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Generalstreik, Deutschland?

Israel ist in der letzten Phase des Völkermordes und der ethnischen Säuberung in Gaza, Klimaziele werden nicht nur gerissen, entsprechende wichtige Hebel werden bewusst in die komplette Gegenrichtung umgelegt, in den Niederlanden geht ein Antrag auf ein Verbot „der Antifa“ und deren Einstufung als Terrororganisation durch, in den USA zeichnet sich Ähnliches ab. Der machthabende Diktator ruft bereits jetzt offiziell zur Verfolgung der Antifa (Si apre in una nuova finestra) als Terrororganisation auf, bezeichnet Trans*Menschen als terroristische und extremistische Bedrohung (Si apre in una nuova finestra), Fakten und Tatsachen spielen keinerlei Rolle mehr für die verbreitete offizielle Erzählung (und scheinen auch kaum jemanden noch zu interessieren)…Die Lage ist beschissen, Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil.

Gestern dann stand Italien größtenteils still, lahmgelegt durch einen Generalstreik für Gaza (Si apre in una nuova finestra). Wem schießt da auf linker und linksradikaler Seite hier in Deutschland nicht auch wehmütig die Frage durch den Kopf „Generalstreik wann?“. Alles nicht so einfach hier bei uns, oder doch?

Ein Generalstreik ist eine organisierte Aktion der gesamten, zumindest aber bedeutender Teile der Arbeiter*innen mit Unterstützung durch weite Teile der Bevölkerung, ausgerufen mit dem Ziel einer kurz- oder längerfristigen Lahmlegung des kapitalistischen Alltags und der Wirtschaft, um auf politische Entscheidungen einzuwirken bzw. diese zu erzwingen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele und das taten sie natürlich, weil der Generalstreik ein extrem wirksames Mittel ist.

Bild vom Gernalstreik in Italien, 1 junger Mensch vor einer Reihe von Protestierenden, die Transparente halten, die Person im Vordergrund trägt ein schwarzes Tshirt und hält einen Rauchtopf, aus dem oranger Rauch steigt. (Si apre in una nuova finestra)

Grundsätzlich lassen sich zwei Kategorien eines Generalstreiks unterscheiden

Einerseits der reformistische Generalstreik, der entweder politisch oder ökonomisch motiviert sein kann. Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die Auslöser für einen solchen Generalstreik. Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische Ursachen haben, wie zum Beispiel im März 1920 beim sogenannten Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, als der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des Militärputsches beitrug. Andererseits gibt es den revolutionären Generalstreik: Hier reichen die Konzepte vom radikalen Generalstreik, über den anarchistischen und syndikalistischen Generalstreik bis hin zum sozialistischen Massenstreik.

Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam, denn sie haben die Macht, unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Transport, Ver- und Entsorgung…) zum Erliegen zu bringen. Ziel zahlreicher sozialdemokratischer (als es noch Sozialdemokrat*innen gab, die diesen Namen verdienten), sozialistischer und anderer linker Bewegungen war es, durch eine organisierte Lähmung die „sanfte Revolution“ des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolge eines Generalstreiks ausgeschaltet sind und stillstehen, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft neuen Linien gemäß zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarchosyndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert verfolgt.

 Alles nur geträumt?

Klingt nach einem schönen Traum, angesichts des kaum vorhandenen revolutionären Potentials der Arbeiter*innen, dem Fehlen einer „Arbeiterklasse“ im ursprünglichen Sinne im industrialisierten globalen Norden scheint so etwas wie eine „sanfte Revolution“ samt einer Neuorganisierung des Staates heute nahezu unmöglich. Zu tief sind Arbeiter*innen Teil der kapitalistischen Strukturen und Abläufe, zu erfolgreich agiert der Kapitalismus mit seinen Verspechen von der möglichen Erfüllung aller durch ihn geweckten Konsumbedürfnisse. Aber ein Generalstreik für einzelne politische Ziele sollte doch auch heute eigentlich möglich sein? Für eine Transformation bestimmter Wirtschaftszweige: Straßenbahnen statt Panzer, Schienen statt Autobahnen, Lastenräder statt SUVs, Windräder statt Flugzeugturbinen…gegen Völkermord-ermöglichende Waffenlieferungen, für Sanktionen gegen das siedlerfaschistische, israelische Regime, für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit und entsprechende Gesetze und Maßnahmen…

 Rechtslage Deutschland

In Deutschland sind politische Streiks, anders als z.B. in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und abgesichert. Im Falle der Organisierung und Durchführung eines Generalstreiks könnten sich daraus Schadensersatzansprüche der Wirtschaft gegen die zum Streik aufrufenden Gewerkschaften ergeben, sofern der Streik innerhalb der tarifvertraglichen Friedenspflicht stattfindet oder statt tarifvertraglicher Ziele politische Ziele verfolgen würde. Ein Generalstreik als arbeitsrechtlicher, auf tarifliche Regelungen ausgerichteter Streik ist nach deutschem Streikrecht nur dann rechtens, wenn die ausrufenden und beteiligten Gewerkschaften eine tarifvertragliche Regelung für alle Arbeitnehmer*innen aller Wirtschaftszweige anstreben und die Form totaler Arbeitsniederlegung zur Erreichung tarifpolitischer Ziele dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ entspricht. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen basieren auf einem Gutachten von 1952 und führten zu dem heute noch relevanten Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot besteht jedoch nicht. Das Streikrecht selbst wird allerdings inzwischen im Rahmen mehrerer seitdem geschlossener internationaler Abkommen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Übereinkommen der International Labor Organisation ILO (Si apre in una nuova finestra) und auch im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiter ausgelegt. Mangels eines Anlasses haben sich die deutschen Gerichte jedoch noch nicht weiter damit auseinandergesetzt.

Eine Ausnahmeregelung ist einzig dem Art. 20 des Grundgesetzes zu entnehmen, der wie folgt lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Vielleicht ist es an der Zeit, einen Anlass zu liefern? Gründe gibt es nun wahrlich mehr als genug, um sich der eigenen Macht endlich wieder bewusst zu werden und diese zum Wohle vieler einzusetzen. Manchmal reicht ja auch schon, die Diskussion, das potenzielle „im-Raum-stehen-der-Möglichkeit“ aus, um Dynamiken in Gang zu setzen und Dinge in Bewegung zu bringen. Fragt sich nur, ob und wer den Mut und die Mittel hat, revolutionäres Potential an den Start zu bringen und das versteckte Raunen eines „Generalstreiks“ unüberhörbar werden zu lassen.

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