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Bedroht, belästigt, im Stich gelassen: Wie die Justiz bei digitaler Gewalt versagt

Veronika wird per Mail die Vergewaltigung angekündigt - von einem Mann, der behauptet, er habe dieses Verbrechen bereits mehrfach anderen Frauen angetan und dies bildlich untermauert. Doch die Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen aus technischen Gründen ein und das Gericht weist eine darauffolgende Beschwerde ab. Ein Fall, der ein strukturelles Versagen der Justiz im Umgang mit digitaler Gewalt und beim Schutz von Frauen aufzeigt. Und der nach Auffassung unseres Rechtsanwalts eine skandalöse Botschaft impliziert.

Es begann mit einer Droh-Mail. Eine anonyme Nachricht im digitalen Postfach, gespickt mit sexistischen Beschimpfungen, versehen mit sogenannten „Dickpics“ und einer expliziten Vergewaltigungsdrohung. Die Botschaft lässt keinen Interpretationsspielraum zu: Einschüchterung, Demütigung, Machtdemonstration.

Empfängerin: Die österreichische Publizistin Veronika Bohrn Mena. Was folgt, ist jedoch nicht nur ein exemplarischer Fall digitaler Gewalt, sondern eine ebenso exemplarische Dokumentation institutionellen Versagens. Die vorliegenden gerichtlichen Unterlagen zeichnen ein Bild, das weit über den Einzelfall hinausweist.

Es ist das Bild einer Justiz, die im digitalen Raum ganz offensichtlich nicht nur an technischen Herausforderungen scheitert, sondern auch an strukturellen, rechtlichen und möglicherweise kulturellen Defiziten. Mit katastrophalen Folgen für Betroffene von digitaler Gewalt und die Demokratie insgesamt.

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Die Tat: Digitale Gewalt mit realer Wirkung

Am 7. August 2025 wird Veronika zum Ziel einer massiven Bedrohung. Die E-Mail an sie, versendet über einen anonymisierten Proton-Mail-Account, enthält nicht nur Beleidigungen, sondern auch eine konkrete Androhung der Vergewaltigung. Mit Gewaltfantasien ist sie schon öfter im Netz konfrontiert worden.

Aber hier ist die Darstellung sehr explizit und der Absender prahlt regelrecht mit Verbrechen, die er bereits anderen Frauen angetan haben will. Laut Aktenlage heißt es in dem Schreiben sinngemäß, der Absender habe „bereits eine Frau gegen ihren Willen vernascht“ – und sie, also Veronika, sei jetzt „die nächste“.

Es ist eine Form der Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, aber reale psychische Konsequenzen hat. Studien zeigen seit Jahren, dass insbesondere Frauen, die öffentlich auftreten, überproportional häufig Ziel solcher Angriffe werden. Der Fall Veronika Bohrn Mena ist also kein Ausreißer – er ist vielmehr ein Symptom.

Die Ermittlungen: Früh beendet, kaum geführt

Was danach geschieht, ist juristisch brisant. Die Staatsanwaltschaft Krems stellt das Verfahren gegen einen zunächst identifizierten Beschuldigten rasch ein. Parallel wird ein Verfahren gegen einen unbekannten Täter eröffnet – und ebenso rasch wieder abgebrochen. Begründung: Es gebe „keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze“.

Diese Einschätzung der Behörde steht im Zentrum der Kritik. Denn Veronika hatte über ihren Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der uns auch in anderen Fällen von Hass im Netz vertritt, sechs konkrete Beweisanträge eingebracht. Es wurden also gleich mehrere Ansätze von der Betroffenen vorgeschlagen.

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Darunter findet sich etwa ein Rechtshilfeersuchen an den Mailanbieter Proton, ein Auskunftsersuchen an Plattformen wie Meta und Twitch, die forensische Analyse von E-Mail-Headern und Bilddateien, die Sicherstellung möglicher Datenträger und ein linguistisches Gutachten zur Täteridentifikation.

Doch alle Anträge wurden pauschal abgelehnt. Ohne Einzelfallprüfung, ohne differenzierte Begründung. Gegen diese Ablehnung erhebt Veronika über ihren Anwalt einen Einspruch, sie wendet sich an das zuständige Landesgericht in Krems.

Die Justiz reagiert – formal korrekt, inhaltlich fragwürdig

Doch das Landesgericht Krems bestätigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Begründung: Die Staatsanwaltschaft habe ihre Entscheidung ausreichend mitgeteilt, und ein möglicher Begründungsmangel sei rechtlich nicht relevant. Diese Argumentation ist juristisch umstritten, Veronika zieht zur nächsten Instanz.

In ihrer Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien wird genau dieser Punkt scharf angegriffen: Die fehlende Begründung der Staatsanwaltschaft verletze das Recht auf effektiven Rechtsschutz. Ohne eine nachvollziehbare Ablehnung sei es faktisch unmöglich, sich dagegen zu wehren. Doch das ist nicht der einzige Vorwurf.

Auch die sogenannte „vorweggenommene Beweiswürdigung“ wird kritisiert. Mehrfach argumentieren Staatsanwaltschaft und Gericht, bestimmte Ermittlungen würden „ohnehin nichts bringen“ – etwa, weil Daten möglicherweise gelöscht seien oder Täter vermutlich technische Verschleierung genutzt hätten.

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Doch genau das ist rechtlich problematisch: Ermittlungen werden gar nicht erst durchgeführt, weil ihr Ergebnis unsicher ist. Eine Logik, die das Ermittlungsverfahren ad absurdum führt. Das wäre so, als würde man nach einem Bankraub keine Alarmfahndung machen, weil der Täter vermutlich ohnehin schon über alle Berge sei.

Technik als Ausrede?

Auffällig ist auch, wie stark sich die Argumentation der Behörden auf vermeintliche technische Hürden stützt. IP-Adressen könnten angeblich nicht zurückverfolgt werden, Metadaten seien nicht verfügbar, Bilddateien wären nicht auswertbar. Doch genau diese Einschätzungen werden in der Beschwerde detailliert bestritten.

So führt Anwalt Kerschbaumer aus, dass Proton sehr wohl Daten im Rahmen internationaler Rechtshilfe herausgibt, E-Mail-Header durch Vergleich mehrerer Empfänger rekonstruierbar wären, eingebettete Bilder oft weiterhin Metadaten enthalten würden und linguistische Analysen ein etabliertes Mittel der Täteridentifikation sind.

Mit anderen Worten: Die von der Staatsanwaltschaft behauptete und vom Landesgericht Krems in ihrer Abweisung der Beschwerde bestätigte „technische Unmöglichkeit“ vieler Ermittlungen, ist zumindest stark zweifelhaft – und hätte selbst überprüft werden müssen.

Das strukturelle Problem: Digitale Gewalt trifft auf analoge Justiz

Der Fall zeigt ein grundlegendes Dilemma: Die Strafprozessordnung und die Arbeitsweise der Justiz sind nicht für die Dynamik digitaler Gewalt gemacht. Ermittlungen im Netz erfordern Geschwindigkeit, technisches Know-how und grenzüberschreitende Kooperation. Nichts, was 2026 unmöglich wäre. Doch stattdessen dominieren Zurückhaltung, Formalismus und Risikoaversion.

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Besonders problematisch ist dies im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt. Studien und Berichte zeigen, dass Bedrohungen gegen Frauen im digitalen Raum oft nicht mit der gleichen Ernsthaftigkeit verfolgt werden wie physische Gewalt. Die Schwelle zur Einstellung von Verfahren scheint niedriger. Im Fall von Veronika kulminiert dieses Problem: Eine explizite Vergewaltigungsdrohung führt nicht zu schnelleren oder intensiveren Ermittlungen, sondern zu deren Einstellung.

Wenn Beweisanträge ohne Begründung abgelehnt werden können – und diese Ablehnung gerichtlich nicht überprüfbar ist –, entsteht ein offensichtliches Rechtsschutzvakuum. Das ist mehr als ein juristisches Detail, es ist eine systemische Schwäche. Es bedeutet: Opfer digitaler Gewalt haben faktisch keinen Anspruch darauf, dass ihre Hinweise ernsthaft geprüft werden.

Der Preis des Nichthandelns

Was bedeutet es nun, wenn solche Verfahren aus angeblichen technischen Gründen eingestellt werden? Für Täter entsteht ein Gefühl der Straflosigkeit. Für Betroffene ein Gefühl der Ohnmacht. Und für die Gesellschaft wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Selbst schwerwiegende Drohungen im digitalen Raum bleiben folgenlos.

Der Fall von Veronika ist kein isoliertes Justizversagen. Er ist vielmehr ein Brennglas für ein System, das mit digitaler Gewalt strukturell überfordert ist. Die zentrale Frage lautet nicht, ob jeder einzelne Ermittlungsansatz zum Erfolg geführt hätte. Sondern: Warum wurde es nicht einmal versucht? Ist die schriftlich angekündigte und bildlich untermauerte Vergewaltigung durch einen Menschen, der sich noch dazu damit brüstet, bereits andere Frauen vergewaltigt zu haben, eine rechtliche Bagatelle?

Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, bleibt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt – insbesondere für jene, die im digitalen Raum zur Zielscheibe werden. Und genau das ist das eigentliche Problem und die immense Gefahr für die Demokratie.

„Botschaft des Verfahrens ist ein Skandal“

Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer bringt es abschließend auf den Punkt:

Der Staat hätte alle Mittel - er hat sie nicht eingesetzt. Das ist nicht Überforderung, das ist eine politische Aussage darüber, wie ernst Gewalt gegen Frauen genommen wird.

Es ist eine Einladung an jeden Nachahmer. Die Antwort des österreichischen Rechtsstaats auf Täter, die Vergewaltigung androhen, ist verheerend: Drohe, so viel du willst - niemand wird dich suchen.

Und die Botschaft an die Opfer ist noch schlimmer: Du bist auf dich allein gestellt. Der Apparat, der dich schützen sollte, schaut weg. Das ist die eigentliche Botschaft dieses Verfahrens - und sie ist ein Skandal.“

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