgeschrittene Alter meiner Mutter die eingebrachte Klage zurückzuziehen und auf jegliche weitere rechtliche Schritte in der Angelegenheit ohne weiteres zu verzichten.“
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1e1d3168-25c7-4c49-a7ff-27b839e71150 (Abre numa nova janela)Der VfGH-Präsident höchstpersönlich wirkt mit
Okay, dachte sich unser Anwalt, der daraufhin gegenüber der Tochter nur nüchtern replizierte, dass er sodann ermächtigt sei nun rechtliche Schritte einzuleiten. So weit, so simpel. Doch in den Vorbereitungen auf diese Klage nahm die Causa dann eine von mehreren dubiosen Wendungen. Denn niemand geringerer als der Präsident des Verfassungsgerichtshofes der Republik Österreich, Christoph Grabenwarter, meldete sich schriftlich bei unserem Anwalt.
Zwar als Universitätsprofessor und rechtlicher Berater der Dame und nicht als VfGH-Präsident, wie er selbst ausführte, aber sowas macht schon Eindruck. Er sei verwandtschaftlich mit ihr verbunden und habe von der Klage erfahren. Und jetzt wirke er aktiv mit: „Ich habe mir Ihre Schreiben und den Sachverhalt näher angesehen sowie den Kontakt zu einer Grazer Rechtsanwaltskanzlei hergestellt, die auf Medien(straf)recht spezialisiert ist und mit der Ausarbeitung eines Schriftsatzes im Fall der Klagsführung beauftragt ist. Ich werde die Kanzlei dabei unterstützen, halte aber fest, dass ich wegen der Verwandtschaftsbeziehung unentgeltlich tätig bin.“
Ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung bestünde, wollte er abschließend wissen, und ersuchte um einen Gesprächstermin. Unser Anwalt lehnte höflich und dankend ab, immerhin hatte sich die Tochter bereits sehr eindeutig geäußert. Damit endete auch die Mitwirkung des Präsidenten, aber die Präsenz des VfGH-Präsidenten an dieser Stelle ist insofern auch besonders von Relevanz, als dass bereits mehrfach von rechter Seite behauptet wurde, unser gesetzeskonformes Vorgehen gegen Hass im Netz wäre „verfassungswidrig“ und man müsse das vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Aber dazu später mehr, denn das hat auch etwas mit diesem Fall zu tun.
Der Ton wird sanfter
Kurz darauf kam jedenfalls eine weitere Mail, diesmal wieder von der Tochter. Der Ton war plötzlich ein ganz anderer: „Meine Mutter bedauert den Vorfall aufrichtig und möchte ausdrücklich festhalten, dass sie niemanden kränken oder verletzen wollte. Sollte durch diesen „Like“ ein anderer Eindruck entstanden sein, entschuldigt sie sich dafür in aller Form, insbesondere bei Frau Bohrn Mena.“
Mehrmals wurde das hohe Alter der Mutter betont und darum ersucht, man möge doch bitte die Entschuldigung „wohlwollend berücksichtigen“. Also doch ein Vergleich? Okay, dann versuchen wir es noch einmal, dachte sich Sebastian und meldete sich daraufhin zur Deeskalation per E-Mail direkt bei der Tochter und ließ ihr danach erneut schriftlich ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung zu kommen. Es wurde von uns also noch mehr Zeit und Energie investiert, um eine gütliche Lösung im Sinne der mutmaßlichen Täterin zu finden, was absurd genug ist, angesichts dessen, dass uns ja etwas angetan wurde und nicht umgekehrt. Doch zu einer solchen kam es dann nicht mehr, denn ab hier wurden die Dinge vollends skurril.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/3275dab1-b919-4b48-98ca-8611ed34bd84 (Abre numa nova janela)Der Chefredakteur schaltet sich ein
Kurz darauf wurde nämlich Veronika vom Chefredakteur der Wochenzeitschrift FALTER kontaktiert. Florian Klenk übermittelte ihr am Abend des Pfingstsamstag via Signal die Korrespondenz zwischen unserem Anwalt und der Tochter und zeigte sich empört. Er sei „sprachlos“ und würde eine Coverstory über die Frau machen. Dazu die lapidare Anmerkung, ob wir dazu noch etwas sagen wollten.
Nicht unbedingt eine seriöse Interviewanfrage, aber Veronika antwortete ihm. Sie liege gerade in den Wehen und könne daher jetzt nicht sprechen, würde aber als Privatanklägerin sehr gerne mit ihm darüber reden. Sie bat darum, ihr bis nach der Geburt dafür Zeit zu geben, da sie wichtige Informationen raussuchen wolle, die unbedingt Berücksichtigung in der Titelgeschichte finden sollten. Klenk antwortete knapp: „Alles Gute für die Geburt!“.
Wenig später kontaktierte Klenk dann Sebastian. In einer umfangreichen Signal-Nachricht zeigte er seine Empörung über Veronikas Klage. Er schrieb darin von „kalkulierter Einschüchterung“ und von der Androhung „maximaler sozialer Vernichtung“ gegenüber einer alten Frau, die nur ein „Gefällt mir“ unter einem der „üblichen ranzigen Facebook-Kommentare“ gesetzt hätte. Bagatelle quasi.
Veronika, inzwischen schon von starken Wehen geplagt, kontaktierte daraufhin Klenk erneut. Wieder appellierte sie an ihn, sich doch bis nach der Geburt zu gedulden. Die Anprangerung vermeintlicher moralischer Verfehlungen erzeugte nämlich ziemlich viel Druck bei ihr. Seine Antwort sorgt noch heute bei uns für Entsetzen: „Wenn Du während ded Geburt keinen Ärger willst solltest du halt nicht von Wochenbett solche Drohungen an alte Frauen versenden. Die reagieren halt dann.“
Kein Mitgefühl, nur Druck
Ein letztes Mal versuchte Veronika an Klenk und sein Mitgefühl zu appellieren, sich doch bitte bis nach der Geburt zu gedulden: „Eine Frau während ihrer Geburt so tyrannisieren ist wirklich unglaublich. Und nein, ich werde mich jetzt nicht vom Kreissaal aus an meinen Anwalt wenden, damit er mit dir reden kannst - was glaubst du denn bitte?!“
Von Mitgefühl jedoch keine Spur, Klenk putzte sich nur kurz ab: „Liebe Veronika, deine gesundheitlichen bzw. privaten Angelegenheiten sind für mich Teil deiner Privatsphäre, und ich möchte darüber eigentlich nicht informiert werden. (…)“.
Veronika gab in ihrer Verzweiflung, eine während der Geburt erscheinende, möglicherweise völlig verzerrte FALTER-Titelgeschichte über sie als Damoklesschwert über ihr hängend, der Öffentlichkeit dann Einblick in ihre Lage:
https://bsky.app/profile/vbohrnmena.bsky.social/post/3mmp2j4jdek2x (Abre numa nova janela)Die Titelgeschichte erschien dann doch (noch) nicht, aber Florian Klenk kündigte intensivere Recherchen an. Unter anderem einen Vor-Ort-Besuch bei der Frau. In der Zwischenzeit posteten Menschen auf der Facebook-Seite von Florian Klenk entmenschlichende Kommentare über Sebastian, er sei etwa ein „wertloses Wesen“. Tagelang stand dieses Posting auf seiner Seite, was schließlich dazu führte, dass unser Anwalt einen medienrechtlichen Antrag auf Löschung einbrachte.
Damit verbunden ordnete das Gericht die Information über die Einleitung eines medienrechtlichen Verfahrens auf der Facebook-Seite von Florian Klenk an. Ein üblicher Vorgang, der aber von FPÖ & Co vehement bekämpft wurde – solange, bis sie vor kurzem letztinstanzlich damit scheiterten. Sie sprachen von „SLAPP-Klagen“ und „Einschüchterung“ und scheiterten damit fulminant. Und auch Klenk hat kürzlich in den Medien angekündigt, diese aufgetragene Mitteilung „vor den Verfassungsgerichtshof“ bringen zu wollen. Auch er spricht von „Einschüchterung“, obwohl wir nur unser gutes Recht durchsetzen.
Und ja, richtig gelesen: Zum VfGH will Klenk das tragen, wo jener Mann präsidiert, der als Verwandter jener Frau in die Causa involviert war, die Klenk aufs Cover bringen wollte. Zum Glück glauben wir nicht an Verschwörungstheorien, aber ein „Gschmäckle“ hat das schon.
Rollenumkehr in Reinkultur
Wir können uns jedenfalls nur ausmalen, wie der Besuch von Klenk bei der Frau abgelaufen ist. Stattgefunden hat es vielleicht auf dem tausende Quadratmeter großen Grundstück in bester Lage in der Steiermark. Mit dem von der Tochter angeführten „namhaften Medienrechtler“ auf der einen und dem verwandten VfGH-Präsidenten als Berater auf der anderen Seite? Mit Florian Klenk am Tischende, die traurige Geschichte des nächsten „Opfers des Geschäftsmodells“ aufnehmend? Keine Ahnung, wir werden wohl bald davon im FALTER lesen.
Aber eines sollte man dabei schon auch bedenken: Klenk behauptet, er setze sich in seinem Kampf gegen die Like-Klagen für „die kleinen Leute“ ein. Abgesehen davon, dass wir diese Formulierung und das Menschenbild dahinter ablehnen, stellt sich schon die Frage: Inwiefern zählt eine alte Frau, die auf einem herrschaftlichen Anwesen lebt, die sich renommierte Medienrechtsexperten leisten und für die der VfGH-Präsident in Windeseile persönlich interveniert, zu den „kleinen Leuten“?
Und seit wann sind Menschen nicht mehr strafmündig, sobald sie 80 Jahre alt sind? Sie fahren Auto, sie wählen, sie amtieren sogar als Bundespräsidenten. Und das ist gut so. Aber plötzlich sind sie in der Perspektive des FALTER-Chefredakteurs kraft Alter zu einfältig, um zu verstehen, dass man Hass und Hetze nicht öffentlich unterstützten darf? Das ist doch lächerlich. Hier wird älteren Menschen in gewisser Weise die Zurechnungsfähigkeit abgesprochen, sie werden geradezu als minderbemittelt hingestellt, nicht mal in der Lage zu begreifen, dass die für tausende Menschen sichtbare Zustimmung zu einer Beleidigung nicht in Ordnung sein soll?
Hass im Netz hat Folgen – für alle
Dieser Fall steht jedenfalls beispielhaft für die Rollenumkehr, mit der wir konfrontiert sind. Menschen schließen sich in Gruppen zusammen, um sich gegenseitig zu beraten, wie man die Justiz am besten überlisten könnte. „Ich bin beim scrollen abgerutscht“, „mein Enkel wars“, „mein Account wurde gehackt“ – all das könne man als Schutzbehauptung vorbringen, heißt es in diesen Gruppen. Auch Empfehlungen für Anwälte werden rumgereicht, Niki Haas steht da etwa hoch im Kurs, der FPÖ-nahe Anwalt, der reihenweise gegen uns verliert und trotzdem nicht aufhört.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/d89b5256-ebd5-40c3-b9b7-87537c506534 (Abre numa nova janela)Und neuerdings, das ist uns tatsächlich letzte Woche bei einer Gerichtsverhandlung passiert, berufen sich die Anwälte von Hasskommentatoren auf Florian Klenk und seine Ausführungen darüber, dass es eine Frechheit sei, auch „Likes“ einzuklagen. Früher wurde dafür der „EXXPRESS“ genutzt oder Gerald Grosz zitiert, jetzt kann man den FALTER vorzeigen oder auf Klenk verweisen. Und eines gilt es auch zu bedenken: Seit Jahren ist es in Österreich übliche Praxis, dass Menschen, die etwa Holocaust-Relativierung oder Terroraufrufe „liken“, dafür gerichtlich bestraft werden.
Die Wahrheit ist: Die Leute, die sich an Hass im Netz beteiligen, wissen genau, was sie machen. Und sie sollten dafür zur Verantwortung gezogen werden, egal wie alt sie sind. Der Fall zeigt aber auch auf besonders erschreckende Weise auf, wie Medien – auch solche aus dem Qualitätsbereich – sich erwärmen lassen für die Rollenumkehr von Menschen, die sich zuvor im Netz besonders verantwortungslos zeigten. Und manche laufen dabei auch noch richtig heiß.
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