Der Kampf um die Brandmauer gegen Rechts
von Stefan Hünl

Eine Kundgebung gegen Rechtsextremismus

Es ist Samstag, der 07. Februar 2026. Es sind noch ein paar Wochen bis zur Kommunalwahl in Nürnberg. Ich stehe am Kornmarkt. Es ist kalt. Meine Jacke ist definitiv zu dünn. Ich nippe an dem Becher Kaffee, den ich mir bei Tchibo in der Breiten Gasse geholt habe. Wenigstens der ist noch warm.
Heute ist die “Zentrale Kundgebung zur Kommunalwahl 2026”. Die Parteien haben sich positioniert — es ist die heiße Phase im Kampf um das Rathaus. Die Linke hat ein Tischlein mir gegenüber, die SPD ist nahe der Bühne und ich kann Grünen-Banner erkennen. Die CSU, zumindest als Partei, ist natürlich nicht vertreten.
Ich stehe an der Seite des Gewerkschaftshauses, unweit des Infostandes der »Allianz gegen Rechtsextremismus«. Ich schmeiße mein Wechselgeld in ihre Kriegskasse und nehme mir einen Sticker und einen Flyer. Neben mir sind die »Omas gegen Rechts« — Wir kommen kurz ins Gespräch: Es sollen wohl eine Handvoll Nazis eine Gegenaktion in der Nähe abhalten, wir scherzen kurz über Dobrindts Angst vor älteren, couragierten Damen, dann blicken wir zur Bühne.
Die Veranstaltung beginnt. In erster Reihe wird ein großes Plakat vorbereitet: Die OB-Kandidaten sollen es jetzt halten — Fotoshooting — Ich sehe Nasser Ahmed (SPD), Britta Walthelm (Die Grünen), Titus Schüller (Die Linke) und tatsächlich auch Marcus König, der amtierende OB von der CSU.

Es beginnen die Reden: Stephan Doll (Vorsitzender der Allianz) hält einen engagierten Vortrag.

Ich habe Marcus König im Blickfeld: Meinem Eindruck nach, ist das ein (lästiger?) Pflichttermin für ihn.
Ja, die Stadt Nürnberg ist ein Gründungsmitglied der »Allianz gegen Rechtsextremismus« und König ist nun mal ihr Oberster Vertreter. Doll erwähnt in einem Nebensatz, das wohl schon einige CSU-Abgeordnete auf Social Media die Veranstaltung als "linksextremistische Ansammlung" diffamiert haben. Es geht ein kurzes Raunen durch die Masse. König wirkt etwas genervt, nach meinem Empfinden zumindest. Alsbald, und sehr viel früher als die anderen Kandidaten, verschwindet er auch wieder zackigen Schrittes mit seinem Personenschützer durch die Unterführung am Gewerkschaftshaus entlang, er würdigt den Initiatoren keinen Blick, vielleicht ein Nicken, ich kann es nicht ganz erkennen. Dann war er weg — nach vielleicht 15, 20 Minuten. . .

Was sagt das über das, weiterhin von König und der CSU geführte, Rathaus aus?
Wie steht der OB wirklich zum Engagement gegen Rechtsextremismus?
Wie weit würde er sich, wenn überhaupt, auch gegen Partei-Linie stellen, wenn es darum geht standhaft Stellung zu beziehen
Die Stadt der Menschenrechte am Scheideweg

Nürnberg ist kein gewöhnlicher Ort. Nürnberg ist ein Symbol der deutschen Geschichte. Ein Ort an dem sich die dunkelsten Kapitel der völkischen Inszenierung und die lichten Momente völkerrechtlicher Erneuerung überlagern. Der Weg von der "Stadt der Reichsparteitage" hin zur "Stadt des Friedens und der Menschenrechte" war keine organische Entwicklung, sondern eine mühsame moralische Neupositionierung, ein zivilisatorischer Kraftakt aus den Ruinen von 1945.

Doch dieses Selbstverständnis, dieser Geist, steht heute unter dem Beschuss einer Partei, die das Recht instrumentalisiert, um die wehrhafte Demokratie zu entwaffnen.
Die AfD versucht, die Stadt Nürnberg juristisch aus der »Allianz gegen Rechtsextremismus« zu drängen. Der Vorwurf der Verletzung einer vermeintlich absoluten "Neutralitätspflicht" ist dabei nichts Geringeres als der Versuch, die Brandmauer gegen Rechts auf administrativer Ebene zu sprengen.
Es geht hierbei um mehr als eine formale Vereinsmitgliedschaft:
Es ist eine existenzielle Entscheidung darüber, ob eine Stadt mit dieser historischen Last neutral bleiben darf, wenn die Fundamente der Freiheit angegriffen werden.
Die Mitgliedschaft im Bündnis ist kein juristischer Luxus, sondern eine unumgängliche moralische Pflicht.
Der juristische Angriff: Die Neutralitäts-Falle der AfD
Die Strategie der AfD folgt einem präzisen Kalkül: der instrumentellen Pervertierung des Neutralitätsgebots. Indem sie sich auf die grundgesetzlich garantierte Parteienfreiheit und die "chancengleiche Beteiligung" beruft, versucht sie, staatliche Institutionen in eine lähmende Passivität zu zwingen.
Der Rechtsbegriff der Neutralität wird hier als rhetorischer Schalldämpfer genutzt, um jede Form des zivilgesellschaftlichen Engagements staatlicher Organe zu delegitimieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu 2022 im Kontext von Regierungsäußerungen (etwa zur Thüringen-Wahl) klare Leitplanken gesetzt:
"Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes macht es erforderlich, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren. [...] Dieses Recht wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken."
Die AfD nutzt dieses Zitat als Waffe, um jegliche Kritik an rechtsextremen Bestrebungen als unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb umzudeuten. Doch wer Neutralität fordert, um die Abschaffung der Grundlagen dieser Neutralität voranzutreiben, betreibt einen Missbrauch des Rechtsstaates.
Die "Infektions-Theorie" des VGH München: Ein absurder Präzedenzfall
In zweiter Instanz lieferte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) München ein Urteil ab, das an intellektuellem Rigorismus kaum zu überbieten ist. Das Gericht konstruierte die abenteuerliche Figur einer "implantierten Neutralitätspflicht". Da die Stadt Nürnberg Mitglied in der Allianz ist, müsse sie sich alle AfD-kritischen Äußerungen des Vereins vollumfänglich zurechnen lassen.
Diese juristische Logik offenbart eine eklatante Realitätsferne. Die Allianz besteht aus insgesamt 522 Mitgliedern — darunter 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Behauptung, eine einzelne Stadt könne als eine von über 500 Stimmen den gesamten Verein zur Neutralität zwingen oder müsse andernfalls austreten, ist eine argumentative Sackgasse. Besonders zynisch wirkt zudem der Zweifel des VGH am "spezifischen Ortsbezug" des Kampfes gegen Rechtsextremismus.
Dass ausgerechnet der Stadt, in der die Rassegesetze verkündet wurden, die lokale Relevanz im Widerstand gegen völkisches Gedankengut abgesprochen wird, ist ein Affront gegen die historische Verantwortung.
Die Verteidigung des sozialen Klimas und der demokratischen Kultur ist kein abstraktes Bundesphänomen, sondern Kernbestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der VGH München erlag hier einer technokratischen Justiz-Interpretation, die den Schutz der Verfassungsfeinde über den Schutz der Verfassung stellte.
Ein Etappensieg in Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht korrigiert den Kurs
Am 26. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig diesen Kurs korrigiert und der kommunalen Wehrhaftigkeit den Rücken gestärkt. Die Richter stellten fest, dass das VGH München einem massiven prozeduralen Fehler unterlegen war, indem es eine automatische Zurechnung von Vereinsäußerungen unterstellte, ohne die tatsächlichen Kriterien dafür zu prüfen.
Die zentralen Erkenntnisse der Leipziger Entscheidung markieren eine Zäsur für die AfD-Taktik:
• Primat der wehrhaften Selbstverwaltung: Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasst explizit die Befugnis, sich gegen politischen Extremismus zu engagieren. Demokratie ist am Ort ihres Geschehens, in der Kommune, nicht zur Neutralität gegenüber ihren Verächtern verpflichtet.
• Schutz der Grundordnung als Rechtfertigungsgrund: Die Mitgliedschaft in der Allianz ist auch bei parteikritischen Äußerungen durch das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gedeckt. Der Schutz der Verfassung wiegt schwerer als eine sterile Interpretation der Neutralität.
• Korrektur des Münchener Fehlurteils: Da der VGH München es versäumte, konkrete Feststellungen zur Zurechnung zu treffen, wurde das Verfahren zur Nachbesserung zurückverwiesen. Leipzig hat damit die "Neutralitäts-Falle" der AfD weitgehend entschärft.
Die Charakterfrage für Marcus König: Gehorsam oder Brandmauer?

Trotz des Erfolgs in Leipzig bleibt die Lage prekär. Sollte der bayerische VGH im Rahmen der Rückverweisung erneut versuchen, die Mitgliedschaft durch juristische Winkelzüge zu unterminieren, stünde Oberbürgermeister Marcus König vor einer existenziellen Entscheidung.
Hier darf es kein vorauseilendes Zurückweichen vor einer möglicherweise fehlgeleiteten bayerischen Justiz geben. In diesem Kontext drängt sich ein Vergleich zur politischen Doppelmoral auf:
Man denke an Alexander Dobrindt (CSU), der als Bundesminister ständig bereit ist, geltendes EU-Recht zu ignorieren und gar zu brechen, um seine Symbolpolitik der Zurückweisungen an der deutschen Grenze fortzusetzen. Wenn also andere konservative Politiker juristische Grenzen ad absurdum führen, um ihre fragwürdigen Inhalte zu etablieren, dann muss ein Oberbürgermeister erst recht bereit sein, die Grenzen der Neutralität zugunsten der demokratischen Substanz zu verteidigen.
König muss die wehrhafte Demokratie gegen eine technokratische Justiz-Interpretation behaupten.
Ein Austritt Nürnbergs wäre nicht nur ein administrativer Akt, sondern der aktive Abriss der Brandmauer und ein Verrat an der internationalen Reputation Nürnbergs.
Es geht hier um Rückgrat, nicht um Paragrafenreiterei. Wer in der Stadt der Menschenrechte regiert, darf nicht vor denen einknicken, die diese Rechte verachten.

Demokratie ist keine neutrale Zuschauerin
Der Fall Nürnberg illustriert die gefährliche Strategie der Rechten, den Staat durch die Forderung nach absoluter Neutralität moralisch zu entwaffnen.
Das Urteil aus Leipzig ist ein Signal der Hoffnung. Kommunen sind keine wertneutralen Verwaltungsstellen, sondern die vorderste Front unserer demokratischen Kultur.
Nürnberg hat eine historische Verpflichtung, die über das bloße Verwalten hinausgeht.
Wenn eine Stadt mit dieser Geschichte nicht mehr offiziell gegen Rechtsextremismus eintreten darf — wer darf es dann überhaupt noch, bevor es wieder zu spät ist?
(Si apre in una nuova finestra)Quellenverzeichnis zur politischen & juristischen Lage in Nürnberg (Stand März 2026):
Juristische Kernentscheidungen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Urteil vom 26. März 2026, Az. 8 C 3.25. Das BVerwG hob das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) auf. Zentrale Aussage: Die bloße Mitgliedschaft einer Kommune in einem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen Rechtsextremismus stellt noch keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH): Urteil vom 14. November 2024, Az. 4 B 23.2005. In diesem (jetzt aufgehobenen) Urteil wurde die Stadt Nürnberg noch zum Austritt aus der Allianz verpflichtet, da ihr die Äußerungen des Vereins als „implantierte Neutralitätspflicht“ zugerechnet wurden. Grundgesetz (GG): Art. 28 Abs. 2 (Kommunale Selbstverwaltung) und Art. 21 (Parteienprivileg/Neutralität). Diese Artikel bilden das juristische Spannungsfeld der „Neutralitätsfalle“. Die Kundgebung & Kommunalwahl 2026 Veranstalter: Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Pressemitteilung vom Januar 2026 zur „Zentralen Kundgebung zur Kommunalwahl“ am 07. Februar 2026 auf dem Kornmarkt. Kandidaten-Tableau: Offizielle Wahlbekanntmachungen der Stadt Nürnberg für die Oberbürgermeisterwahl am 08. März 2026 (Stichwahl am 22. März 2026). Bestätigte Kandidaten: Marcus König (CSU), Dr. Nasser Ahmed (SPD), Britta Walthelm (Grüne) und Titus Schüller (Linke).
Redner: Dokumentation der Rede von Stephan Doll (Vorsitzender der Allianz & DGB-Geschäftsführer Mittelfranken) vom 07.02.2026 zum Thema „Demokratie ist kein neutraler Zustand“. Politischer Kontext & „Neutralitäts-Debatte“: Kleine Anfrage im Bundestag: CDU/CSU-Fraktion (u.a. Alexander Dobrindt, Friedrich Merz), Februar 2025, zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Hier wurden NGOs wie die „Omas gegen Rechts“ explizit als Ziel parteipolitischer Kritik markiert. Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit (KUF): Dokumentation zur „Stadt der Menschenrechte“ und die historische Begründung für die Mitgliedschaft in der Allianz seit 2009.

