Gemeinsam mit dem Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen hat der Deutsche Journalisten-Verband eine Framing-Anleitung entwickelt, die eine „ausgewogene Berichterstattung“ ermöglichen soll. Wirklich?
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In ihrer kurzen Rede (Opens in a new window) bei der 70. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission Anfang der Woche sprach sich die Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, explizit dagegen aus, den Begriff „Prostitution“ durch den Begriff „Sexarbeit“ zu ersetzen. Letzterer entstammt der Hurenbewegung (Opens in a new window) und wurde Ende der 70er Jahre von der Aktivistin und „Scarlot Harlot“ – der „scharlachroten Hure“ – Carol Leigh geprägt. „Sexarbeit“ ist kein neutraler Begriff, sondern politisch umstritten. Das hat den Deutschen Journalisten-Verband allerdings nicht davon abgehalten, eine „Handreichung Sexarbeit“ (Opens in a new window) zu produzieren, deren Inhalt man mit „Prostitution bitte möglichst positiv darstellen“ auf den Punkt bringen könnte.
Zugegeben, ganz überraschend ist das nicht: Harriet Langanke (Opens in a new window), die seitens des DJV als Fachjournalistin bei der Erarbeitung der 28-seitigen Handreichung federführend war, ist mit ihrer Gemeinnützigen Stiftung Sexualität und Gesundheit selbst eine Art Sexarbeitsaktivistin, denn die Stiftung positioniert sich gegen ein Sexkaufverbot (Opens in a new window). Das Logo der Stiftung ist in der Handreichung neben dem des DJV und dem des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen platziert. Letzterer ist im Lobbyregister des Bundestags eingetragen (Opens in a new window). Als Kontaktadresse ist die Kölner Odenwaldstraße angegeben – die Adresse von Langankes Stiftung.
Legal, illegal, der Handreichung egal
Der Inhalt der DJV-Handreichung wäre vielleicht nicht gar so verkehrt, hätte man sich tatsächlich auf Sexarbeiter:innen konzentriert, also grosso modo auf diejenigen, die sich selbst überhaupt so bezeichnen (können). Doch „Menschen in der Sexarbeit“ sind laut Seite 18 schlicht alle: die angemeldeten wie die unangemeldeten. So wird auch die letzte Osteuropäerin oder Chinesin, die hier ganz ohne Deutschkenntnisse oder eigenes Auto auf wundersame Weise eine sogenannte hohe Mobilität aufweist, sprich alle paar Wochen die Stadt wechselt, zu einer von Zwängen befreiten „Sexarbeiterin“.
Die Realität sieht gleichwohl anders aus: Selbst unter den angemeldeten Prostituierten sind regelmäßig Zwangsprostituierte, wie das Bundeskriminalamt weiß (Opens in a new window). Dort weiß man auch, dass das Geschäft nicht erst seit Corona kontinuierlich in die oft zitierte Illegalität (Opens in a new window) abwandert, weshalb angemeldete Bordelle schließen (Opens in a new window). Das Dunkelfeld, in das kein Arbeitsschutzbeauftragter kommt, ist längst um ein Mehrfaches größer als das Hellfeld. Im Klartext heißt das, dass die Dinge nicht so flächendeckend rosafarben sind, wie es der DJV mit seiner Handreichung darstellt.
Sollte deren Zielgruppe indes doch der Zweifel plagen, versichern die Autor:innen: „Wird der Sex erzwungen, handelt es sich um ein Verbrechen.“ Dazu ein Newsflash für den DJV: Freier können nicht sicher wissen (Opens in a new window), ob Freiwilligkeit vorliegt, Anmeldestellen können es nicht, Fachberatungsstellen nicht; selbst Ermittlungsbehörden haben keinen magischen Detektor, der bei Kontrollen zuverlässig ausschlägt. Ob es sich bei einem Sexkauf in Wirklichkeit um ein Verbrechen handelt, ist außerhalb der DJV-Handreichung ziemlich schwer festzustellen – und entsprechend sollten professionelle Journalist:innen berichten. Daneben können sie freilich Sexarbeiter:innen porträtieren, die dies sicher sind – weil sie es selbst sagen.
Journalismus ist keine Instagram-Collab
Es fällt schwer, die Kritik an der DJV-Handreichung nicht auf deren Umfang anschwellen zu lassen. Sätze wie folgender müssen exemplarisch stehen: „Diese Handreichung bildet eine Basis, die Geschichten aus der Sexarbeit gemeinsam mit den Menschen aus der Sexarbeit zu erzählen.“ Journalismus ist nun aber keine Instagram-Collab, sondern hat eine öffentliche Kontrollfunktion. Für die kritische Prüfung von Machtverhältnissen, Interessen und Narrativen braucht es journalistische Distanz.
Weiter schreiben Langanke und ihre Mitstreiter:innen: „Belastbare Zahlen oder Statistiken […] zu finden, ist aus unterschiedlichen Gründen eine Herausforderung.“ Deshalb übernehmen sie das – wie praktisch. Auf Seite 19 verlinken sie betreffs Opfern von Menschenhandel in der Prostitution allgemein zur Polizeilichen Kriminalstatistik (Opens in a new window). Diese verteilt sich auf eine Vielzahl umfangreicher Excel-Tabellen. Zum Abgleich der angegebenen Zahl muss man Tabelle 92 herausfischen und dort in Reihe 544 nachsehen (Opens in a new window): Ja, die „170 mutmaßlich Geschädigten“ im Jahr 2023 passen. Bloß hätte an diese Stelle das kompakte Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung (Opens in a new window) gehört. Darin sind für dasselbe Jahr 428 Opfer erfasst, weil neben Menschenhandel auch Strafnormen wie Zuhälterei relevant sind und nicht unter den Tisch fallen dürfen. Anders als eine schlichte Excel-Tabelle enthält das Bundeslagebild aber auch journalistisch interessante Informationen, die partout nicht rosafarben sind.
Framing bis es kracht
Spätestens jetzt ahnt man, dass hier ein politisches Ziel verfolgt wird. Auch durch „treffende Worte“, die teils Selbstverständlichkeiten sind oder Framing. Puff oder Bordell? Eigentlich heißt es nur im Boulevardjournalismus und unter Freiern „Puff“. Bordellbetreiber oder „Zuhälter:innen“? Unklar, wer die Begriffe synonym verwendet – wenngleich es manchmal angebracht wäre (Opens in a new window).
Armutsprostitution? Nein, „Sexarbeit ist auch für Menschen mit wenig oder keiner formalen Ausbildung ein Weg, Geld zu verdienen“. Dann ist ja alles in Ordnung. Beschaffungsprostitution? Der Begriff vernachlässige „die komplexen Zusammenhänge bei Substanzgebrauchsstörungen (Sucht)“. Endlich erklärt es mal jemand. Körper verkaufen? Das täten Sexarbeitende ebenso wenig wie „Physiotherapeut:innen oder Masseur:innen“ – stimmt, aber die Gleichsetzung mit Berufen, in denen Rotlicht zur Heilung eingesetzt wird, ist noch ein Griff in den Framing-Werkzeugkasten.
Auffällig ist darüber hinaus, wie die Autor:innen das jahrtausendealte Machtgefälle in der Prostitution einzuebnen versuchen. Oft schreiben sie geschlechtsneutral von „Sexarbeitenden“ und, wie erneut hier, von „Menschen“: „Sexarbeit wird von vielen verschiedenen Menschen angeboten – und von vielen verschiedenen Menschen in Anspruch genommen.“ Es sind natürlich fast ausschließlich Männer, die Sex kaufen; Prostituierte sind weit überwiegend Frauen, eine Minderheit sind Transpersonen und Männer.
Das Private ist politisch, die „Handreichung Sexarbeit“ auch
Für jedermann sichtbar wird die Einseitigkeit bei der Bewertung des Nordischen Modells, das ein Sexkaufverbot zur Senkung der Nachfrage sowie Hilfen zum Ausstieg umfasst. Nicht zum „Umstieg“ übrigens, den die Autor:innen als „wertfreie“, ergo realitätsfremde Alternative anbieten. Jedenfalls stellen sie fest: „Viele Wissenschaftler:innen lehnen eine Kriminalisierung von Sexarbeit ab.“ Was Langanke und Co. weglassen: dass viele Wissenschaftler:innen, und nicht nur die (Opens in a new window), zu dem Schluss kommen, dass das Nordische Modell zur Verbesserung der Gesamtsituation geeignet sei.
Irreführend ist zudem, wie die Autor:innen ein Sexkaufverbot mit den Verboten während der Corona-Pandemie vermischen. Demnach konnten Wissenschaftler:innen „die negativen Auswirkungen massiver Tätigkeitsverbote beispielsweise während der Corona-Pandemie beobachten.“ Noch ein Newsflash für den DJV: Außer in Berlin (Opens in a new window) betraf die Kriminalisierung hierzulande nicht Freier, sondern Prostituierte. Unter einem Sexkaufverbot wäre es umgekehrt.
Die DJV-Handreichung für eine „faire, fundierte und ausgewogene Berichterstattung über Sexarbeit“ (Opens in a new window) übergeht diese und andere Fakten. Könnten sie doch das Bild einer Sexarbeit trüben, die irgendwie losgelöst von tatsächlichen Verhältnissen stattfindet. Es wundert nicht, dass der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen die Handreichung in seinem eigenen Pressebereich hochgeladen (Opens in a new window) hat. Einseitiges Framing, das bei einseitigem Framing unterstützen soll – solche Handreichungen müsste Deutschlands größter Journalistenverband politischen Lobbyverbänden selbst überlassen.