NEOS-Anfrage deckt auf: Anzeige von Land Steiermark wegen Wappenverwendung gegen Sebastian Bohrn Mena erfolgte im Rekordtempo, keine sonstigen Anzeigen gegen Privatpersonen in 5 Jahren, alle beteiligten Behörden unter FPÖ-Führung
Alles begann mal wieder mit einem Hassposting. FPÖ-Mandatarin Jutta Poglitsch aus Graz äußerte sich im Januar 2025 auf Facebook beleidigend über Sebastian. Dafür erntete sie einerseits viel Applaus in den eigenen Reihen, andererseits eine Klage wegen §115 Strafgesetzbuch – Beleidigung. Im November 2025 musste sie sich vor dem Landesgericht für Strafsachen in Graz verantworten und wurde dort rechtskräftig schuldig gesprochen.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/ef005dc1-a1ce-483b-babe-6e2fa4d7df75 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Über diesen gerichtlichen Erfolg informierte Sebastian am 9. Dezember 2025 auf diesem unserem Blog „Bohrn & Mena“. Zur Bebilderung verwendete er, weil es sich um eine aktuelle Information zur Steiermark und eine steirische Amtsträgerin handelte, ein Foto von der steirischen Landesflagge. Um 7:49 Uhr veröffentlichte er ein Posting dazu auf Facebook, hier war die Beitragsvorschau samt Wappen zu sehen.
Anfrage der NEOS bringt Aufklärung
Am 18. Dezember 2025 erließ das Referat für Strafen und Vollstreckung der Stadt Graz eine Strafverfügung in Höhe von 220 Euro gegen Sebastian, er habe gegen das Steiermärkische Landessymbolegesetz verstoßen. Die beabsichtigte Verwendung des steirischen Landeswappens hätte demnach vorab gemeldet und angezeigt werden müssen, so die Behörde in ihrem Bescheid. Doch wie kam es so weit? Und wer war darin involviert?
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/bc6b8215-04c1-4913-a738-2920b59687db (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Bislang war man dazu auf Spekulationen angewiesen. Die Mutmaßung lag bei manchen nahe, dass es hier auf irgendeiner Ebene eine politische Einflussnahme gab. Aus diesem Grund brachten die NEOS im steirischen Landtag eine Anfrage an den Landeshauptmann ein. Sie wollten u.a. wissen, wie oft Personen vom Land Steiermark wegen angeblich missbräuchlicher Wappenverwendung angezeigt werden und wie hier die Abläufe aussehen würden.
Keine Entkräftung der Verdachtslage
Am 5. März 2026 langte die von Landeshauptmann Mario Kunasek beantwortete Anfrage im Landtag ein. Und sie entkräftet keine Zweifel, sondern bestärkt ganz im Gegenteil die Annahme, dass es hier auch politische Motive für die außerordentliche Schnelligkeit bei der Anzeige gegen Sebastian gegeben haben könnte. Denn normalerweise sind Behörden nicht unbedingt dafür bekannt, im Eiltempo unterwegs zu sein. Gerade bei solchen Angelegenheiten.

Laut Anfragebeantwortung übermittelte am 11. Dezember 2025 eine unbekannte Person um 09:08 Uhr einen Screenshot an die steirische Landesamtsdirektion, Referat Protokoll und Auszeichnungen. Es erfolgte dort durch die zuständige Sachbearbeiterin zunächst eine Recherche zum Sachverhalt und sodann auch noch die Rücksprache mit dem Referatsleiter. Um 11:12 Uhr am gleichen Tag erfolgte dann die Anzeige des Landes Steiermark an die Stadt Graz.
Anzeige im Rekordtempo nicht aufgrund betrieblicher Übung
Vom Einlangen der Beschwerde an die Landesamtsdirektion bis zur Erstattung der Anzeige an die Stadt Graz, formvollendet eingebracht auf offiziellem Briefpapier und mit elektronischer Amtssignatur ausgestattet, vergingen demnach genau 2 Stunden und 4 Minuten. Die gesamte Abwicklung brauchte also nur 124 Minuten – das klingt nach Rekordtempo. Vielleicht liegt das daran, dass solche Dinge so oft vorkommen, dass man damit gut Übung hat?

Eher nicht. Denn wie die Anfragebeantwortung offenlegt, wurde im gesamtem Berichtszeitraum seit 2022 keine einzige Anzeige des Landes gegen eine Privatperson eingebracht. Mit Ausnahme von jener gegen Sebastian. Überhaupt nur 7 Anzeigen wären eingebracht worden, alle anderen betrafen aber Unternehmen, es ging dabei also um kommerzielle Interessen bei der Verwendung des steirischen Landeswappens, nicht um Berichterstattung in einem Medium.
Ein FPÖ-kontrollierter Behördenkosmos
Die ganze “Causa Landeswappen” zirkulierte zudem ausschließlich in einem von FPÖ-nahen Personen kontrollierten behördlichen Kosmos. Die steirische Landesamtsdirektion ressortiert direkt beim FPÖ-Landeshauptmann, in seinem Büro ist Clemens Wiesenhofer für das hier konkret mitwirkende Referat Protokoll und Auszeichnungen zuständig. Der wiederum ist selbst aktiver FPÖ-Mandatar in einer steirischen Gemeinde.
Das Referat für Strafen und Vollstreckungen der Stadt Graz, das nach der Anzeige durch das Land die Strafverfügung ausstellte, wurde im Jahr 2020 unter Ressortzuständigkeit des Grazer FPÖ-Vizebürgermeisters Mario Eustacchio neu besetzt. Und die dem Referat übergeordnete Bau- und Anlagebehörde wiederum wird von Mag. Doris Jurschitsch geleitet, ehemals Pressesprecherin des damaligen FPÖ-Chefs Peter Weinmeister.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/82bb4814-cbdc-47cd-81c1-31fb16eee4ba (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Weisung oder vorauseilender Gehorsam?
Was aus der Anfragebeantwortung nicht hervorgeht, weil es dem Landeshauptmann angeblich nicht bekannt ist, ist die Frage, wie viele Strafverfügungen diese Behörde auf Basis der in 5 Jahren eingebrachten 7 Anzeigen des Landes ausgestellt hat. Aber unabhängig davon riecht das ganze doch recht streng nach politischer Einflussnahme. Ob das auf direkte Weisung oder in vorauseilendem Gehorsam geschah, wird sich wohl nicht aufklären lassen.
Die Wirkung ist jedenfalls fatal und hinterlässt ein deutliches Bild. Ein freier Publizist, der von einer FPÖ-Mandatarin öffentlich so beleidigt wurde, dass sie strafrechtlich verurteilt werden musste, wird als einzige Privatperson vom Land Steiermark im Rekordtempo angezeigt, weil er das Wappen zur Bebilderung eines Medienbeitrags verwendete. Auch die steirische FPÖ muss sich vor Gericht wegen Hasskommentaren auf dem Profil des Landeshauptmanns verantworten.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/43633254-c967-4e7b-a984-029c414bc8df (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Politisch koordinierter Gegenschlag
Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer ist nicht nur der Vertreter von uns in den zahlreichen Hass-im-Netz-Verfahren, sondern hat für Sebastian nun auch eine Beschwerde gegen die behördliche Strafverfügung eingebracht. Sebastian hätte das Wappen – so wie auch alle andere Medien – sehr wohl auch ohne vorherige Anfrage für die Nutzung zur Berichterstattung nutzen dürfen, eine entsprechender Passus ist im Gesetz für diese Zwecke explizit angeführt.
Die gerichtliche Entscheidung zu dem Fall ist noch ausständig, Kerschbaumer erkennt darin aber einen Akt von politischer Willkür: „124 Minuten - so lange brauchte ein FPÖ-kontrollierter Behördenapparat, um meinen Mandanten als einzige Privatperson in fünf Jahren wegen eines Wappens auf einem Blogbeitrag anzuzeigen. Für eine Behörde, die in fünf Jahren keinen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet hat, ist das kein Verwaltungshandeln. Das ist ein politisch koordinierter Gegenschlag.
Die Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Kunasek bestätigt, was von Anfang an offenkundig war: Hier wurde nicht das Gesetz vollzogen, sondern ein politischer Gegner diszipliniert. Das ist kein Zufall. Das ist ein geschlossener Kreislauf. Wer kritische Publizistik mit dem Verwaltungsstrafrecht beantwortet, hat das Wesen der Pressefreiheit nicht verstanden - oder will es gezielt untergraben. Mein Mandant wird sich gegen diese Strafverfügung mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Und er wird weiterhin berichten - auch über die Steiermark, auch mit Symbolbildern, und auch dann, wenn es der FPÖ nicht gefällt."
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2af0f0a4-1ac4-443a-88c8-87617e4b554d (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Politische und rechtliche Aufarbeitung nötig
Sebatsian dankt den NEOS für ihr hartnäckiges Nachbohren, das überhaupt erst die ganze Dimension dieses mutmaßlichen Skandals sichtbar gemacht hat. Er hofft, dass sie bei nächster Gelegenheit auch im Grazer Gemeinderat ihr Kontrollrecht ausüben und erfragen, wie oft das zuständige Referat in Fällen einer Anzeige durch das Land Steiermark eine Strafe verhängt hat. Diese Information ist in der Beantwortung des Landeshauptmannes nicht enthalten, die Daten müssten aber vorliegen.

Für Sebastian ist naheliegend, dass hier Einflussnahme stattfand:
„In nahezu allen Bundesländern sind führende FPÖ-Politiker über Hasskommentare auf ihren offiziellen Facebook-Seiten in digitale Gewalt gegen meine Frau und mich verwickelt. Dagegen wehren wir uns und werden nicht nur mit parlamentarischen Anfragen bestraft, sondern auch noch mit Schikane durch Behörden unter blauer Kontrolle. Es gruselt einen bei der Vorstellung, wie weit diese Partei geht, um ihre Kritiker*innen mundtot zu machen. Bei uns bewirkt sie jedenfalls das Gegenteil, wir werden solche Machenschaften nicht wortlos hinnehmen. Dieser ganze Vorfall gehört politisch und rechtlich aufgearbeitet.“
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