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Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft

Der genaue Schritt-für-Schritt-Ablauf zur Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG haftungsbeschränkt):

Phase 1: Vorbereitung (vor dem Notar)

Schritt 1: Geschäftsidee und Businessplan verfassen

  • Definition des gemeinnützigen Zwecks genau (muss den Ansprüchen der Abgabenordnung gerecht werden)

  • Optional: Erstellen eines Businessplans mit konkreter Beschreibung der operativen Tätigkeit und Finanzplanung

Schritt 2: Vorabstellungnahme beim Finanzamt einholen (wichtig!)

  • Bevor Sie den Notar beauftragen: Beim zuständigen Finanzamt fragen, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, um Gemeinnützigkeit zu erlangen

  • Den Satzungsentwurf dem Finanzamt zur Prüfung vorlegen, ob er die Vorgaben für Gemeinnützigkeit erfüllt

  • Dauer: 2 Wochen bis 3 Monate

  • Diese Vorabstellungnahme ist kostenlos

Schritt 3: Gesellschaftsvertrag (Satzung) aufsetzen

  • Die Satzung muss:

    • Gesellschaftsrechtliche Anforderungen aus dem GmbHG erfüllen

    • Zusätzlich Anforderungen aus §§ 51–68 AO (Abgabenordnung) erfüllen

    • Den gemeinnützigen Zweck eindeutig beschreiben

    • Die Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO übernehmen (zwingend für Steuerbegünstigung)

  • Empfehlung: Anwalt oder Profi beauftragen, da Fehler zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können

Phase 2: Notarielle Beurkundung

Schritt 4: Notartermin vereinbaren und Satzung beurkunden lassen

  • Alle Gesellschafter und der Geschäftsführer müssen persönlich anwesend sein (oder durch notarielle Vollmacht vertreten)

  • Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag

  • Gleichzeitig: Handelsregisteranmeldung vom Notar unterschreiben

Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen

  • Konto muss auf die noch nicht eingetragene gUG angemeldet sein

  • Der zukünftige Geschäftsführer muss Verfügungsgewalt haben

  • Häufigste Verzögerungsquelle: Kontoeröffnung kann zeitnah problematisch sein

Schritt 6: Stammkapital einzahlen

  • Mindestens 1 € Stammkapital möglich (empfehlenswert: höher, um Gründungskosten zu decken und Überschuldung zu vermeiden)

  • Nur Bareinlage möglich, keine Sacheinlagen

  • Nach Einzahlungsnachweis kann der Notar die UG zum Handelsregister anmelden

Phase 3: Eintragung und Anmeldungen

Schritt 7: Eintragung ins Handelsregister

  • Der Notar meldet die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht an

  • Erforderliche Dokumente:

    • Gesellschaftervertrag/Satzung

    • Geschäftsführerbestellung

    • Liste der Gesellschafter mit Anteilen

    • Nachweis über Einzahlung des Stammkapitals

  • Dauer bei guter Vorbereitung: 2–4 Wochen von der Beurkundung bis zur Eintragung

Schritt 8: Gewerbe anmelden

  • Nach Eintragung ins Handelsregister: Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden

  • Dort erhalten Sie den Gewerbeschein

Schritt 9: Beim Finanzamt anmelden (Gemeinnützigkeitsantrag)

  • Das Finanzamt sendet automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  • Einreichen mit folgenden Unterlagen:

    • Eröffnungsbilanz

    • Umsatz- & Gewinnschätzung für die nächsten 2 Jahre

    • Handelsregisterauszug

    • Gesellschaftervertrag/Satzung

    • Gewerbeanmeldung

    • Geschäftsführervertrag

    • Mietvertrag

  • Gemeinnützigkeit beantragen (falls nicht schon in Schritt 2 vorabgeklärt)

Schritt 10: Weitere Anmeldungen

  • IHK-Anmeldung (Pflichtmitgliedschaft)

  • Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur anmelden

  • Versicherungen abschließen (Betriebshaftpflicht, etc.)

  • Eventuell Genehmigungen einholen

  • und einige mehr …

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