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#110 #Menschenrechte #Ölkonzerne
Klimaklage ist raus!
Immer häufiger entscheiden Gerichte über Klimaschutz. Wir haben sechs aktuelle Klagen rausgesucht, die das Potenzial haben, RWE und Co. in die Schranken zu weisen.

Eigentlich bekommen wir bei unseren Recherchen selten gute Laune. Aber dieses Mal war es anders.
Wir lasen und hörten von mutigen Menschen aus dem globalen Süden, die für ihre Rechte einstehen, von Omas, die ihre eigene Regierung verklagen, von Umwelt-Anwält*innen, die gegen millionenschwere Rechtsabteilungen fossiler Konzerne antreten. Und immer wieder gewinnen.
Klimaklagen sind einer unserer größten Lichtblicke. Sie bringen Fakten in die Gerichtssäle und Regierungen und Konzerne ins Schwitzen. Allein in den letzten Jahren sind zahlreiche bahnbrechende Urteile gefallen.
Bestimmt hast Du von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) vom 24. März 2021 gehört: Es verpflichtet die Bundesregierung dazu, beim Klimaschutz nachzubessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen.
Oder vom Erfolg der „Klima-Seniorinnen“ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) im Jahr 2024. Sie hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt, weil die Schweizer Regierung zu viel CO₂ ausstoße. Damit gefährde sie ältere Menschen, vor allem ältere Frauen, da diese besonders von extremer Hitze betroffen sind. Das Gericht gab ihnen Recht und schaffte damit einen Präzedenzfall für weitere Klimaklagen.
Ganz frisch ist der Erfolg der Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie hatte die Regierung vor dem Bundesverwaltungsgericht (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) wegen ihres unzureichenden Klimaschutzprogramms verklagt – mit Erfolg.
Die Maßnahmen, mit denen die Regierung die Emissionen reduzieren will, reichen bei Weitem nicht aus. Die Richter*innen attestierten eine Lücke von 25 Millionen Tonnen bis 2030. Das heißt: Die Bundesregierung muss nachliefern – und zwar spätestens bis Ende März.
Erfolgsnachrichten kommen aber nicht nur aus dem deutschsprachigen Raum. Mittlerweile wurden weltweit über 3.000 Klimaklagen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) eingereicht (2017 waren es noch 884). Viele von ihnen werden gerade noch verhandelt.
Wir haben uns auf die Suche gemacht nach den aktuellsten und aussichtsreichsten Fällen. Hier kommt – als kleiner Service für Dich – unser Klimaklagen-Update.
Der Bonaire-Climate-Case
Kläger*innen: Greenpeace zusammen mit acht Bewohner*innen der Karibikinsel Bonaire
Angeklagte: Die niederländische Regierung
Gericht: Bezirksgericht Den Haag
Darum geht’s: Bessere Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen
Status: Gewonnen im Januar 2026

Die Karibikinsel Bonaire wurde im 17. Jahrhundert von den Niederlanden kolonisiert. Heute gilt sie dort immer noch als „besondere Gemeinde“. Ihre Bewohner*innen sind Niederländer*innen.
Sie und ihre Landsleute in Europa müssen gleichbehandelt werden, so steht es in der niederländischen Verfassung. Sie müssen also auch angemessen vor der Klimakrise geschützt werden.
Weil die niederländische Regierung das aber nicht tut, klagte Greenpeace zusammen mit acht Inselbewohner*innen. Das Urteil wurde erst vor wenigen Wochen verkündet und sorgte für Freudentränen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) bei den Vertreter*innen von Bonaire. Greenpeace sprach von einem „historischen Sieg“.
Das Bezirksgericht Den Haag verpflichtete die Niederlande, innerhalb von 18 Monaten verbindliche Klimaschutzziele festzuhalten – per Gesetz. Aber nicht nur das: Sie muss auch einen Anpassungsplan für Bonaire (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) vorlegen, um die Insel besser vor Klimafolgen zu schützen.
„Endlich kann Den Haag uns nicht länger ignorieren“, sagt Onnie Emerenciana (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), eine der Kläger*innen. „Unser Leben, unsere Kultur und unser Land werden ernst genommen.“
RWE-Klage 2.0
Kläger*innen: 39 Bäuer*innen aus Pakistan
Angeklagte: RWE und Heidelberg Materials
Darum geht’s: Schadensersatz und Finanzierung von Klimaanpassung
Gericht: Landgericht Heidelberg
Status: laufend seit 2025
Zu einer der wohl berühmtesten Klimaklagen wurde der Fall, in dem der peruanische Bergführer und Landwirt Saúl Luciano Lliuya den deutschen Kohlekonzern RWE verklagte.
Im Mai 2025 wies das Oberlandesgericht Hamm die Klage für diesen einzelnen Fall zwar ab. Gleichzeitig stellte es fest, dass fossile Konzerne wie RWE unter deutschem Zivilrecht grundsätzlich für Klimaschäden haftbar gemacht werden können – ein riesiger Erfolg.
Damit ist der Weg frei für weitere ähnliche Klagen gegen die Carbon Majors (also die größten CO₂-Emittenten der Welt). Seit kurzem gibt es einen neuen aussichtsreichen Fall, der auf dem Urteil aus Hamm aufbaut.
Am 22. Dezember reichten 39 Bäuer*innen aus Pakistan (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) beim Landgericht Heidelberg Klage gegen RWE und den Zementhersteller Heidelberg Materials ein. Verheerende Fluten hatten im Jahr 2022 Häuser und Felder in Pakistan zerstört. 1.700 Menschen starben (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), 33 Millionen wurden obdachlos.
Ohne die Klimakrise wären die Fluten nicht so heftig und zerstörerisch gewesen, was dank Attributionsstudien nachgewiesen werden konnte (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Die Carbon Majors tragen also eine Teilschuld an den Schäden, argumentieren die Kläger*innen. Allein RWE zum Beispiel ist für ungefähr ein halbes Prozent (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) aller menschengemachten Emissionen seit der Industrialisierung verantwortlich.
Die 39 Bäuer*innen fordern deshalb eine anteilige Entschädigung für ihre überfluteten Felder und zerstörten Ernten – konkret geht es um rund eine Million Euro. Vertreten werden die Bäuer*innen von einer alten Bekannten: der Klima-Anwältin Roda Verheyen, die schon mit Saúl Luciano Lliuya gegen RWE geklagt hatte. Bis es ein Urteil gibt, wird es aber wohl noch einige Jahre dauern.
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„Der Jahrhundertfall“
Kläger*innen: 14 klimageschädigte Personen, Greenpeace, Oxfam und Notre affaire à tous
Angeklagte: Die französische Regierung
Gericht: Conseil d’État in Paris, höchstes französisches Verwaltungsgericht
Darum geht’s: Besserer Schutz vor Klimafolgen
Status: Eingereicht im Juni 2025

Diese Klage (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) ist die erste für bessere Klimaanpassung in Europa. Ein Bündnis aus 14 klimageschädigten Personen, Verbänden und NGOs hat Macron und Co. vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht verklagt.
Darunter der Landwirt Jérôme Sergent, dessen Farm ganze acht Mal in vier Monaten geflutet wurde. Und auch Jean-Jacques Bartholome, der im Rollstuhl sitzt und während einer Hitzewelle in seiner Wohnung über 32 Grad aushalten musste und wegen seiner Behinderung die Rolläden nicht eigenständig schließen oder auf den Balkon gelangen konnte.
Ihr Vorwurf: Die Regierung tue nicht genug, um sie und andere Bürger*innen gegen die Folgen der Klimakrise zu schützen. Dabei ist Frankreich hier schon deutlich weiter als Deutschland. Im März 2025 veröffentlichte die Regierung bereits den dritten Klimaanpassungsplan (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Darin sind 52 Maßnahmen zum Schutz vor Fluten, Hitzewellen und Wasserknappheit formuliert.
Das reiche aber nicht aus, sagen die Kläger*innen. Sie bemängeln, dass zu wenig Geld in die Maßnahmen gesteckt wird und niemand wirklich überprüft, ob die Pläne auch umgesetzt werden.
Damit verstoße Frankreich gleich gegen mehrere rechtliche Verpflichtungen, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention, das Pariser Klimaabkommen und die eigene Verfassung. Die Kläger*innen nennen ihr Anliegen jetzt schon „l’affaire du siècle“, den Jahrhundertfall.
Die Shell-Schelle
Kläger*innen: Milieudefensie
Angeklagte: Shell
Darum geht’s: Reduktion von CO2-Emissionen
Gericht: Hoher Rat in Den Haag (höchste Instanz in den Niederlanden)
Status: laufend seit 2019

Egal, wie der Prozess endet, mit dieser Klimaklage wurde bereits Geschichte geschrieben. Sie ist nämlich die erste weltweit, die einen fossilen Konzern zu einem konkreten Emissions-Ziel verdonnern könnte.
Im April 2019 verklagte die niederländische NGO Milieudefensie den Öl-Konzern Shell (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) vor dem Bezirksgericht in Den Haag. Greenpeace, Young Friends of the Earth und andere NGOs beteiligten sich an der Klage, zusammen mit mehr als 17.000 Bürger*innen.
Die Kläger*innen wollen Shell dazu verpflichten, die Emissionen entlang der gesamten Lieferkette zu reduzieren – und zwar um 45 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 2010).
Sie bauen ihre Argumentation auf die Entscheidung im Urgenda-Fall von 2019 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) auf. Damals wurde geurteilt, dass die niederländische Regierung die „duty of care“ verletze – also ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürger*innen. Milieudefensie argumentiert nun, dass diese Pflicht nach niederländischem Zivilrecht auch für Privatunternehmen gelte.
Zwei Jahre später, im Mai 2021, sprach das Gericht sein Urteil: Es gab den Kläger*innen recht. Shell müsse seine Emissionen – auch die, die durch Zulieferer und Kunden entstehen – wie gefordert reduzieren.
Der Konzern ging daraufhin in Berufung – und tatsächlich wurde das historische Urteil der ersten Instanz einkassiert. Auch das Berufungsgericht bestätigte jedoch, dass Shell rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet sei. Nur eine konkrete und bindende Vorgabe – wie die geforderten 45 Prozent bis 2030 – dürfe es nicht machen.
Das letzte Wort ist dabei immer noch nicht gesprochen. Im Februar 2025 ging wiederum Milieudefensie in Berufung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Jetzt liegt der Fall beim höchsten niederländischen Gericht, dem Hohen Rat. Expert*innen gehen davon aus (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), dass ab Herbst 2026 eine Entscheidung fallen könnte.
Die Zukunftsklage
Kläger*innen: Greenpeace und Germanwatch zusammen mit 54.000 Bürger*innen
Angeklagte: Deutsche Bundesregierung
Darum geht’s: Anpassung des Klimaschutzgesetzes
Gericht: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Status: laufend seit September 2024

Ausgerechnet die Ampelregierung mit Beteiligung der Grünen verwässerte das hart erkämpfte Klimaschutzgesetz. Sie strich unter anderem die konkreten CO₂-Reduktionsziele der einzelnen Sektoren wie Verkehr und Industrie. Aktuell zählt nur noch die Gesamtmenge an Emissionen – ein Freifahrtschein vor allem für Autokonzerne und die Verkehrsminister, die für sie Politik machen.
Dagegen klagen nun 54.000 Bürger*innen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), bestimmt auch einige aus der Treibhauspost-Community, zusammen mit Greenpeace und Germanwatch. Shootingstar-Klimaanwältin Roda Verheyen vertritt die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Kläger*innen sagen, die ungenügende Klimapolitik heute führe zu massiven Freiheitseinschränkungen in Zukunft. Schließlich muss Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein. Je länger notwendige Schritte für Klimaschutz blockiert werden, desto radikaler müssen die Einschnitte in Zukunft sein, um die langfristigen Ziele zu erreichen.
Die Wissenschaft haben die Kläger*innen schonmal auf ihrer Seite. Sowohl der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) als auch der Expertenrat für Klimafragen (ERK), die beide die Bundesregierung beraten, sehen die deutschen Klimaziele durch das abgeschwächte Gesetz gefährdet.
„Mit der Zukunftsklage könnte das erste Mal eine rechtlich bindende Entscheidung zu sozial-gerechten Klimaschutzmaßnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen werden“, schreibt uns Greenpeace-Sprecherin Baro Gabbert. „Es wäre ein Meilenstein, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern.“
Die Öl-Verschwörung
Kläger*innen: der US-Staat Michigan
Angeklagte: BP, Chevron, ExxonMobil, Shell und das American Petroleum Institute
Worum es geht: Verstoß gegen das Kartellrecht
Gericht: Bundesbezirksgericht Michigan
Status: laufend seit Januar 2026

Die USA sind so etwas wie ein Hotspot für Klimaklagen gegen Konzerne. Vor etwa acht Jahren (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) haben dort Städte und Staaten angefangen, vermehrt Akteure der Öl-Industrie vor Gericht zu ziehen. Aktuell laufen etwa dreißig solcher Verfahren (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).
Ein ExxonMobil-Anwalt ließ erst kürzlich durchblicken, wie viel für seinen Arbeitgeber auf dem Spiel steht.
„Ich bin nicht mit meiner Familie von der Ostküste nach Texas gezogen, nur damit ein Haufen Aktivisten und Politiker das Unternehmen in den Bankrott treiben“, sagte er auf einer Konferenz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Die Klimaklagen müssten aufhören. „Das hat nicht nur für ExxonMobil, sondern für die gesamte Branche hohe Priorität.“
Seit Monaten (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) lassen die fossilen Konzerne deswegen ihre Lobbyisten auf die Abgeordneten im US-Kongress los. Sie wollen sie dazu zu bringen, einen „liability waiver“, also einen Haftungsausschluss, zu verabschieden. Sollte dieser kommen, könnten Staaten und Städte die Konzerne nicht mehr wegen Klimaschäden verklagen. Volle Immunität sozusagen.
Doch selbst wenn das klappen sollte, wird es ungemütlich für ExxonMobil und Co. Es gibt nämlich noch eine Reihe anderer Vorwürfe: Greenwashing und Desinformation zum Beispiel. Und der Staat Michigan hat jetzt noch einen ganz neuen Angriffspunkt gefunden: die Bildung einer Verschwörung.
Erst vor wenigen Wochen reichte Michigan Klage gegen eine Reihe fossiler Konzerne ein. Der Vorwurf: Die Öl-Industrie habe gegen Kartellgesetze verstoßen und damit wettbewerbswidrig gehandelt.
Kartellgesetze sollen verhindern, dass sich bestehende Unternehmen absprechen, um neue Akteure aus dem Markt zu drängen. Michigan argumentiert, dass die fossilen Konzerne genau das getan haben – und zwar gegenüber Unternehmen der Erneuerbaren-Branche.
Sollten die Anschuldigungen vor Gericht bestehen, wäre diese illegale Absprache der schwerwiegendste Verstoß (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) gegen das Kartellrecht in der Geschichte der USA, schreibt der Klima-Anwalt Aaron Regunberg (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). „Wenn die fossile Industrie bislang nervös war, sollte sie jetzt so richtig Angst bekommen.“
Noch mehr Gründe für gute Laune
Die Klimaklagen, von denen Du gerade gelesen hast, sind nur ein Ausschnitt von all dem, was weltweit vor den Gerichten gerade abgeht. Vor allem im Globalen Süden häufen sich Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen.
In Brasilien zum Beispiel: Dort klagte eine staatliche Umweltschutzbehörde gegen zwei Schlachtbetriebe und drei Rinderzüchter, weil sie zur illegalen Abholzung von geschütztem Regenwald beigetragen hätten. Das Gericht gab ihr Recht.
Die Angeklagten mussten daraufhin Schadensersatz leisten und für die Wiederaufforstung zahlen, insgesamt 764.000 US-Dollar (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Auch JBS, der größte Fleischkonzern der Welt (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), steht derzeit wegen denselben Vorwürfen vor Gericht.
(S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Und dann sind da noch die Rechte der Natur. Weltweit gibt es immer mehr Fälle, in denen Ökosystemen eigene Rechte zugesprochen werden, einem Fluss oder einem Wald etwa. Diese Rechte können die Ökosysteme dann vor Gericht einklagen (durch menschliche Vertreter*innen, versteht sich).
Ein ganz aktueller Fall: In Peru haben zwei Gemeinden eine Verordnung erlassen, die stachellosen Bienen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) Eigenrechte zuspricht. Die Bienenart ist die älteste der Welt und durch Klimakrise, Pestizide und Abholzung stark bedroht. Jetzt sind sie die ersten Insekten, die ihre Rechte einklagen können.
Eigentlich absurd, dass das bislang noch nicht so war. Hoffen wir, dass unsere Enkelkinder einmal zurückblicken werden und sich über unsere heutige Welt nur noch wundern können, in der abstrakte Gebilde wie Konzerne mehr Rechte hatten als Bienen.
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Unser Klimasong hat diesmal keine Lyrics, dafür einen umso bezeichnenderen Titel: I Can Feel The Heat Closing In (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) von der österreichischen Jazzband Shake Stew.
https://www.youtube.com/watch?v=M9S1qMu-xL0 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Die nächste Treibhauspost bekommst Du am 28. Februar.
Bis dahin
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