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Law & Order ade: Wie die FPÖ für die Verbreitung von digitaler Gewalt kämpft

Über Jahrzehnte hinweg hat die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) ihren Markenkern in diesem Punkt behutsam gepflegt: Sie verstand sich selbst als DIE Partei von „Recht und Ordnung“. Das ist auch prominent in ihrem Parteiprogramm verankert, dort heißt es wörtlich: „Wir bekennen uns zu einem Rechts- und Sozialstaat, in dem Recht und Ordnung sowie soziale Verantwortung das Zusammenleben prägen.“

So steht es im Parteiprogramm der FPÖ

Das galt für die Partei und ihre Netzwerke lange auch im Internet, wo sie sich u.a. durch Einschüchterungsklagen gegen Kunstschaffende, Forschende und Journalist:innen hervortaten. Alles unter dem Motto: Recht muss Recht bleiben, auch im digitalen Raum. Seit einiger Zeit scheint die Partei aber nun in diesem Punkt einen Wechsel zu vollziehen. Denn jetzt will man offenbar Wegbereiterin der digitalen Gewalt sein.

Beispiel Nepp: Das Instrument der sinnentstellten Verkürzung

Und dabei setzt man mitunter auch auf die Verbreitung von Unwahrheiten, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. So feierte der Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp auf der Musk-Plattform „X“, dass das Gericht folgende Äußerungen bestätigt hätte:, „Die Bohrn-Menas „sprechen Scheissdreck“ und sind „charakterlos, primitiv, eine Schande“. Das wäre von der freien Meinungsäußerung gedeckt und nicht überschießend.

Der Original-Tweet von Dominik Nepp

Das Oberlandesgericht Wien hat also festgestellt, dass Veronika & Sebastian Bohrn Mena „Scheissdreck“ sprechen und „charakterlos, primitiv, eine Schande“ wären? Nein, das hat es ganz und gar nicht. Und Menschen dürfen auch nicht einfach so im Netz als „charakterlos und primitiv“ bezeichnet werden. Denn Nepp hat hier „sinnentstellt verkürzt“, wie Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer es formuliert.

Auch Anwalt Sascha Flatz verbreitete das schnell, der FPÖ-Kader und Rechtsextreme vertritt und sich neuerdings in zahllosen Postings an uns abarbeitet. Er fühlt sich als Opfer, weil auf seinem Profil widerwärtige Kommentare gegen uns veröffentlicht wurden und er sich dafür vor Gericht nun verantworten muss. Hochgradig fragwürdig, wenn ausgerechnet ein Anwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, so agiert. Hier (Öffnet in neuem Fenster) kann man mehr über ihn lesen.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/0386471c-3cf9-4a98-a61b-23b670f907b0 (Öffnet in neuem Fenster)

Mehrfach falsch - vielfach verbreitet

Zurück zu Nepp: Was er in seinem Posting verschweigt, ist die wesentliche rechtliche Einschränkung durch das Oberlandesgericht. Demnach wurden beleidigende Aussagen ausschließlich im engen Rahmen einer konkreten politischen Auseinandersetzung als Meinungsäußerungsfreiheit eingestuft - keinesfalls jedoch als generelle Erlaubnis, uns mit primitiv-verletzenden Begriffen kontextlos zu diffamieren.

Die Äußerung von Nepp ist somit nicht nur falsch, sondern gleich mehrfach irreführend und wird von uns in dieser Form keinesfalls akzeptiert. Wir haben unmittelbar eine Klage und einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht, um die weitere Verbreitung von Dominik Nepps Tweet zu unterbinden.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/7c41c966-4d2e-40a1-aaf0-ba7288ad1873 (Öffnet in neuem Fenster)

Doch der Schaden ist bereits angerichtet, immerhin haben führende Parteikader wie FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky, FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss, FPÖ-Landtagsabgeordneter Leo Lugner oder FPÖ-Wien-Parteisekretär Lukas Brucker das Posting von Nepp schon verbreitet.

Gegen Verharmlosung bis zum Höchstgericht

Die ursprüngliche Causa (Öffnet in neuem Fenster), in der das OLG zu dieser falsch zitierten Entscheidung kam, ist übrigens auch noch nicht abgeschlossen. Denn wir haben uns entschlossen bis zum Höchstgericht zu gehen, um dieser Relativierung von digitaler Gewalt zu widersprechen. Das geht im konkreten Fall nur über eine „Anregung auf Einbringung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluss des OLG Wien“, wie es juristisch korrekt formuliert heißt.

In seinem Schriftsatz führt unser Anwalt Robert Kerschbaumer dazu aus: „Der Beschluss des OLG Wien leidet an schwerwiegenden methodischen Mängeln, indem er die zwingend gebotene Feststellung des Sinngehalts im situativen Kontext unterlässt. Er steht damit im Widerspruch zu den klaren Vorgaben der Generalprokuratur. Die rechtliche Würdigung erfolgte ohne taugliche Sachverhaltsbasis und führt zu einer unvertretbaren Verharmlosung von Hass im Netz.“

Zigtausende Euro an Rechtskosten

Gegen die FPÖ bzw. führende Repräsentanten der Partei und ihres Netzwerks sind bereits dutzende Klagen und Anträge von uns im ganzen Land gerichtsanhängig. Die Rechtskosten dürften für die Partei mittlerweile zigtausende Euro betragen. Und doch scheint die Partei keine Anstalten zu machen, sich in ihren Äußerungen zu mäßigen oder dafür einzutreten, dass auch im Internet „Recht und Ordnung“ eingehalten werden.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/cbbbb4d5-02d1-4e46-a5db-6e45a9c314dc (Öffnet in neuem Fenster)

Das dürfte damit zusammenhängen, dass sich die Aufregung für die Partei auf andere Weise lohnt. Denn Hass, Wut und Empörung haben sich längst zu einem profitablen Geschäftsmodell (Öffnet in neuem Fenster) für die FPÖ entwickelt. Beleidigungen bringen Klicks, Klicks führen in sozialen Netzwerken zu mehr Reichweite, diese wiederum lässt sich in Wählerstimmen konvertieren. Es könnte also sein, dass hier gezielt mit Rechtsbrüchen gearbeitet wird, um für Aufregung zu sorgen.

Gefahr für die Demokratie insgesamt

Der Schäden für die Demokratie und den Rechtsstaat sind jedenfalls enorm. Denn die FPÖ verklärt strafrechtlich relevante Kommentare zur „Meinungsfreiheit“ und treibt damit ihre Anhänger:innen, die diese verbreiten, in Vorstrafen. Diese wiederum fühlen sich vom Staat drangsaliert und wähnen sich in einer „Gesinnungsdiktatur“, bloß weil sie ihrem Hass im digitalen Raum nicht freien Lauf lassen können. Eine Abwärtsspirale.

Und gerade, wenn wir vermuten müssen, dass hier eine perfide Masche angewandt wird, dürfen wir die Rechtsbrüche nicht ungeahndet lassen. Denn sie haben einen enormen Symbolcharakter und führen zu einer Potenzierung der digitalen Gewalt. FPÖ-Anhänger orientieren sich schließlich, dies belegen jüngst getätigte Aussagen von digitalen Gewalttätern vor Gericht, an ihren Vorbildern wie Herbert Kickl.

Anhänger werden in Vorstrafen getrieben

Wenn im Bierzelt von der FPÖ-Partei-Elite über politisch Andersdenkende offen als „linke Zecken“ gesprochen wird, dann werden diese Äußerungen mitunter auch von den FPÖ-Sympathisanten übernommen. Im Gegensatz zu ihren Vorbildern, siehe die wirkungslos verpuffte Anzeige von Andreas Babler gegen Herbert Kickl, können sie sich aber nicht hinter einer parlamentarischen Immunität verschanzen und erhalten rechtskräftig eine Vorstrafe, wie dieser Fall (Öffnet in neuem Fenster) zeigt.

Und das macht das Vorgehen der FPÖ so verantwortungslos wie perfide: Die Kosten für ihre eigenen Rechtsbrüche übernimmt die Steuerzahler:innen, rechtliche Konsequenzen müssen sie selbst aufgrund ihrer Stellung jedoch oftmals nicht fürchten. Die Stimmung im Land wird aufgeheizt und die Gesellschaft gespalten. Den sich wehrenden Opfern auch noch die Schuld an ihrem Leid zuzuschieben, ist der Gipfel dieser Niedertracht.

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Kategorie Vor Gericht

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