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Das Recht, Rechte zu haben – oder: Was Martenstein nicht sagt

Eine Lektüre der Martenstein-Rede aus Hannah Arendts Perspektive

0. Erst mal ein wenig Verwirrung stiften ...

Harald Martenstein hat am 13. Februar 2026 im Hamburger Thalia Theater eine Rede gehalten, die das Netz innerhalb von Stunden flutete. Seine These: Wer mehrheitsfähige Parteien verbieten will, um die Demokratie zu retten, arbeitet an ihrer Abschaffung.

Das ist keine besonders originelle Einsicht. Martenstein als Renegat, der selbst noch in den 70er Jahren in der DKP aktiv war - Wikipedia zufolge -, führt in ihr mutmaßlich auch einen Kampf mit dem eigenen Schatten.

Viele der historischen Bezüge sind nicht der Gegenwart entnommen. Sie lesen sich eher so, als projiziere Martenstein seine eigene Vergangenheit in die Gegenwart hinein. So erwähnt er Mao Tse-Tung - der ist bekanntlich schon länger nicht mehr aktiv. In der radikalen Linken gab es in den 70er Jahren durchaus maoistische Tendenzen und die Sehnsucht nach dem permanenten Volkstribunal. Kennt Martenstein vielleicht noch von sich selbst, diese Sehnsucht.

Franz-Josef Strauß erwähnt er. Der hätte in den späten 70ern zwar vermutlich Martenstein als Ratte oder Schmeißfliege beschimpft - mit Mao Tse Tung verstand sich Strauß jedoch bekanntlich prima (Abre numa nova janela) . Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Bayerns half auch der maroden DDR beim Überleben und stützte Erick Honecker (Abre numa nova janela) . Lauter der einstigen DKP durchaus nahe stehende Persönlichkeiten …

Nicht so gefallen hätte dem potenziellen Martenstein der 70er - heute würde er es vielleicht lockerer sehen - die Begeisterung Franz Josef Strauß’ angesichts der Machtergreifung Pinochets in Chile: “„Angesichts des Chaos, das in Chile geherrscht hat, erhält das Wort Ordnung für die Chilenen plötzlich wieder einen süßen Klang (Abre numa nova janela)“.

Das ist Martenstein aber auch alles gar nicht so wichtig. Konkrete Politik oder Regierungsvorhaben von Parteien interessieren ihn nicht wirklich. Und wenn, dann vor allem auf der Seite des maoistischen oder stalinistischen Totalitarismus der Vergangenheit.

Gegenwärtig kämpft er für vermutlich für seine Leser*innen bei der AfD. So eine ökonomische Basis will man ja auch nicht verschrecken. Von irgendwas muss man leben. Die Zeiten auch für Kolumnisten sind hart. Da sei ihm jede Einnahmequelle von ganzem Herzen gegönnt.

Martenstein interessiert sich nicht wenig dafür, was Politiker machen. Eher für das, was sie sind was sie sind. Patriot (Willy Brandt), rechts (Adenauer, de Gaulle, Churchill, Reagan, Thatcher) - okay, dass manche von denen auch die Nazis bekämpften (Adenauer eher nicht, der holte sie sich noch ins Kanzleramt, Herrn Globke z.B.) oder die EWG als Vorläufer der EU als Wirtschaftsgemeinschaft mit anderen zusammen gründeten, das weiß sogar Martenstein. Ansonsten teilt sich für ihn die Welt seit 1789 sauber in rechts und links.

“Rechts und links sind seit 1789 die beiden Grundrichtungen aller demokratischen Staaten. Rechte lehnen ein sozialistisches Wirtschaftssystem ab. Sie verteidigen das Unternehmertum. Sie sind für Traditionen. Sie halten die Familie für ein gutes Modell und sie mögen ihr Land.”

Seltsamerweise tauchen da weder die Liberalen noch der Adel auf. Linke im Sinne des Marxismus z.B. gab es 1789 noch gar nicht - wenn man auf der Rechten auch dazu neigt, noch die Jakobiner als frühe Sozialisten zu behaupten. Als sei die französische Revolution keine bürgerliche gegen die Kirche und den Adel gewesen und als sei nicht Deutschland erst unter Führung der Hohenzollern überhaupt entstanden.

Alles Marginalien, für Martenstein gibt es nur links und rechts - und dass es die von bürgerlichen Unternehmern angetriebene Industrialisierung war, die nachhaltig Traditionen zerstörte, ist ihm auch nicht weiter wichtig. Hauptsache links und rechts und sonst gar nichts!

Und Meinungen. Martenstein geht es um Meinungen. Die politischen Praxen eines Franz-Josef Strauß, sei es nun die SPIEGEL-Affäre, das Starfighter-Desaster, der H30-Skandal, die Heubl-Affäre, alles rund um Airbus (Abre numa nova janela) - egal. Dabei haben Jens Spahn und die neu aufgedeckten AfD-Seilschaften vermutlich einiges von den Bayern gelernt (Abre numa nova janela). Sei’s drum. Es geht ihm ja um Meinungen. Solche z.B.:

“Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören, in ihre Löcher.“

Das ist auch von Strauß. Das findet selbst Martenstein eklig. Aber die CSU sei ja schließlich auch nicht verboten worden.

Die Verfassungsschutzgutachten und die Urteile von Gerichten in Köln zur AfD findet er nicht weiter erwähnenswert. Diese Expertisen schließen vom ethnisch bestimmten Volksbegriff der AfD auf Gründe, die auch für ein Parteiverbot relevant sein könnten. Macht nichts, denkt Martenstein. Es gibt nur Meinungen!

Insofern: Nicht nur die arg nonchalante Art, mal eben so wie Storch im Schilf durch die Realhistorie zu staksen, um hier und da einen Fisch zu fangen und ansonsten zwischen links und rechts und sonst gar nichts zu unterscheiden, ganz, als sei er Kolumnist bei der BILD im Jahre 1967 oder 1977, hält er die Rede mit einem Überschuss der Rhetorik über die Logik. Dagegen hat schon Platon gewettert.

Was Martenstein sagt, stimmt lediglich halbwegs - so weit, wie es reicht. Das Problem liegt nicht im Gesagten, sondern in dem, was die Rede ausblendet: in ihren blinden Flecken. Die um so mehr im Trüben verschwimmen, je glänzender die Oberfläche schillert.

Hannah Arendt, die Theoretikerin des Totalitarismus aus eigener Erfahrung, hätte Martenstein an einer Stelle zugehört, an der anderen applaudiert – und an einer dritten vermutlich den Saal verlassen. Nicht aus Empörung. Aus Konsequenz.

Sie anzuführen ist sinnvoll, weil sie auch als radikale Kritikerin des Stalinismus auftrat. Der Begriff “Schauprozess” zu Beginn der Martenstein-Rede spielt auf die stalinistischen Säuberungen in den 30er Jahren an. Arendt attackierte nach dem 2. Weltkrieg jene, die nur noch “Meinungen” absondern, statt wahr zu sprechen und zu schreiben. Sie setzte auf gemeinsames politisches Handeln der Verschiedenen als Medium der Politik, nicht auf “meinen”. Auch sie arbeitete als Kolumnistin - u.a. für die deutschsprachige, jüdische Zeitung “Aufbau” in Manhattan.

Ihre potenzielle Sicht auf die Martenstein-Rede sei nun dargestellt.

I. Demokratie ist nicht Mehrheitsherrschaft

Martensteins zentrale These lautet:

„Genau diese Idee – alle Macht muß durch den Willen der Mehrheit gerechtfertigt sein – ist die Grundlage unserer Verfassung.”

Der Satz klingt selbstverständlich. Ist er aber nicht.

Arendt hat in Über die Revolution (1963) gezeigt, dass die großen demokratischen Gründungsmomente des 18. Jahrhunderts – und insbesondere die amerikanische Verfassung – nicht in der Souveränität der Mehrheit gründeten, sondern in der Garantie unveräußerlicher Rechte. Die Grundrechte im Grundgesetz sind solche Rechte. Sie gelten für alle Menschen, nicht nur und schon gar nicht für nur ethnisch definierte Deutsche. Eben letztere Konzeption wiesen die Verfassungsschutzgutachten als zentral für die noch zu prüfende Verfassungsfeindlichkeit der AfD aus. Formuliert finden sich die Grundrechte in den ersten 20 Artikeln der Verfassung. Das Grundgesetz selbst ist in seiner Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) dieser Arendtschen Intuition verpflichtet: Es gibt Normen, die auch eine verfassungsändernde Mehrheit nicht antasten darf. Dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die AfD nicht etwa nur irgendetwas meint, sondern als Gesetz und administratives Handeln etwas anstrebt, was diesen widerspricht, spricht das für ein Verbot - nicht eine Mehrheitsentscheidung, die diese Rechte abschafft, dagegen.

Tocqueville hatte bereits ein Jahrhundert früher gesehen, wohin eine ungebremste Mehrheitsherrschaft führt: nicht in offene Diktatur, sondern in eine sanfte Tyrannei, die Konformität erzwingt, den öffentlichen Raum homogenisiert und Anderssein sozial vernichtet. Und das, ohne ein einziges Verbot auszusprechen. (De la démocratie en Amérique, 1835/1840.) Martensteins Rede enthält, ironischerweise, selbst eine Variante davon: Sie beschreibt eine kulturelle Hegemonie der Linken, die Andersdenkende ausgrenzt. Nur zieht er nicht den Schluss, der sich aufdrängt: dass Mehrheitsherrschaft als solche keine hinreichende Legitimationsquelle für Demokratie ist – unabhängig davon, welche Mehrheit regiert. Und dass eh nie von einer linken Hegemonie in Deutschland die Rede gewesen sein kann. Auch Angela Merkel regierte im Namen der CDU. Es kann phasenweise von liberaler Hegemonie im Sinne einer stets unter Druck stehenden Bürgerrechtsorientierung die Rede sein. Die taucht ganz zum Schluss in Martensteins Rede auch kurz auf. Ansonsten lesen sich seine Äußerungen so, dass er den Citoyen, den an Grundrechten orientierten, demokratischen Liberalen, Dahrendorf, Genscher, Scheel, rückdatierend schon 1789 der Linken zuschlägt.

Arendt formulierte zudem die Perspektive des “selbstbewussten, jüdischen Paria” aus. Eben dem, der sich weigert, Parvenu mittels Assimilation an die christlich-preußische Mehrheitsgesellschaft zu werden - ein “Emporkömmling”. Gäbe es nur Mehrheitsentscheidungen ohne Minderheitenrechte, dann, ja, würde genau das passieren, was Arendt tatsächlich passiert ist: Verhaftung, Flucht, Entrechtung als Flüchtling und ab 1938 Staatenlose in Paris, dann Internierung. Auch, wenn es “nur” bei Entrechtung” durch Mehrheitsentscheidungen bliebe, ist das schon schlimm genug.

Martenstein suggeriert zwar eine Pluralität der Meinungen, lässt aber außer Acht, wie tief bis in die AfD-Wahlprogramme hinein die Entrechtung von Minderheiten - Queers, Muslime, Alleinerziehende - bereits als politische Praxis, nicht Meinung, in Erscheinung tritt. Die auch nicht Meinungen, sondern Seinsweisen und Lebensformen indirekt sanktioniert.

II. Das Recht, Rechte zu haben

Hier tritt Arendts schärfste Klinge ins Bild. In Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (1951) entwickelt sie die vielleicht radikalste Kritik an der Idee der universalen Menschenrechte, die paradoxerweise selbst eine Verteidigung dieser Rechte ist. Ihre These: Menschenrechte, die nur durch Staatsbürgerschaft garantiert werden, sind keine universellen Rechte. Sie sind Privilegien der Zugehörigen. Wenn da kein Staat ist, der meine Rechte achtet und sie ggf. durchsetzt, dann bin ich ausgeschlossen nicht nur aus einem “Staatsvolk”, sondern im schlimmsten Fall auf das nackte Leben reduziert aus der Idee der Menschheit ausgeschlossen, ohne irgendwelche sozialen Bezüge. Meine Meinung, meine Freiheit, mein Schutz interessiert niemanden mehr. Ich bin überflüssig und entmenschlicht.

Das Paradoxon zeigt sich an den Staatenlosen und Flüchtlingen schon nach dem Ersten Weltkrieg - nach dem zweiten noch einmal verschärft. Diese Menschen wurden auf ihre bloße vegetative Funktion reduziert – und genau deshalb schutzlos. Je mehr sie “nur noch” Menschen waren, ohne nationale Gemeinschaft, ohne Pass, ohne politische Zugehörigkeit, desto weniger galten die Menschenrechte für sie. Das Fundamentale ist daher nicht dieses oder jenes Recht, sondern das Recht, Rechte zu haben – das Recht auf Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft, die Rechte überhaupt erst verbürgt.

Martenstein erklärt restriktive Migrationspolitik lapidar für legitim, weil Dänemark oder Australien sie praktizieren. Aber er fragt nicht, was es bedeutet, wenn Menschen – legal oder faktisch – dauerhaft aus dem Schutz politischer Gemeinschaften ausgeschlossen werden: durch Abschiebehaft, durch Kettenduldung, durch strukturelle Rechtlosigkeit in Lagern. Diese Frage ist keine sentimentale. Sie ist die Frage, die Arendt aus Gurs, wo sie interniert war, und dem Pariser Exil mitgebracht hat. Wer sie nicht stellt, hat den Kern der Desaster des 20. Jahrhunderts nicht verstanden.

Das Problem ist nicht, ob eine Gesellschaft ihre Migrationspolitik regulieren darf. Selbstverständlich darf sie das. Das Problem ist, wie sie es tut – ob die Menschen, die sich außerhalb des Staatsbürgerstatus befinden, dennoch in einen Schutzraum politischer Rechte eingeschlossen bleiben oder in eine Zone des Nichts außerhalb politischer Ordnungen gestoßen werden. Und das fordert nicht nur die AfD. Das ist nunmehr EU-Politik.

Die Frage nach der Forderung nach einem Verfahren zur Prüfung eines AfD-Verbots wird ja auch deshalb von anderen Parteien ignoriert, weil dann klar würde, dass einige selbst den Boden der Verfassung mutmaßlich längst verlassen haben. Diese ist gekoppelt an Allgemeine Menschenrechte, an die Genfer Konvention und andere rechtliche Regelungen, die nicht zuletzt auch Schlüsse aus jenen Problemen zogen, die Arendt beschrieben hat.

Arendt zeigt auch auf, wie die Entrechtung in die Gesellschaften zurückwirkt und immer mehr Menschen in ihnen entrechtet werden. Wie, das kann man gerade in den USA beobachten. Doch diesen Prozess erleben wir auch hierzulande. Sie zitiert die “Stalin-Verfassung”: “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”. Brandaktuell. Meines Erachtens kann man die Zuspitzung dieser Prozesse in AfD-Wahlprogrammen lesen

III. Der ethnische Volksbegriff als Angriff auf die Pluralität

Martenstein spricht nicht explizit von einem ethnischen Volksbegriff. Aber er verteidigt eine politische Bewegung, in der Teile dieses Begriffs verankert ist – und er tut es, ohne diese Dimension zu problematisieren. Das ist nicht harmlos.

Arendts politisches Denken ruht auf einem einzigen Fundament: der Pluralität. In Vita Activa (1958) schreibt sie, dass die Bedingung des Politischen die Tatsache sei, dass Menschen verschieden sind – nicht trotzdem, sondern deshalb können sie gemeinsam handeln. Politik entsteht nicht aus dem Gemeinsamen, sondern aus dem Verschiedenen. Ein ethnischer Volksbegriff, der politische Zugehörigkeit an Abstammung, Herkunft oder kulturelle Homogenität knüpft, zerstört genau diese Bedingung. Er verwandelt die politische Gemeinschaft in eine biologische oder kulturelle “Schicksalsgemeinschaft “– und damit in genau das, das Arendt als Vorstufe zum Totalitarismus analysiert hat.

Das ist keine überdrehte Gleichsetzung von rechtskonservativ und nationalsozialistisch. Martenstein hat recht, dass diese Gleichsetzung intellektuell unredlich ist. Adenauer war kein Nazi. Strauß war, na ja, okay, ja, er war kein Nazi.

Aber zwischen Strauß und einem ethnischen Volksgedanken liegt gleichwohl eine Differenz, die Martenstein aufhebt. Die Frage ist nicht: Ist die AfD die NSDAP? Die Frage ist: Welche Logik entfaltet ein politisches Programm, das ethnische Homogenität zur Voraussetzung demokratischer Legitimität macht?

Arendt hat gezeigt, dass diese Logik nicht irgendwo endet, sondern dass sie eine Richtung hat – weg von der Pluralität, hin zur Ausmerzung des Unterschieds.

IV. Wahrheit, Meinung und die Politik der Auflösung

In ihrem Essay Wahrheit und Politik (1967) trifft Arendt eine Unterscheidung, die für die gegenwärtige Debatte kaum überschätzt werden kann: die zwischen Tatsachenwahrheiten und Meinungen. Meinungen sind legitimerweise Gegenstand des politischen Streits. Tatsachen sind es nicht. Wer Tatsachen in Meinungen verwandelt, zerstört die Grundlage, auf der politisches Urteilen überhaupt möglich ist.

Martenstein selbst tendiert an einer Stelle zu genau dieser Auflösung. Er betont wiederholt:

„Es kommt nicht auf richtig oder falsch an. Es geht nur darum, ob etwas in einer Demokratie erlaubt sein muß oder nicht.”

Diese Formulierung klingt tolerant. Sie ist es nicht. Sie neutralisiert den inhaltlichen Gehalt politischer Positionen vollständig und reduziert die Demokratie auf ein Verfahren, dem jeder Inhalt eingespeist werden kann, solange er nur mehrheitsfähig ist.

Arendt würde sagen: Es gibt Positionen, die keine Meinungen sind, sondern Tatsachenleugnungen. Die Behauptung, ethnische Homogenität sei eine Voraussetzung für stabile Demokratie, ist historisch falsch – sie widerspricht der Tatsache, dass die erfolgreichsten Demokratien der Geschichte heterogene Gesellschaften waren und sind. Wenn Meinungsfreiheit bedeutet, dass dieser Unterschied aufgelöst wird, dann schützt sie nicht mehr das freie Denken, sondern die Verbreitung von Lügen mit Hilfe demokratischer Mehrheiten.

V. Totalitarismus in der Demokratie – das Eigentliche

Hier liegt der subversivste Teil von Arendts Erbe. Totalitarismus ist für sie keine Regierungsform, die nur in Diktaturen vorkommt. Er ist eine Tendenz, die unter bestimmten Bedingungen auch in demokratischen Ordnungen entsteht. Drei dieser Bedingungen sind relevant und seien noch einmal zusammen gefasst:

Erstens: die exklusive Kopplung von Menschenrechten an Staatsbürgerschaft. Wenn nur Bürger Rechte haben, werden Nicht-Bürger zu Überflüssigen. Und die Behandlung des Überflüssigen – die administrative Verwaltung von Menschen, denen kein Recht mehr gilt – ist das historische Laboratorium des Totalitarismus. Diese Tendenz ist in restriktiver Migrationspolitik nicht zwingend, aber sie latent vorhanden. Sobald sie aufhört zu fragen, wie die Würde jener geschützt wird, die sie trifft.

Zweitens: ein ethnischer oder kulturell-exklusiver Volksbegriff. Er entscheidet vorab, wessen Stimme zählt und wessen nicht – und er schließt damit bestimmte Menschen aus der politischen Gemeinschaft aus. Und das, bevor das demokratische Verfahren auch nur beginnt.

Drittens: eine Mehrheitsherrschaft ohne institutionelle Schranken. Wenn die Mehrheit entscheidet, wer Rechte hat – und nicht das Recht selbst – dann ist das demokratische Verfahren zur Waffe gegen seine eigene Grundlage geworden. Das ist keine hypothetische Gefahr. Es ist die Lehre aus Weimar: Die NSDAP kam nicht durch einen Staatsstreich an die Macht, sondern durch Wahlen und durch die Bereitschaft demokratischer Kräfte, die Grundrechte von Minderheiten der politischen Arithmetik zu opfern.

Martenstein warnt eindringlich vor denen, die durch Parteiverbote die Demokratie abschaffen. Diese Warnung ist berechtigt. Aber er sieht nicht – oder sieht weg –, dass dieselbe Demokratie auch durch ihre eigenen Mehrheiten abgeschafft werden kann: von innen, verfahrensmäßig korrekt, mit populärer Akklamation.

VI. Was Arendt Martenstein zugestehen würde – und was nicht

Arendt war keine Moralistin. Sie wäre Martenstein nicht mit erhobenem Zeigefinger gegenübergetreten. Sie hätte ihn an einem Punkt ernst genommen und an einem anderen zerpflückt.

Ernst genommen: Die Instrumentalisierung des Demokratiebegriffs zur Ausschaltung politischer Konkurrenz ist tatsächlich eine der gefährlichsten Pathologien moderner Demokratien. Wer Wahlergebnisse nicht akzeptiert, weil sie ihm nicht passen, und das mit dem Schutz der Demokratie begründet, begeht eine Selbstwiderspruch, der historisch blutig enden kann.

Das ist das, was das Trump-Regime gerade betreibt - das sich sehr deutlich für die AfD ausspricht. Es ist die Logik des Orban-Regimes - mit dem die AfD sympathisiert (und Herr Dobrindt mutmaßlich auch). Es ist die Putins.

Die Orientierung an Putin kann in AfD-Programmen meines Erachtens aufgespürt werden. Z. B. da, wo sie von dem Ende der Bewerbens “nicht reproduktiven Sexualverhaltens” schreibt. Da schimmern “Homopropaganda”-Gesetze durch. Ja, Homosexualität blieb auch unter Adenauer verboten - unter Anwendung eines von den Nazis eingeführten Paragrafen. Die Gutachter beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957 - Helmut Schelsky und Hans Giese z.B. - waren ehemalige, aktive Nationalsozialisten. Die Polizisten, die Schwule verfolgten, waren oft die selben wie vor 1945. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in den letzten Jahren hat das korrigiert. Das Urteil von 1957 ist geradezu ein Mahnmal für das, was passiert, wenn Vorstellungen der Dominanzkultur zu Recht werden. Wenn Verschiedenheit nicht Maßstab bleibt. Das Agitieren gegen Queers durch die AfD operiert in diesem Sinne.

Zerpflückt: Demokratie bedeutet nicht allein die Herrschaft der Mehrheit. Sie bedeutet die institutionelle Sicherung der Pluralität – die Garantie, dass auch Minderheiten Rechte haben, die keine Mehrheit antasten darf. Das gilt für politische Minderheiten. Es gilt aber ebenso für jene, die Martenstein in seiner Rede gar nicht vorkommen lässt: für die Staatenlosen, die Schutzsuchenden, die Menschen ohne Pass und ohne politische Heimat. Für Queers, für Muslime, für Alleinerziehende, für Nicht-Weiße.

Ihr Recht, Rechte zu haben, ist keine humanitäre Sentimentalität. Es ist das Fundament, auf dem jede politische Ordnung steht, die das Adjektiv „demokratisch” verdient.

Wer dieses Fundament beschädigt – durch ethnische Exklusion, durch die Kopplung von Würde an Staatsbürgerschaft, durch die Preisgabe der Pluralität an die Mehrheit –, der betreibt nicht die Rettung der Demokratie. Er betreibt ihre Aushöhlung. Langsam, demokratisch legitimiert, vielleicht mit guten Absichten. Vielleicht aber auch mit ganz anderen.

Das ist, wie Arendt wusste, die gefährlichste Variante.

Quellen: Martenstein, Harald, Harald Martensteins Brandrede: „Wir reden über das Ende der Demokratie“, in: Junge Freiheit (14.2. 2026); Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (1951); Hannah Arendt, Über die Revolution (1963); Hannah Arendt, Vita Activa (1958); Hannah Arendt, Wahrheit und Politik (1967, in: Zwischen Vergangenheit und Zukunft); Alexis de Tocqueville, De la démocratie en Amérique (1835/1840); Giorgio Agamben, Homo Sacer (1995); Alexander Hamilton/James Madison/John Jay, The Federalist Papers, No. 51 (1788)

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