
In meiner Reihe „Basics“ schauen wir uns an, welche finanzielle Unterstützung dir als Alleinerziehende für deine Kinder und dich zusteht. Eine der wichtigsten Leistungen dabei ist das Kindergeld – denn fast alle Familien in Deutschland haben darauf Anspruch.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Abre numa nova janela).
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld für ihre Kinder. Für deutsche Eltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, gilt meist: Du kannst Kindergeld bekommen, wenn dein Kind unter 18 Jahre alt ist, zu deinem Haushalt gehört und du es regelmäßig versorgst.
Kindergeld gibt es nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptivkinder sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – für Stief-, Enkel- und Pflegekinder.
Wohnt dein Kind wegen Schule, Ausbildung oder Studium vorübergehend an einem anderen Ort, zählt es in der Regel trotzdem weiterhin zu deinem Haushalt.
Kindergeld über den 18. Geburtstag hinaus
Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Das gilt unter anderem:
bis zum 21. Geburtstag, wenn dein Kind arbeitsuchend gemeldet ist und keiner Beschäftigung nachgeht;
bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Kind eine Schul- oder Berufsausbildung macht, studiert oder eine anerkannte Ausbildungsmaßnahme wie ein Praktikum absolviert;
bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deshalb keine Ausbildung beginnen oder fortsetzen kann;
bis zum 25. Geburtstag, wenn dein Kind einen anerkannten Freiwilligendienst leistet;
während einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Freiwilligendienst;
ohne feste Altersgrenze, wenn dein Kind wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Wichtig für volljährige Kinder: Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium wird Kindergeld nur weitergezahlt, wenn dein Kind nicht zu viel arbeitet. Problematisch wird es in der Regel bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche.
Wichtig nach einer Trennung
Kindergeld wird für jedes Kind immer nur an eine Person ausgezahlt.
Leben Eltern getrennt, erhält es normalerweise der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt beziehungsweise gemeldet ist.
Beim Wechselmodell können die Eltern gemeinsam festlegen, wer das Kindergeld bekommt. Gibt es keine Einigung, kann das Familiengericht entscheiden.
Wichtig zu wissen: Zahlt der andere Elternteil Kindesunterhalt, wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte darauf angerechnet.
Wo kannst du Kindergeld beantragen?
Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht bequem online (Abre numa nova janela) oder per Post.
Wichtig: Stelle den Antrag möglichst früh – bei Neugeborenen am besten direkt nach der Geburt. Rückwirkend wird Kindergeld nur für maximal sechs Monate gezahlt. Wer zu lange wartet, kann also Geld verlieren.
Gerade nach einer Trennung solltest du Änderungen sofort der Familienkasse mitteilen. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder eine Mitteilung an das Jobcenter reicht dafür nicht aus.
Anschrift und Bankverbindung lassen sich inzwischen unkompliziert online (Abre numa nova janela) ändern.
Checkliste: Das brauchst du für den Antrag
Steuer-ID der antragstellenden Person
Steuer-ID des Kindes
Kontoverbindung für die Auszahlung
gegebenenfalls Angaben zum anderen Elternteil, wenn dieser nicht mit dir zusammenlebt
gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
Bei in Deutschland geborenen Kindern verlangt die Familienkasse entsprechende Nachweise häufig nur auf Nachfrage. Bei im Ausland geborenen Kindern werden sie dagegen meist direkt benötigt.
Welche Nachweise brauchst du bei Kindern über 18?
Je nach Situation verlangt die Familienkasse zusätzliche Unterlagen, zum Beispiel:
Schulbescheinigung
Immatrikulationsbescheinigung
Ausbildungsvertrag
Nachweise über die Ausbildungsplatzsuche
Praktikumsbestätigung
Bescheinigung über einen Freiwilligendienst