Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums braucht mehr als gut gemeinte Regulierungen â sie braucht tragfĂ€hige Finanzierungsmodelle und echte Investitionsanreize. Neben Subventionen und zinsgĂŒnstigen Krediten sind direkte ZuschĂŒsse entscheidend, damit sozial orientierte Wohnungsunternehmen ihre Rolle als zentrale Akteure im bezahlbaren Wohnungsbau weiterhin ausfĂŒllen können.
https://www.deutscher-verband.org/publikationen/stichworte/wachsende-wohnkostenbelastung-ursachen-auswirkungen-und-loesungsansaetze.html (Opens in a new window)Im Juni 25 trafen sich die bundesweit aktiven Akteure der "Wohnprojekte-Szene" zum Erfahrungsaustausch. Gemeinsam wurden DiskussionsstrÀnge entwickelt, die im GesprÀch mit dem BMWSB (Opens in a new window) (Abteilung Experimenteller Wohnungsbau) und Vertretern der KfW zur Sprache kamen.
(Opens in a new window)Die Bundesebene ist bei vielen Forderungen leider nicht der richtige Adressat.
Fördermittel
Die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die soziale Wohnraumförderung liegt seit der Streichung der konkurrierenden GesetzgebungszustĂ€ndigkeit des Bundes fĂŒr das âWohnungswesenâ in Artikel 74 GG a. F. im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 bei den LĂ€ndern und den einzelnen Kommunen. Es gibt also groĂe Unterschiede bei den BundeslĂ€ndern.
In Bayern gibt es die besonders Ă€rgerliche Situation, dass schon zu Jahresbeginn 2025 die Fördertöpfe fĂŒr Projekte und kommunale Wohnungsunternehmen leer sind und bis 2026 bleiben - wĂ€hrend die landeseigene Bayernheim GmbH weiterhin Fördermittel erhĂ€lt.

Bankensuche
Wohnprojekte haben es zudem schwerer, ĂŒberhaupt eine finanzierende Bank zu finden, wie sich in der obigen Liste zeigt. Das kann verschiedene Ursachen haben.
Auch Banken verÀndern ihre GeschÀftsmodelle und suchen kurzfristige materielle Vorteile.
(Opens in a new window)Nur wenige Banken sind gemeinwohlorientiert ausgerichtet. VerstĂ€ndlicherweise werden diese mit Anfragen ĂŒberhĂ€uft.
Projektgruppen mĂŒssen sich gut auf FinanzierungsgesprĂ€che vorbereiten und können selber vieles gestalten.
Dazu habe ich bereits folgendes geschrieben:
#80 Zuweisung von Wohnungen in einer eGbR (Opens in a new window)
#07 Berechnung des Mietzinses in einem Wohnprojekt (Opens in a new window)
und weitere Posts sind vorbereitet.
Sicherlich wird uns dieses Thema noch lange begleiten.
Angelika Majchrzak-Rummel
RechtsanwÀltin, Wohnprojektberaterin