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Vollstreckung einer Teilforderung aus dem Unterhaltsrückstand

Ingo Notlage kommt seinen Unterhaltspflichten schon seit geraumer Zeit nicht nach. Die Rückstände sind erheblich, doch der Gläubiger möchte zunächst nur einen Teilbetrag vollstrecken, um das Verfahrensrisiko gering zu halten. Aber wie kann er das im amtlichen Formular richtig eintragen? Sollte nur ein verkürzter Rückstandszeitraum angegeben werden? Oder besser nur ein Teilbetrag aus der Hauptforderung? Und wie stellt der Gläubiger zugleich klar, dass eigentlich noch deutlich mehr offen ist?

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