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Genderverbote in Hessen - Widersprüche bei Ministerium und HZD

In Hessen berichtet die Frankfurter Rundschau (FR) von einer “Anwendung”, die extra dafür entwickelt wurde um Sonderzeichen ausfindig zu machen. Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) bestreitet eine solche Software entwickelt zu haben. Der Kultusminister Armin Schwarz (CDU) spricht im Landtag ausführlich über diese Anwendung, wann und wie sie eingesetzt wurde. Das Kultusministerium verweist auf die bestreitende Aussage der HZD, es würde keine Software existieren… Irgendwer ist nicht ehrlich, warum?

Inhalt
  1. Fakten

  2. Antworten HZD

  3. Auskunft HZD via fragdenstaat.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

  4. Antwort Kultusministerium

  5. Bewertung & Einordnung

  6. Fazit: Klarstellungsverpflichtung

Die Fakten

In mehreren Artikel berichtet die Frankfurter Rundschau über die hessischen Genderverbote und verweist darin auf eine Software, die von der HZD extra entwickelt worden sei, um eine Datenbank von gegenderten Begriffen zu “reinigen”.

Der erste Artikel vom 04.07.2025 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) wurde von den Journalist*innen Hanning Voigts (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) und Jutta Rippegather (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) erstellt, die für die FR im Landtag als Korrespondent*innen tätig sind und über das aktuelle Tagesgeschehen im Landtag berichten.

In diesem Artikel heißt es:

Ein extra Programm gegen Gender-Sternchen

Doch damit nicht genug: Weil Minister Schwarz die schwarze Nicht-gendern-Ideologie wirklich heilig ist, wurde kürzlich auch die gesamte Fortbildungsdatenbank der Akademie von bösen Unterstrichen, Sternchen und Doppelpunkten gereinigt.

Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) hat dafür extra ein kleines Programm geschrieben, das alle 170 000 Einträge im Archiv automatisiert gescannt und strengstens verbotene Formulierungen wie „Schüler:innen“ in strengstens erlaubte wie „Schülerinnen und Schüler“ geändert hat.

Habt ihr eigentlich keine echten Probleme?

Nota bene: Hoch bezahlte IT-Fachleute des Landes, die sich ganz sicher auch mit realen Problemen befassen könnten, mussten im Auftrag der Landesregierung eine Anwendung programmieren, um die Ankündigungen bereits abgehaltener Workshops von gegenderten Worten zu befreien. Und weil das natürlich nicht überall fehlerfrei funktioniert, mussten Beschäftigte dann noch, wie Schwarz das formulierte, „händisch nacharbeiten“. Also im Archiv rumscrollen und von Hand noch den letzten Doppelpunkt erledigen.

Der Artikel bezieht sich auf eine Aussage des Kultusministers Armin Schwarz in der Fragestunde vom 24.06.2025 im hessischen Landtag. In Frage 174 fragte die Abgeordnete Julia Herz (GRÜNE) nach den Genderverboten. Minister Schwarz antwortete hier wörtlich:  

"{...} Zudem hat die Lehrkräfteakademie keinen Zugriff auf die Datenbank, die zentral durch die HZD verwaltet wird. Daher wurde von der HZD eine Anwendung entwickelt, mit der eine automatisierte Identifikation und Korrektur von Begrifflichkeiten erfolgen kann, die nicht dem amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtsschreibung entsprechen. Das Programm ist Ende Mai über die Datenbank gelaufen und hat die entsprechenden Anpassungen vorgenommen.

An manchen Stellen – das ist möglicherweise ein Hinweis auf das, was Sie angemerkt haben – wird aktuell noch händisch nachgearbeitet, da die korrigierten Texte in der Datenbank teilweise die maximale Textmenge für Veranstaltungsbeschreibungen überschreiten. Das wird voraussichtlich Ende dieses Monats abgeschlossen sein.{...}"

(Kultusminister Armin Schwarz, CDU, 24.06.2025)

Die Aussagen sind im Protokoll nachzulesen und die Debatte kann man sich auf Youtube nachträglich anschauen:

Erster Akt - HZD Pressestelle

Der Aufwand eine eigene Software zu entwickeln, erschien mir ziemlich hoch und unverhältnismäßig, da ich selber mal in der Softwareentwicklung tätig war. Von der Auftragserstellung, Konzipierung, Entwicklung, Qualitätssicherung bis zur tatsächlichen Nutzung der Software müssen mehrere Personen damit beschäftigt sein, um diese Entscheidung zu treffen, entsprechend zu priorisieren und in die Tat umzusetzen.

Ich stellte eine Presseanfrage an die HZD und wollte mehr Details zu dieser Software erfahren, insbesondere zu den entstandenen Kosten.

Am 05.12.2025 bekam ich folgende Antwort per E-Mail:

An der im FR-Artikel beschriebenen Fortbildungsdatenbank hat die HZD keinerlei automatisierte, sprachliche Anpassungen vorgenommen.

(Pressestelle HZD, 05.12.2025)

Mit nur einem Satz wird die Anfrage quasi unbeantwortet zurückgewiesen und ließ eine gewisse “Wortklauberei” vermuten.

Also hakte ich nochmal nach:

Wenn die HZD die Software nicht für die genannte Förderdatenbank entwickelt hat, für welchen Zweck wurde sie sonst konzipiert?

(Julia Monro, 05.12.2025)

Eine Antwort habe ich darauf nicht mehr erhalten.

Zweiter Akt - Auskunftseruchen nach IFG

Anfrage bei FragdenStaat (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden gewährt. Es fördert Transparenz, Kontrolle und Beteiligung von Bürger*innen, indem man ohne Begründung Einsicht in Dokumente erhalten kann. Ausnahmen sind Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und öffentliche Belange.

Über die Plattform fragdenstaat.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) bekommt jede*r einen erleichterten Zugang zum IFG und kann bei Behörden Unterlagen anfordern. Nachdem die Pressestelle der HZD keine Antwort mehr liefern wollte, habe ich eine Anfrage nach dem IFG gestellt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/software-fuer-genderverbote/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Die HZD antwortete auch darauf mit einer ziemlich knappen Begründung mit einem rechtsgültigen Bescheid per Post und verwies auf die bereits erteilte Auskunft über die Pressestelle.

Die Antwort ist nicht nur “lustlos” formuliert, sondern auch juristisch schwach:

  • Eine Presseauskunft ersetzt keinen IFG-Bescheid.

  • Der Bescheid muss eigenständig tragfähig sein (§ 87 HDSIG).

  • Frühere Kommunikation kann keine Begründung substituieren.

Sprachlich wird der Bescheid sehr eng ausgelegt. Man bezieht sich auf den einen Satz: „Software … um Sonderzeichen … ausfindig zu machen“

  • Es ist egal, ob es sich um eine “Software”, ein “Tool”, oder eine “Anwendung” handelt. Eine Behörde darf einen Antrag nicht enger auslegen, als er objektiv zu verstehen ist (§ 85 HDSIG i.V.m. dem Grundsatz der wohlwollenden Auslegung). Es handelt sich hier um einen Begründungsmangel.

  • Nach § 80 Abs. 1 HDSIG (Begriffsbestimmung) sind amtliche Informationen u.a.:

    • Aufzeichnungen,

    • Akten,

    • Vermerke,

    • E-Mails,

    • Konzepte,

    • Protokolle,

    • auch elektronische Daten unabhängig von ihrer technischen Form.

    • Selbst wenn keine „Software“ entwickelt worden wäre, könnten (und müssten) dennoch existieren:

      • interne Abstimmungen,

      • Leistungsbeschreibungen,

      • Vermerke zur Durchführung,

      • Einsatzdokumentationen,

      • E-Mails,

      • Ablaufbeschreibungen,

      • Kostenstellenbuchungen.

  • Das “Nichtvorhandensein”, also das bloße Bestreiten des Vorhandenseins von Informationen genügt nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren Existenz vorliegen. Auch das Bestreiten muss substantiiert sein, denn es liegen konkrete Anhaltspunkte vor:

    • Plenarprotokoll

    • Medienberichte

  • In dieser Konstellation müsste die Behörde zumindest:

    • darlegen, welche Prüfungen sie vorgenommen hat,

    • erklären, welche Prozesse stattdessen stattgefunden haben,

    • und warum keinerlei schriftliche/elektronische Unterlagen existieren sollen.

Dritter Akt - Pressestelle Kultusministerium

Nach den Zurückweisungen der HZD hatte ich viele Fragezeichen und ich fragte auch das zuständige Kultusministerium nach dieser Software mit der Bitte um detaillierte Angaben zu Personal- und Kostenaufwand.

Auch hierauf gab es nur einen Satz als Antwort mit Verweis auf die Antwort der HZD:

Liebe Frau Monro,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben von der HZD eine Rückmeldung zu der Thematik erhalten. Zu dieser gibt es von unserer Seite derzeit nichts hinzuzufügen.

 

Viele Grüße

***

 

Im Auftrag
***
Stellv. Pressesprecherin

(Pressestelle des Kultusministerium Hessen, 12.02.2026)

Bewertung der Vorgänge

1. Aussage des Kultusministers Schwarz

Die Aussage von Minister Schwarz fand im Plenum statt und ist eindeutig und protokolliert:

  • „von der HZD eine Anwendung entwickelt“

  • „automatisierte Identifikation und Korrektur“

  • „Ende Mai über die Datenbank gelaufen“

  • plus: händische Nacharbeiten

Das ist keine vage politische Formulierung, sondern eine technisch-konkrete Beschreibung über

  • die Entwicklung einer “Anwendung”

  • einen automatisierten Lauf über eine zentrale Datenbank

  • Nachbearbeitung wegen technischer Limitierungen

  • konkrete Zeitangaben

Diese Aussage ist überprüfbar, zitierfähig und parlamentarisch verantwortet. Sie ist zudem inhaltlich sehr präzise.

2. Antwort Kultusministerium

1. „Sie haben von der HZD eine Rückmeldung erhalten.”

2. “Von unserer Seite nichts hinzuzufügen.“

Diese Antwort ist journalistisch schwach und politisch hochproblematisch:

  • Das Ministerium delegiert die Verantwortung vollständig an eine nachgeordnete Behörde.

  • Gleichzeitig ignoriert es, dass der Minister selbst im Parlament eine gegenteilige Aussage gemacht hat.

  • Es wird keine Klarstellung, keine Korrektur und keine Einordnung geliefert.

Das ist faktisch ein Ausweichen, kein inhaltliches Dementi.

3. Antwort der HZD

„keinerlei automatisierte, sprachliche Anpassungen vorgenommen“

„Es wurde keine Software entwickelt, um Sonderzeichen für gendersensible Sprache ausfindig zu machen.“

Diese Aussagen sind auffällig eng formuliert und sie bestreiten nicht, dass

  • ein Skript / Tool / Batch / Anwendung lief

  • Texte automatisiert verändert wurden

Sie bestreiten lediglich:

  • dass es „sprachliche Anpassungen“ waren

  • dass „Sonderzeichen für gendersensible Sprache“ gesucht wurden

Das klingt sehr stark nach semantischer Absicherung, nach “Wortklauberei”, nicht nach inhaltlicher Transparenz.

Das ist kein Missverständnis mehr, sondern ein klassischer Fall von widersprüchlicher Behördenkommunikation.

Das bedeutet

  • entweder der Minister hat im Parlament falsch oder irreführend informiert

  • oder die HZD verharmlost / umdefiniert ihre Tätigkeit nachträglich.

Ich habe natürlich nicht locker gelassen und keine ausführlichen Detailfragen mehr gestellt, sondern mich zum Abschluss auf eine einzige Kernfrage konzentriert:

Wie erklärt das Kultusministerium diesen inhaltlichen Widerspruch zwischen der parlamentarischen Aussage des Ministers und der schriftlichen Auskunft der HZD?

Hier zur Transparenz meine komplette Email vom 12.02.2025:

Guten Tag und vielen Dank für die Antwort mit der Bitte um eine Nachfrage. 

Ihre Antwort verweist ausschließlich auf die Stellungnahme der HZD. Diese steht jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zu den Aussagen des Kultusministers in der Fragestunde des Hessischen Landtags am 24.06.2025 (Frage 174, Plenarprotokoll).
Minister Schwarz erklärte dort ausdrücklich, dass „von der HZD eine Anwendung entwickelt“ worden sei, mit der eine „automatisierte Identifikation und Korrektur von Begrifflichkeiten“ vorgenommen wurde und dass diese Anwendung Ende Mai über die betreffende Datenbank gelaufen sei. Diese Angaben sind also sehr präzise. 
Die HZD hingegen teilte mit, es habe „keinerlei automatisierte, sprachliche Anpassungen“ gegeben und es sei „keine Software entwickelt“ worden.

Ich bitte Sie daher um eine Klarstellung:
Wie erklärt das Kultusministerium diesen inhaltlichen Widerspruch zwischen der parlamentarischen Aussage des Ministers und der schriftlichen Auskunft der HZD?


Sollte die Darstellung des Ministers im Landtag unzutreffend oder missverständlich gewesen sein, bitte ich zudem um Auskunft, ob und in welcher Form eine Klarstellung oder Berichtigung der parlamentarischen Aussage vorgesehen ist.

Für eine zeitnahe Rückmeldung danke ich Ihnen.

LG

Julia Monro

(Email an Pressestelle Kultusministerium vom 12.02.2026)

Bis heute (Stand 20.02.2026, 12.00 Uhr) habe ich vom Ministerium keine weitere Antwort mehr erhalten!

Fazit

Dieser Fall löst m.E. eine Klarstellungspflicht aus. Denn:

Die Landesregierung, vertreten durch den Kultusminister Schwarz hat offensichtlich widersprüchliche Angaben im Parlament gemacht. Falsche Tatsachenbehauptungen sind im Parlament korrekturbedürftig.

Als falsche Tatsachenbehauptung zählt unter anderem:

  • objektiv unrichtige Tatsachenangaben,

  • irreführende Darstellungen,

  • Aussagen, die sich nachträglich als falsch erweisen,

    wenn sie für die parlamentarische Willensbildung erheblich sind.

Die Regierungsbefragung ist Teil der parlamentarischen Kontrolle. Auskünfte müssen wahrheitsgemäß, vollständig und klar erteilt werden, um dem Parlament die effektive Kontrolle zu ermöglichen.

Wenn die Aussagen der HZD und des Kultusministeriums als richtig angenommen werden, dann ist der Minister zu einer Korrektur verpflichtet. Wenn die Aussagen des Ministers richtig sind, dann waren die Auskünfte von HZD und Ministerium weder wahrheitsgemäß, vollständig und auch nicht klar transparent kommuniziert.

Meine Forderung:

  • Ich fordere sowohl Minister Schwarz als auch sein Ministerium und die HZD zu einer verpflichtenden Klarstellung auf!

  • Ich fordere die Opposition auf eine solche Klarstellung einzufordern

Demokratie verschleiert nicht. Transparenz ist ein wesentlicher Pfeiler, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürger*innen zu stärken.

Links & Material

Webseite 42. Plenarsitzung Hessischer Landtag (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Plenarprotokoll vom 24.06.2025 - Fragestunde Hessischer Landtag (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

https://starweb.hessen.de/cache/PLPR/21/2/00042.pdf (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)https://www.youtube.com/watch?v=BkkNgTV6LFY (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Sujet SBGG & Recht

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