
Grundsätzlich
Ja, Kleinunternehmer können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen und erhalten.
Voraussetzungen
Die Beantragung ist für Kleinunternehmer nach § 19 UStG möglich und führt nicht zum Verlust des Kleinunternehmerstatus. Es handelt sich um ein Missverständnis, dass dies automatisch Umsatzsteuerpflicht auslöst – die Begriffe sind unabhängig.
Vorteile
Besonders sinnvoll ist sie bei innergemeinschaftlichem Handel in der EU (B2B), da sie umsatzsteuerfreie Lieferungen erleichtert und als Ersatz für die Steuernummer auf Rechnungen dient. Seit Juli 2021 wird sie zudem für Online-Marktplätze oft verlangt.
Pflichten
Wurde eine USt-IdNr. erteilt, muss sie zwingend im Impressum angegeben werden – auch als Kleinunternehmer, sonst drohen Abmahnungen. Ohne Beantragung entfällt diese Pflicht.
Beantragung
Stellen Sie den Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), z. B. über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Firmengründung oder online danach. Kleinunternehmer sind nicht pflichtweise umsatzsteuerpflichtig, aber für EU-Geschäfte hilfreich.
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