Naheliegend

18. Juli 2025
Liebe Lesende,
in der Bildungspolitik gibt es zurzeit so viele heiße Eisen, dass das Naheliegende manchmal nicht heiß genug erscheint: das Kriterium der Wohnortnähe bei der Aufnahme von Kindern an weiterführenden Schulen (außer Gymnasialbereich - da geht es nach Leistung). Dieses Kriterium führt manchmal absurderweise dazu, dass sich der Schulweg für Kinder, die an zwei nächstgelegenen Schulen nicht angenommen werden, verdoppelt. Abhilfe könnte der Landtag durch eine neue Regelung schaffen. Ich recherchiere derzeit einem konkreten Fall hinterher, bei dem ein Siebtklässler an seinen zwei Wunsch-Schulen nicht angenommen wurde, weil er 0,1 bzw. 3,4 Kilometer weiter weg wohnt als andere Schüler. Nun drohte ihm ein Schulweg von 34 Kilometern und möglicherweise ein teurer Schülerspezialverkehr… Das Ganze nahm ein gutes Ende, aber es gibt viele andere Fälle, bei denen keine Lösung in Sicht ist. Welche Erfahrungen bei der Schulwahl ab Klasse 7 (“Ü7-Verfahren”) haben Sie gemacht? Schreiben (Si apre in una nuova finestra) Sie mir gern! Die ganze Recherche erscheint in der kommenden Woche auf wokreisel.de (Si apre in una nuova finestra)

Zu diesem Thema gibt es auch zwei Anfragen an den Landrat im Kreistag Dahme-Spreewald in der kommenden Woche. Claudia Mollenschott (Linke) fragt (Si apre in una nuova finestra), wie das Ü7-Verfahren in diesem Schuljahr gelaufen sei, ob alle Schülerinnen und Schüler “wohnortnah” und wie viele Schüler weder im Erst- noch im Zweitwunsch versorgt werden konnten. Hintergrund ist das zu startende Interessenbekundungsverfahren für einen Schulneubau im Norden des Landkreises. Andrea Lübcke (Grüne) möchte (Si apre in una nuova finestra) wissen, wie die Koordination und Kommunikation bei der Zuweisung von Schulplätzen läuft und wie transparent die Kriterien dafür sind. Konkret fragt sie nach, wie oft der Schülerspezialverkehr in Anspruch genommen werden muss in den Fällen, in denen die Schüler nicht an ihrer Erst- oder Zweitwunschschule unterkommen und welche Gesamtkosten dem Landkreis dadurch entstehen.
+++ Die Fraktion CDU/FDP/Bauern/StdD im Kreistag möchte sparen und schlägt (Si apre in una nuova finestra) eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung von 290 Euro auf 260 Euro für alle Kreistagsmitglieder sowie zusätzlich für die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden des Kreisausschusses, aktuell durch Georg Hanke (SPD) besetzt, vor. Ausgenommen sein sollen der Vorsitzende des Kreistages, aktuell durch Olaf Schulze (CDU) besetzt, dessen Stellvertreter (Claudia Mollenschott, Linke, und Oliver Calov, AfD) und die Ausschussvorsitzenden. Der Kreistagsvorsitzende erhält (Si apre in una nuova finestra) mit 630 Euro für diese Funktion die höchste Entschädigung, seine Stellvertreter bekommen je 150 Euro und die Ausschussvorsitzenden 75 Euro monatlich. Insgesamt sollen mit dem Vorschlag 22.300 Euro jährlich eingespart werden. Der Landrat wird gebeten, weitere Vorschläge zu machen.
Am Sitzungsgeld will die Fraktion wiederum nicht sparen: Sie beantragt, die Zahl der Ausschussmitglieder und sachkundigen Einwohner von zehn auf elf zu erhöhen. Das Sitzungsgeld beträgt für Ausschuss-, Kreistags- und Fraktionssitzungen von 25 Euro je Sitzung (sachkundige Einwohner: 30 Euro). Das würde mindestens 1.155 Euro zusätzliches Sitzungsgeld pro Jahr kosten, zuzüglich möglicher Ausgleiche von Verdienstausfall, Fahrt- oder Betreuungskosten. Begründet wird der Vorschlag mit der Erhöhung der Zahl der Kreistagsmitglieder in einer Fraktion, sprich: dem Zusammenschluss des einst fraktionslosen Kreistagsmitglieds Swen Ennullat (Freie Unabhängige Wählergemeinschaft für Königs Wusterhausen, FWKW) mit der AfD-Fraktion.
Wie berichtet (Si apre in una nuova finestra), müsste der zehnte Ausschusssitz zwischen AfD/FWKW und CDU/FDP/Bauern/StdD ausgelost werden, weil beide Fraktionen nun gleich viele Mandate haben (15). Bei elf Sitzen bekommen beide Fraktionen sicher einen dritten Ausschusssitz. Die Erhöhung auf elf Ausschussmitglieder werde “der Situation gerecht und macht ein Losverfahren obsolet”, begründet die Fraktion ihren Antrag. Zu Beginn der Wahlperiode war bereits von der Kreisverwaltung vorgeschlagen (Si apre in una nuova finestra) worden, die Ausschüsse mit elf statt mit zehn Personen zu besetzen. Dann hätte schon damals die AfD trotz ihrer ursprünglich 14 Mandate einen Ausschusssitz mehr bekommen. Der Kreistag hatte dies mehrheitlich abgelehnt.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)
Sei già un affiliato? Accedi (Si apre in una nuova finestra)