Weltweit erleben wir die Rückkehr hierarchischer Strukturen und einer Leistungsgesellschaft. Große Firmen verabschieden sich von DEI Programme (Diversity, Equity, Inclusion & Belonging). Bundeskanzler März fordert „wir müssen mehr Arbeiten“ und stellt die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand. Statt Homeoffice wird die Rückkehr zum Arbeitsplatz gefordert. Eigentlich hatten wir gedacht, dass feudale Machtstrukturen überwunden sind.
Allen, die an Überlegungen - auf der Metaebene - zu dieser polarisierenden Zukunftsentwicklung interessiert sind, empfehle ich den Podcast “Horx & Horx” Folge vom 25. April 25. (Abre numa nova janela)
Diskurse in der Projekteszene
Der Diskurs geht in der Zivilgesellschaft weiter: Was bedeutet "Macht" in einem System, einer Organisation oder einem Projekt, in dem Hierarchien abgelehnt werden und alle Menschen gleich sind?
Im “Ökodorf Podcast” spricht Eva Stützel (Abre numa nova janela)über ihr Buch “Macht voll verändern”: Macht bedeutet im positiven Sinne, Einfluss auf Situationen und Menschen nehmen zu können. Macht bedeutet Gestaltung. Wie können alle Menschen gestaltend wirksam werden – je nach ihre Fähigkeiten und Talenten? Wie können diejenigen, die mehr Gestaltungskraft haben, also privilegiert sind, diese Privilegien zum Wohle aller einsetzen und damit ein noch schöneres, gemeinschaftliches Leben kreieren? Wie können Konflikte unter Berücksichtigung von Rang und Macht fair und ehrlich ausgetragen werden?
Zeitgleich hat der Kommunikationsberater Dr. Peter Modler sein Buch "Macht" veröffentlicht. Obwohl dieses Buch sich mit Erfahrungen im Unternehmenskontext beschäftigt, wird hier allgemein die Klärung der Rollen und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten beleuchtet. Ich empfehle das kurzweilige Interview im Podcast “(R)echt interessant”
https://youtu.be/y-47eL7nit4?si=MZAdTS4THcybLLe8 (Abre numa nova janela)Was bedeutet dies konkret für Wohnprojekte?
Rollen und Konflikte juristisch betrachtet
Entsprechend der Rechtsform eines Wohnprojektes (Genossenschaft, GmbH, Verein, etc.) müssen bestimmte Rollen besetzt werden. Dem Vorstand, dem Geschäftsführer, dem Aufsichtsrat, werden bestimmte Aufgaben und Kompetenzen per Gesetz zugeordnet, für deren Einhaltung er / sie in seiner Rolle auch persönlich haftet. Er / muss “MACHEN” - häufig im Ehrenamt.
Im Rahmen der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten eines Gesellschaftsvertrages oder einer Satzung können zusätzliche Rollen (Arbeitsgruppen, Beirat, etc.) etabliert werden, die bestimmte Entscheidungen methodisch vorbereiten. Die Partizipation derer, die keine formale Rolle einnehmen, kann unterschiedlich stark normiert sein. Systemisches Konsensieren oder Soziokratie lassen sich zusätzlich integrieren. Selbst wenn eine Entscheidung einstimmig konsensiert wurde, muss sie dennoch formaljuristisch korrekt beschlossen und protokolliert werden » Post #23a Beschlüsse (Abre numa nova janela).
Jede:r geschäftsführende Gesellschafter:in / Vorstand kann nach eigenem Ermessen wichtige Entscheidungen im größeren Gremium diskutieren und beschließen lassen, auch wenn er / sie diese kraft gesetzlicher Legitimation auch alleine treffen könnte. Auch muss das haftende Organ eine Mehrheitsentscheidung nicht vollziehen, wenn er / sie diese Entscheidung für juristisch bedenklich hält. Er / Sie kann MACHT ,unterschiedlich nutzen.
Bei der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages sollte die Bedeutung der verschiedenen Rollen thematisiert werden. Die Anregungen der beiden Autoren können dabei helfen, eine entsprechende Haltung zu entwickeln, die es ermöglicht, Konflikte konstruktiv zu gestalten.
🔥Eskalation
Typischerweise gibt es zwei Fälle, an denen sich der Konflikt festbeißt:
Fall 1: ein:e Funktionsträger:in soll neu bestellt oder entlassen werden, oder ein Funktionsträger möchte das Amt niederlegen. Es droht die Handlungsunfähigkeit der Rechtsform.
Fall 2: ein:e Gesellschafter:in erfüllt die vertraglichen Verpflichtungen nicht aus unterschiedlichen Gründen. Laut Gesellschaftsvertrag wäre der Ausschluss aus der Gesellschaft möglich.
Hinter der Paywall geht es weiter mit praktischen Tipps und einer Musterformulierung zur juristisch korrekten “Streitschlichtung”
Im Rahmen der “Konfliktlösung nach der Harvard-Methode” werden weder strikt die Vertragsregelungen (wenn > dann) umgesetzt, noch wird ein Kompromiss1 angestrebt.
Zunächst gilt es, die Interessen der Parteien, die hinter ihren Positionen verborgen liegen, zu identifizieren. Gefühle von Ohnmacht und unterschiedliche Erwartungen können eine Rolle spielen. Eine Mediator:in kann den Prozess begleiten und die Kommunikation zwischen den Parteien fördern.
Im nächsten Schritt sind kreative und nachhaltige Win-Win-Lösungen gefragt. Es ist fraglich, ob die Parteien ohne spezielle fachliche Expertise in der Lage sind, verschiedene Handlungsoptionen eigenständig zu erarbeiten. Auch Mediator:innen stoßen in diesem Bereich schnell an ihre Grenzen:
welche "Verhandlungsmasse" ist juristisch überhaupt erlaubt
welche Bedeutung haben die Handlungsoptionen langfristig für das Projekt
wie formulieren wir rechtssicher das Ergebnis (Beschluss, Vergleich, …)
Je nach Situation sollte ein:e Juristin oder ein:e Projektsteuerin hinzugezogen werden. Diese:r kann den kreativen Prozess begleiten und bei der Abwägung helfen. Die Entscheidung treffen weiterhin die Beteiligten.
Die Harvard-Methode ist besonders wirksam, wenn:
Interessen hinter Positionen verborgen sind,
die Beziehung zwischen den Parteien erhalten oder gestärkt werden soll,
kreative und nachhaltige Lösungen gefragt sind,
objektive Kriterien zur Bewertung beitragen können,
klassische Kompromisse zu Unzufriedenheit führen würden.
Sie eignet sich für berufliche, wirtschaftliche, private und gesellschaftliche Verhandlungssituationen, in denen Win-Win-Ergebnisse möglich und gewünscht sind. Jede Entscheidung, auch das Verlassen einer Gruppe, ist besser als eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung.
Der Unterschied zwischen Mediation und der Harvard-Methode liegt vor allem darin, dass es sich bei der Mediation um ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator) handelt, während die Harvard-Methode ein spezifisches Verhandlungskonzept ist, das sowohl innerhalb als auch außerhalb einer Mediation angewendet werden kann.
In manchen Gesellschaftsverträgen finden sich konkrete Regelungen über eine Streitschlichtung. Das Verhältnis zur gerichtlichen Auseinandersetzung wird so zusätzlich geklärt.
Damit kein weiterer Streit über die Regelung der Streitschlichtung entsteht, sollte diese ungefähr so lauten:
📌Musterformulierung
§ Streitschlichtung
(1) Für alle Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die sich aus diesem Gesellschaftsvertrag oder im Zusammenhang mit seiner Gültigkeit ergeben, verpflichten sich die Gesellschafter, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieses Vertrages und dieser Schlichtungsvereinbarung selbst.
(2) Der Schlichter soll über einschlägige Erfahrungen und Fachkenntnisse im Gesellschaftsrecht und mit Wohnprojekten verfügen. Können sich die Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Schlichtung nicht auf eine Person einigen, wird der Schlichter oder das Schlichtergremium auf Antrag einer Partei von N.N. benannt.
(3) Das Schlichtungsverfahren wird nach der Schlichtungsordnung und Gebührenordnung der jeweils benannten Schlichtungsstelle durchgeführt .
oder
Das Streitschlichtungsverfahren wird nach dem Harward Verfahren durchgeführt. Die Kosten werden von den Streitparteien hälftig übernommen.
(4) Erst wenn das Schlichtungsverfahren ohne Einigung beendet wurde oder eine Partei nachweislich das Verfahren verweigert, steht den Parteien der Rechtsweg offen. Die Ausschlussfristen für Klageverfahren gegen Beschlüsse gelten jedoch weiterhin.
Ich bin kein Freund dieser Regelung. Sie suggeriert eine trügerische Sicherheit. Viel wichtiger ist die grundsätzliche Haltung aller Beteiligten.
Ich empfehle zusätzlich:
Grundlegende Werte im Leitbild oder der Präambel des Gesellschaftsvertrag helfen bei der Verhandlung.
Ehrenamtliche Funktionsträger brauchen einen Vertrauensvorschuss - kombiniert mit bedarfsgerechter Unterstützung und wirksamen Kontrollmöglichkeiten.
Im Vertrag gibt es strenge Worst-Case-Regelungen und Anreize für eine gütliche individuelle Ermessensausübung - auf Basis einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung.
Für die Unterstützung durch Fachleute / Schlichter sollte ein Budget angesammelt werden, um im Falle von Konflikten schnell handeln zu können.
Vergessen Sie nicht, dass es gesetzlich verankerten Rechtsschutz gegen Beschlüsse gibt, wie Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen. Nach einem Beschluss kann es bereits zu spät sein, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Es laufen die Ausschlussfristen zur Klageeinreichung. Hierzu habe ich bereits einiges geschrieben.
Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Projektberaterin