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Vollstreckungsrechtliche Bedeutung des “Mehraufwands-Wintergeldes”

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Opens in a new window)] Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und danach beim Arbeitgeber die Lohnabrechnungen angefordert. Danach hat der Schuldner ein “Mehraufwands-Wintergeld” erhalten. Was hat es damit auf sich? Ist das “Mehraufwands-Wintergeld” pfändbar? Wird es von der Lohnpfändung erfasst?

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