[Ein passendes Live-Online-Seminar zum Thema “Verjährungsunterbrechung und -neubeginn im Vollstreckungskontext” gebe ich am 16.05.2024. Noch schnell hier (Öffnet in neuem Fenster) anmelden.] Die Vollstreckungsbehörde hat ein Bußgeld beizutreiben. Sie stellt fest, dass der Schuldner nach unbekannt verzogen ist, und fragt sich, ob dadurch die Vollstreckungsverjährung unterbrochen ist oder ruht?
Datum
01.05.2024
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.