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[Aktualisierte Fassung vom 27.08.2022] Zahlreiche Arbeitgeber gewährten ihren Mitarbeitenden in den vergangenen Jahren und Monaten Corona-Prämien oder Corona-Sonderzahlungen. Hat ein Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen pfändbar oder unpfändbar sind.

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