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Richtungsweisend: Oberlandesgericht untersagt Hetzschrift von Nadia Danneberg

Die am 18. Mai 2026 getroffene Entscheidung des Oberlandesgericht Wien auf Antrag von Dr. Sebastian Bohrn Mena ist eine klare Absage an eine Form politischer Hetzschrift, die sich als Analyse tarnt, tatsächlich aber auf etwas viel Dunkleres hinausläuft: Die psychologische Vernichtung eines politischen Gegners mit pseudowissenschaftlichem Anstrich. Die Symbolkraft dieser von Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer erwirkten OLG-Entscheidung gegen die in Wien praktizierende Psychotherapeutin Nadia Danneberg, kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Im Zentrum dieses Falls steht das im Eigenverlag erschienene Buch „Handbuch der Doppelmoral“ der Wiener Psychotherapeutin Nadia Danneberg. Es handelt sich dabei um ein im Herbst 2025 erschienenes, rund 500 Seiten starkes Werk, das sich liest wie eine Mischung aus politischem Pamphlet, Obsessionstagebuch und KI-generierter Küchenpsychologie, ohne jegliche Nennung der hierfür genutzten Quellen.

Vielfach wird Sebastian nicht politisch kritisiert, sondern geradezu seziert, etikettiert und pathologisiert. Es fallen Begriffe wie „Narzissmus“, „Zwanghaftigkeit“ oder „Monomanie“, die Rede ist von „unbewussten inneren Konflikten“. Das sind keine zufälligen Formulierungen. Das ist ein kalkulierter Versuch, einen Menschen öffentlich als psychisch krank zu stigmatisieren.

Eindruck fachlicher Diagnosen erzeugt

Und genau hier zog das Gericht nun eine Grenze. Das OLG Wien untersagte mit seinem Entscheid vom 18. Mai 2026 zentrale Passagen des Buches per einstweiliger Verfügung. Verboten werden unter anderem Zuschreibungen, die den Eindruck erwecken, Sebastian würde „narzisstische Persönlichkeitsmerkmale“, „psychopathische Züge“ oder eine „krankhaft geschädigte“ psychische Gesundheit aufweisen.

Das Gericht erkennt unmissverständlich: Wer sich, wie Nadia Danneberg, öffentlich als Psychotherapeutin inszeniert und gleichzeitig politische Gegner mit psychiatrisch klingenden Etiketten versieht, erzeugt den Eindruck fachlicher Diagnosen – selbst dann, wenn irgendwo klein gedruckt steht, es handle sich „nicht um medizinische Diagnosen“. Diese durchsichtige Nebelgranate hat ihre Wirkung also verfehlt.

Schmähschrift hat Grenzen überschritten

Das ist der eigentliche Kern dieser Entscheidung: Man kann sich nicht erst die Autorität therapeutischer Expertise und wissenschaftlicher Fachkenntnis umhängen und sich dann mit einem Satire-Hinweis aus der Verantwortung stehlen. Denn genau das versucht das Buch. Dort wird von der „freudianischen roten Couch“ gesprochen, die Autorin verweist demonstrativ auf ihre psychotherapeutische Ausbildung und erklärt, sie wolle die „Dynamik“ eines angeblichen „Gutmenschen“ verständlich machen.

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Auch ihr Studium als Kommunikationswissenschaftlerin wird geradezu inflationär von Danneberg im Buch erwähnt. Das Gericht hält dazu fest, dass Leser dadurch zwangsläufig annehmen müssten, hier spreche eine ausgewiesene Fachfrau über den psychischen Zustand eines Menschen. Und genau das sei unzulässig, so das Gericht. Es hält in seiner richtungsweisenden Entscheidung dazu wie folgt fest:

Ungeachtet der Relativierung, die die Beklagte vorzunehmen versucht, und unabhängig vom konkreten Zusammenhang, in den die in Rede stehenden Äußerungen eingebettet sind, entsteht daher für den Adressaten in der gebotenen Gesamtbetrachtung der Eindruck, dass diese Aussagen auf einer fachkundigen Einschätzung der Beklagten beruhen, die sie kraft ihrer psychotherapeutischen Ausbildung über die psychische Gesundheit des Beklagten anstellt.“

Politiker Konflikt wird psychopathologisiert

Diese Entscheidung ist deshalb so bedeutend, weil sie eine Entwicklung stoppt, die längst über soziale Netzwerke hinausgeht: Die Pathologisierung politischer Gegner. Früher nannte man Menschen „links“, „rechts“ oder „naiv“. Heute werden sie zu „Psychopathen“ oder „Gestörten“ erklärt. Der politische Konflikt wird psychopathologisiert, Andersdenkende kurzerhand zu Krankheitsfällen erklärt.

Das ist brandgefährlich. Denn wer Menschen psychologisch entwertet, entzieht ihnen ihre Legitimität als politische Akteure. Es ist die Sprache autoritärer Bewegungen: Der Gegner irrt nicht – er ist kaputt. Besonders verstörend wird der Fall durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Das OLG Wien untersagt ausdrücklich auch die Eingabe personenbezogener Daten unserer minderjährigen Kinder in KI-Systeme wie ChatGPT sowie die Veröffentlichung daraus generierter Inhalte.

Man muss sich das einmal vorstellen: Eine politische Fehde eskaliert so weit, dass mittels KI darüber spekuliert wird, welche Auswirkungen das Verhalten eines Aktivisten angeblich auf seine Kinder habe. Das ist keine Debatte mehr. Das ist digitale Grenzüberschreitung mit pseudotherapeutischer Maskierung.

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Entscheidung mit enormer Signalwirkung

Gerade darin liegt die Abgründigkeit dieses Buches. Es geht nicht bloß um Polemik. Polemik gehört zur Demokratie. Es geht um die Simulation wissenschaftlicher Autorität zur moralischen Vernichtung einer Person. Das Buch arbeitet mit Begriffen aus Therapie, Psychologie und Diagnostik, um politische Gegnerschaft als psychische Fehlfunktion erscheinen zu lassen. Und es benutzt KI wie eine moderne Wahrsagerkugel, um diesen Eindruck technisch aufzurüsten.

Dass das Gericht hier einschreitet, hat enorme Signalwirkung. Nicht nur für Österreich. Sondern für eine Öffentlichkeit, in der politische Feindschaft zunehmend therapeutisch aufgeladen wird. Das Urteil sagt im Kern: Nein, man darf Menschen nicht öffentlich psychologisieren, nur weil man sie politisch verachtet. Dabei ist bemerkenswert, dass das OLG Wien keineswegs jede scharfe Kritik untersagt. Aussagen über „moralische Selbstüberhöhung“ oder einen „Rachefeldzug“ wertete das Gericht letztlich als zulässige Werturteile. Gerade dadurch gewinnt die Entscheidung aber noch an Gewicht. Denn sie schützt nicht vor harter Debatte, sie schützt vor dem Missbrauch therapeutischer Autorität als politische Waffe. Und genau wegen dieser besonderen Differenziertheit ist dieses Urteil ein demokratisches Signal.

Denn wenn politische Auseinandersetzungen beginnen, Menschen wie Patienten zu behandeln, wenn Aktivisten öffentlich auf die „rote Couch“ gezerrt werden, wenn Kinder zum Material KI-generierter Spekulationen werden und wenn politische Konflikte in psychiatrische Kategorien übersetzt werden, dann ist eine Grenze überschritten. Das OLG Wien hat diese Grenze nun markiert und ihre Wahrung durchgesetzt.

Unser Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer findet klare Worte: „Dass eine praktizierende Psychotherapeutin die Autorität ihres Berufsstandes als Waffe gegen einen politischen Gegner einsetzt und erst durch ein Gericht gestoppt werden muss, ist ein Armutszeugnis. Hier wurde der Respekt vor der Menschenwürde mit Füßen getreten. Das Oberlandesgericht Wien hat dieser Form der pseudotherapeutischen Demontage nun eine Grenze gesetzt, und es ist gut, dass es diese Grenze gibt. Diese Grenze ist von Frau Mag. Danneberg nun strikt einzuhalten - unabhängig davon, ob sie den Unterschied zwischen therapeutischer Kompetenz und grenzüberschreitender Anmaßung bis heute begriffen hat oder begreifen will.“

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Sujet Vor Gericht

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