Hier (Opens in a new window) hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend passende Musterformulierungen.
Date
March 20, 2023
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